Und was ich auch nicht verstehe:
Bei eBay dürfen doch eigentlich sowieso nur user über 18 teilnehmen, oder?
Vom ebay Handel ausgeschlossen...
-
-
-
Zitat
Original geschrieben von f l a m 3
Also ich hatte letzte woche erst das Vergnügen, von ebay darauf hingewiesen zu werden das ich manche Videospiele einfach nicht verkaufen darf.
War aber mein Fehler wurde schonmal ermahnt und habe es vergessen.Was ich nciht verstehe: Auf meinem GTA Vice City steht FSK 16 haben sie trotzdem verboten!?
Hast du denn auch angegeben, daß das Spiel ab 16 ist? Denn wenn man nichts angibt, kann es trotzdem passieren, daß Ebay die Auktion löscht...selbst wenn du einen Disney Film verkaufst, der FSK 6 ist....und du dies nicht ausdrücklich angibst
-
Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
... aber an jeder Ecke hängen Zigarettenautomaten, wo sich jedes nicht allzu kleine Kind Kippen ziehen kann.Das sind so die kleinen Hirnrissigkeiten, wo man bei unserer Legislative schon ins Gübeln kommen kann, ob da noch alles frisch ist. Zigarettenautomatenbetreiber scheinen in diesem Land eine große Lobby zu haben...
Auf diese Kritik hat der Gesetzgeber ja mittlerweile reagiert.
=> § 10 Abs. 2 JuSchG (allerdings in Verbindung mit § 30 Abs. 2 zu lesen)
-
Aha. Na da bin ich ja mal gespannt. Dauert ja noch zwei Jahre. Wahrscheinlich werden die Betreiber dann im Dezember 2006 das große Jammern anfangen, dass es für die Umrüstungen viel zu wenig Zeit gegeben habe und sowieso alles zu teuer sei.
Alles eine einzige Verbrecherbande. Drogenkuriere, die Automaten aufstellen - mit staatlicher Genehmigung... :flop:

-
Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Alles eine einzige Verbrecherbande. Drogenkuriere, die Automaten aufstellen - mit staatlicher Genehmigung... :flop:

Wenn wenigstens Drogen drin wären und nicht nur dämliche Kippen
. -
Das Problem hierbei liegt nicht unbedingt in FSK18, sondern darin, dass dieser Film in der FSK18 Version indiziert ist und generell nicht gehandelt werden darf in D

Guckst du z.B. hier
Große Auswahl gibts hier. Die mit Sternchen sind indiziert.Weitere FSK18 und zugleich indizierte Filme sind z.B. From Dusk Till Dawn, Starship Troopers, Flucht aus Absolom, Armee der Finsterniss
Es gibt natürlich auch erlaubte FSK18 Filme wie z.B. Con Air .
Wonach die da indizieren oder nicht, wissen die wahrscheinlich selber nicht :mad: -
Stimmt, Du hast Recht, das ist auch im normalen Versandhandel der Unterschied.
Was genau sagen die ebay-Regelungen diesbzgl.? Verbieten die grundsätzlich alles, was FSK18 ist (was Unsinn wäre, da per ebay-Definition jede bei ebay kaufende und verkaufende Person 18 und älter ist), oder nur indizierte Titel (was natürlich korrekt wäre)?
-
Ich glaube alles was FSK 18 ist. Zum Beispiel "Pacific Assault" wurde laufend gesperrt, weil ab 18. Allerdings war das Game nicht indiziert. Komisch nur, das man in Austria Alkohol verkaufen kann. Hier eigentlich auch?
-
Zitat
Original geschrieben von nec-e808
hmm keine ahnung. Ich habe Den film auf jedenfall FSK16 zuhause. Kann ja sein das er erst später auf 12 heruntergestuft wurde...Kurze Richtigstellung:
Alle Kaufversionen des Films sind FSK16, geschnittene Fassungen gab es nur im TV, nachzulesen auf ofdb.de.ZitatOriginal geschrieben von Kaske
Das Problem hierbei liegt nicht unbedingt in FSK18, sondern darin, dass dieser Film in der FSK18 Version indiziert ist und generell nicht gehandelt werden darf in DKurze Richtigstellung 2:
Indizierte Titel dürfen sehrwohl in Deutschland gehandelt werden, sie dürfen nur Personen unter 18 nicht zugänglich gemacht werden (nicht verwechseln mit "beschlagnahmten" Titeln wo der Handel strafbar ist).Zum Ebay Thema:
Dass sofort gesperrt wurde ist schon komisch, normalerweise gibt es von Ebay erstmal eine Verwarnung (wie bei mir
), erst im Wiederholungsfall würde eine Sperrung erfolgen. Eine sofortige Sperrung würde aus meiner Sicht nur bei gewerblichen Anbietern Sinn machen, was hier aber wohl nicht der Fall war.MfG BigDaddy
-
Zitat
Original geschrieben von BigDaddy
Kurze Richtigstellung 2:
Indizierte Titel dürfen sehrwohl in Deutschland gehandelt werden, sie dürfen nur Personen unter 18 nicht zugänglich gemacht werden (nicht verwechseln mit "beschlagnahmten" Titeln wo der Handel strafbar ist).Kannte ich so eigentlich nicht. Es gibt auch nicht indizierte FSK18 Titel. Soll das dann heißen, dass es da wurscht ist, wenn die auch Personen unter 18 zugänglich sind?

Wieso gibt es dann keine indizierten Titel im freien Handel (außer Internet)? Könnte im Laden doch mein Alter nachweisen (Face-to-Face Kauf)
Nach meiner Kenntnis, zumindest dachte ich so immer, hieß indiziert = verboten (vom Handel ausgeschlossen). Aber man lernt ja nie aus
Habe dazu noch was gefunden:
ZitatAlles anzeigenEine Indizierung ist mit der Einstufung "Keine Jugendfreigabe" (ab 18) der FSK oder USK zu vergleichen. An das betreffende Medium kommt nur noch, wer nachweislich volljährig ist.
Jedoch ist eine Indizierung strenger als die Einstufung "Keine Jugendfreigabe". Ist eine DVD indiziert unterliegt es folgenden Auflagen:
Die indizierte DVDs, die nach § 18 Abs. 2 JuSchG und § 24 Abs. 3 JuSchG von der Bundesprüfstelle gelistet sind, dürfen nach § 15 Abs. 1 JuSchG und § 4 Abs. 2 JMStV nicht veröffentlicht werden, müssen deshalb geschützt bleiben und können aber nach § 4 Abs. 2 JMStV Satz 2 nur nach erfolgreicher Prüfung der Ausweiskopie von Kunden freigeschaltet, eingesehen und bestellt werden. (= geschlossene Benutzergruppe!)
Die indizierte DVDs dürfen nach § 1 Abs. 4 JuSchG nur dann versandt werden, wenn durch technische und sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder oder Jugendliche erfolgt. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn uns eine Ausweiskopie per E-Mail oder Post vorliegt und der Versand mit eigenhändiger Übergabe beim Empfang der Ware erfolgt!
Seit dem 1. April 2003, als das neue Jugendschutzgesetz in Kraft getreten ist, können Medien, die bereits eine Alterseinstufung von der FSK oder USK erhalten haben, nicht mehr indiziert werden.
Nach § 23 JuSchG Abs. 4 können indizierte DVDs auf Antrag nach 10 Jahren aus der Index-Liste gestrichen werden.
Nach § 18 JuSchG Abs. 7 sind indizierte DVDs nach 25 Jahren automatisch aus der Index-Liste zu streichen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!