Impressum bei privater Homepage

  • http://www.n-tv.de/5489887.html


    Abmahnung droht
    Homepage ohne Impressum


    Auch auf privaten Websites muss das Impressum deutlich sichtbar sein. Sonst läuft man Gefahr, abgemahnt zu werden, warnt die Zeitschrift "PC Professionell". Eine juristische Auseinandersetzung kann schnell einige hundert Euro kosten.

    Idealerweise sollte das Impressum von jeder einzelnen Unterseite her aufrufbar sein. Außerdem sollte der entsprechende Link im Zweifelsfall nicht nur mit dem Wort "Kontakt", sondern mit "Impressum" gekennzeichnet sein. Allerdings gebe es dazu unterschiedliche Urteile. Eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht laut des Magazins noch aus.

    Zu den notwendigen Angaben im Impressum einer privaten Website zählt der Name des Inhabers der Website sowie seine Wohnanschrift. Bei juristischen Personen, zum Beispiel einer GmbH oder einer AG, müssen auch die so genannten Vertretungsberechtigten und das Handelsregister, bei dem das Unternehmen eingetragen ist, angegeben werden.


    ----


    Kann das stimmen ? Bei meiner Homepage gibts grad nur ne Info daß die überarbeitet wird. Und ich hab da lediglich nur das typische Content einer Privatperson drin: Wer ich bin, was ich mach und ein paar Bilder.

  • Naja, solange du als Privatperson nichts verkaufen willst, oder sonst einen Service anbietest, wird sich wohl niemand dafür intressieren. Besser wäre es allerdings schon ein Impressum zu haben.


    Aber schaden kanns ja nicht, ein Impressum auf der Seite zu haben, zumal die Daten eh über Whois abgefragt werden können.


    Wenn die Seite noch keinen Inhalt bietet braucht man kein Impressum, den wo es keinen Content gibt, kann man auch nicht dafür verantwortlich sein. Aber trotzdem spricht eigentlich nichts dagegen.

    Nothing left for me to stay, I can't even stop the rain from falling down into my eyes.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Wenn die Seite noch keinen Inhalt bietet braucht man kein Impressum, den wo es keinen Content gibt, kann man auch nicht dafür verantwortlich sein. Aber trotzdem spricht eigentlich nichts dagegen.


    Die einzige Möglichkeit sind illegale bzw. geschützte Domains..

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Wenn die Seite noch keinen Inhalt bietet braucht man kein Impressum, den wo es keinen Content gibt, kann man auch nicht dafür verantwortlich sein. Aber trotzdem spricht eigentlich nichts dagegen.


    Das sehen einige Anwälte mittlerweile allerdings anderst. Man kann es durchaus schon als Bereitstellung eines Online-Angebotes sehen, wenn man nur die Domain hält.


    Lieber kein Risiko eingehen, ne Abmahnung kost teuer Geld!


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Hallo,


    zu dieser Frage sollte man sich mal die Rechtsgrundlage ansehen, die das Impressum fordert.


    Geregelt ist das Ganze im Gesetz über die Nutzung von Telediensten:


    ------------------------------------Zitat--------------------------------------------------


    TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten


    Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:


    1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei
    juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,


    2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare
    Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der
    elektronischen Post,


    3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht
    wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen
    Aufsichtsbehörde,


    4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder
    Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die
    entsprechende Registernummer,


    5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1
    Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über
    eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine
    mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S.


    16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des
    Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur
    Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie
    89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie
    97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31)
    geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über


    a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,


    b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
    Berufsbezeichnung verliehen worden ist,


    c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese
    zugänglich sind,


    6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a
    des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.


    Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.


    ------------------------------------Zitat-Ende---------------------------------------------


    Und dort ist durchaus erkennbar, dass eine private Homepage im Stil "Hallo das bin ich und ich habe folgende Hobbies..." kein Impressum benötigt, da nicht geschäftsmäßig. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn Links zu Partnerprogrammen führen, die dem HP-Besitzer einen Benefit bieten. Da könnte eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden.


    Grüße
    babapapa

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Naja, solange du als Privatperson nichts verkaufen willst, oder sonst einen Service anbietest, wird sich wohl niemand dafür intressieren. Besser wäre es allerdings schon ein Impressum zu haben.


    Und was, wenn sich doch jemand dafür interessiert? Z.B. ein Anwalt der nichts zu tun hat?

  • Zitat

    Original geschrieben von babapapa
    Und dort ist durchaus erkennbar, dass eine private Homepage im Stil "Hallo das bin ich und ich habe folgende Hobbies..." kein Impressum benötigt, da nicht geschäftsmäßig. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn Links zu Partnerprogrammen führen, die dem HP-Besitzer einen Benefit bieten. Da könnte eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden.


    Falsch:


    Zitat

    Geschäftsmäßig hat nichts mit gewerblich oder kommerziell zu tun! Der Begriff "geschäftsmäßig" ist zwar im TDG selbst nicht explizit definiert, aber im thematisch nah verwandten TKG:


    §3 TKG besagt unter Punkt 5 folgendes: "geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten" [ist] das nachhaltige Angebot von Telekommunikation einschließlich des Angebots von Übertragungswegen für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht

    http://www.homolog.de/faq_impressm.htm


    Zitat

    Was vielfach zu der irrigen Annahme führt, ein Impressum sei erst notwendig, wenn man kommerzielle Absichten verfolgt, ist der Ausdruck "geschäftsmäßige Teledienste" in §6 TDG.


    Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen "geschäftsmäig" und "gewerbsmäßig". Der Begriff "gewerbsmäßig" trifft auf eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff "geschäftsmäßig" aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten).

    http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html

  • Die Frage ist, ob man sich jedem Blödsinn beugen muss, nur weil es in Deutschland offenbar einige unterbeschäftigte A.... von Anwälten gibt, die nicht wissen, wie sie ein Fuß auf den Boden bekommen.


    Die einzige Möglichkeit, seine Privatsphäre zu schützen, bleibt dann wohl nur noch sich eine Postfachadresse zuzulegen.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Zitat

    Original geschrieben von D-Love
    Die einzige Möglichkeit, seine Privatsphäre zu schützen, bleibt dann wohl nur noch sich eine Postfachadresse zuzulegen.


    ...die aber -- zumindest laut den beiden von mir verlinkten Quellen -- auch nicht ausreicht, um die Impressumspflicht zu erfüllen.

  • Hi,


    das mit dem Postfach ist so gesehen richtig, aber im Sinne des Schutzes (wenn ich zB. Kinder haette und meine Family auf meiner Seite vorstellen wuerde) wuerde ich die Domain schon ueber eine andere Adresse registrieren (da sist ja zulaessig).


    Erreichbar bin ich, und wem ich meine Hausadresse mitteile bleibt mir selber ueberlassen!


    Gruss,


    c.

    Nordisch by zuag'roast :D

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