Hallo,
ZitatWollen wir mal nicht übertreiben, so schnell entfällt der Versicherungsschutz nicht. Das einzige was in dem Fall passieren könnte wäre das die Versicherung evtl. gewährte Rabatte vom Versicherungsnehmer zurückholt, der dann diesen evtl. vom Nutzer zurückholt.
Von welchen Rabatten redest du - wir sprechen von Firmenwagen, bei uns gibt es keine Versicherungsrabatte oder Schadenfreiheitsklassen. Die Fahrzeuge laufen auf den AG und sind über die Leasingfirma pauschal versichert.
Leasingfirma und AG geben klar vor, wer mit dem Wagen fahren darf und wer nicht, bei uns eben:
- der Leasingnehmer
- in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner
- in Notsituationen eine Begleitperson, sprich ein Freund kann den Wagen fahren, wenn ich einen Gipsfuss habe und daneben sitze.
Es ist nicht erlaubt:
- das Fahrzeug Dritten zu überlassen
Das hat keine Versicherungstechnischen Folgen, sondern ganz einfach arbeitsrechtliche, weil der Leasingvertrag bzw. die KFZ-Überlasung eine Erweiterung meines Arbeitsvertrages ist.