Firmenwagen und Tanken

  • Hallo,


    Zitat

    Wollen wir mal nicht übertreiben, so schnell entfällt der Versicherungsschutz nicht. Das einzige was in dem Fall passieren könnte wäre das die Versicherung evtl. gewährte Rabatte vom Versicherungsnehmer zurückholt, der dann diesen evtl. vom Nutzer zurückholt.


    Von welchen Rabatten redest du - wir sprechen von Firmenwagen, bei uns gibt es keine Versicherungsrabatte oder Schadenfreiheitsklassen. Die Fahrzeuge laufen auf den AG und sind über die Leasingfirma pauschal versichert.


    Leasingfirma und AG geben klar vor, wer mit dem Wagen fahren darf und wer nicht, bei uns eben:
    - der Leasingnehmer
    - in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner
    - in Notsituationen eine Begleitperson, sprich ein Freund kann den Wagen fahren, wenn ich einen Gipsfuss habe und daneben sitze.


    Es ist nicht erlaubt:
    - das Fahrzeug Dritten zu überlassen



    Das hat keine Versicherungstechnischen Folgen, sondern ganz einfach arbeitsrechtliche, weil der Leasingvertrag bzw. die KFZ-Überlasung eine Erweiterung meines Arbeitsvertrages ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Von welchen Rabatten redest du - wir sprechen von Firmenwagen


    Mit Versicherungen kann man verhandeln, was man will. :D


    Ist bei mir auch so. Voraussetzung für die ausgehandelte Versicherungsprämie ist, daß der Wagen nur von mir gefahren wird.

  • Dasselbe werden Firmen für Leasingfahrzeuge mit Versicherungen aber mit Sicherheit auch verhandeln können. So werden Versicherungsprämien für sogen. "Poolfahrzeuge", die von mehreren berechtigten Leuten in der Firma genutzt werden können, mit Sicherheit teurer sein als die für klassische Firmenwagen, die nur einem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen werden.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!


  • Üblich sind zusätzlich noch
    - in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder / Eltern
    - Generell alle Personen (die zum führen eines Fahrzeuges berechtigt sind), sofern der Mitarbeiter im Fahrzeug mitfährt, nicht nur in Notsituationen
    - andere Mitarbeiter der Firma


    Der Leasingnehmer ist übrigens in der Regel die Firma.

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Is scho recht, Martyn. :D


    Ja, er hat Recht.
    Versichert ist zunächst mal das Auto. Die Versicherung ist bei Haftpflichtschäden grundsätzlich dazu verpflichtet zu zahlen.
    Eine Nachforderung des Unterschieds zur entsprechend richtigen Beitragsstufe (plus eventuell Zinsen) wird aber natürlich erfolgen.
    Davon unberührt sind natürlich Fälle in denen der Fahrer alkoholisiert oder sonst wie grob fahrlässig gehandelt hat, hier kann die Versicherung den Schaden zurückfordern.


    OT: Mag sein, dass Martyn oft Müll schreibt, aber User, die ohne Ahnung in jeden Thread posten den sie sehen gibt es noch wesentlich mehr.
    Weil das auch meist noch die Selben sind, die Martyn beschimpfen, passt oft die Sache mit dem Glashaus und den Steinen.

  • Vielleicht reden wir hier ja aneinander vorbei.


    Die Haftpflicht ist dazu verpflichtet, den durch den VN verursachten Schaden des Geschädigten zu zahlen. Das habe ich weiter oben auch schon gesagt. Das hindert die Versicherung allerdings nicht daran, sich vom VN die komplette Schadenssumme unter bestimmten Bedingungen zurückzuholen. Was z.B. der Fall sein kann, wenn der VN grob fahrlässig gehandelt hat. Oder aber eben, wenn er gegen Versicherungsbedingungen verstoßen hat. Ich wüsste nicht, dass es ein Gesetz gibt, was dies verbieten würde.


    In der Praxis ist es so, dass bei Haftpflichtschäden in solchen Fällen i.d.R. wirklich nur der Rabatt nachgefordert wird, dies aber z.T. mit einem Faktor 2 oder 3 multipliziert, und auch nicht unbedingt nur für ein Jahr. Bei der Kaskoversicherung ist es dagegen deutlich üblicher, dass die Versicherung die Regulierung des Schadens komplett ablehnt, wenn der VN gegen Vertragsbedingungen verstoßen hat.


    Wenn das alles so einfach und kein Problem wäre, dann könnte ja JEDER für seine Versicherungen ALLE Rabatte, die es so gibt und für die man zunächst mal keinen Nachweis braucht, in Anspruch nehmen, und das maximale Risiko bestünde darin, im Schadensfall (von dessen Eintreten man ja eh nicht ausgeht) die zu Unrecht in Anspruch genommenen Rabatte nachzuzahlen. So einfach ist es aber natürlich naheliegenderweise nicht... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Die Haftpflicht ist dazu verpflichtet, den durch den VN verursachten Schaden des Geschädigten zu zahlen. Das habe ich weiter oben auch schon gesagt. Das hindert die Versicherung allerdings nicht daran, sich vom VN die komplette Schadenssumme unter bestimmten Bedingungen zurückzuholen.

    Was die Haftpflichtversicherung betrifft wird selbst unter den Voraussetzungen das grob fahrlässig gehandelt wurde, z.B. Faher war alkoholisiert oder das Fahrzeug war nicht verkehrssicher nicht der komplette Schaden vom Versicherungsnehmer zurückholen, sondern kann nur in Regress gehen. Da sind die Forderungen aber auf 5.000€ oder 10.000€ beschränkt.

  • Ja klar. Und weil die Haftpflicht ja nur 5-10K von mir wiederbekommt, sind mir die 30-50K, die so ein Firmenwagen leicht kostet und die von der VK nicht mehr gedeckt sind, ja auch egal.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard


  • Dem kann ich ebenfalls zustimmen. Kenne einige Firmenwagenprogramme und bin mir fast sicher, dass keine Firma gestatten wird, das Fahrzeug an jeden x-beliebigen weiterzuverleihen.


    Von daher, lass deinen Freund nochmal nachfragen bzw. in der Firmenwagenordnung nachlesen.

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Dasselbe werden Firmen für Leasingfahrzeuge mit Versicherungen aber mit Sicherheit auch verhandeln können.


    Eben deswegen sind es ja Pauschalversicherungen, die zahlen pro Fahrzeug und nicht nach Fahrzeugtype, SF-Klasse, Leistung.

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