Bussgeldbescheid nach Falschparken - Tipps oder Tricks?

  • Hallo zusammen,


    als ich in der Stadt Schwerin war, hab ich ordnungsgemäss geparkt mit Parkschein, jedoch vergessen, dass die Höchstparkdauer kürzer als bei mir in der Heimat war.


    Anschliessend kam ein Schreiben, dass ich 20€ überweisen soll, da ich die Höchstparkdauer überschritten hatte.


    Darauf hab ich schriftlich geantwortet, dass ich in dieser Stadt fremd war und vergass, dass die Höchstparkdauer kürzer als in meinem Landkreis ist.
    Daher überschritt ich Parkzeit.


    Hab eine Weile nichts gehört, dann kam ein Schreiben, dass ich nun 45€ zahlen soll, da es ein Bussgeld ist.
    Mein Einspruch wurde gelesen, aber nützte nichts.


    Nun meine Frage:
    zahlen oder kann ich noch was machen?
    Wie schaut es aus, dass das Verfahren eingestellt wird - so ist es öfters bei mir im Kreis.


    Hab gemerkt, dass wenn ich im Halteverbot stehe und ein Schreiben kommt, dies zu ignorieren, bis das Verfahren eingestellt wurde, da dies meist günstiger ist.


    Vielleicht kennt sich jemand damit besser aus, ansonsten überweise ich den Betrag und gut ist.


    Thorsten

  • die Kollegen bei Radarforum können Dir da sicherlich kompetenter helfen.


    Bitte entschuldigt die Verlinkung in ein anderes Forum.


    liebe Grüsse Alex

    Aus Freude Am Fahren ... :-)

  • "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Ein Grundsatz im deutschen Rechtssystem. Wenn die Angelegenheit eindeutig ist, kostet ein Einspruch nur unnötig Geld.


    Schon allein, dass ich die Stadt darauf hingewiesen habe, dass ich der Fahrer des Fahrzeugs war, hat 12,50 € zusätzlich gekostet. Im Normalfall sollte man also einfach zahlen und die Sache abhaken. Hätte es keine Punkte gegeben, hätte ich mir die 12,50 € auch gespart.



    Stefan

  • Hättest du kein Ticket hinterlegt dann wären es vielleicht nur 5 € geworden (mit dem Ticket konnte die Politesse deine exakte Parkdauer genau bestimmen).. Da ist man ehrlich und zahlt für seinen Parkplatz und wird dafür auch noch härter bestraft als wenn man ohne Ticket geparkt hätte..



    Ich würde jetzt aber trotzdem Zähneknirschend zahlen und die Sache vergessen. Das spart Zeit, Geld und vor allem Nerven.

  • Du hast die Höchstparkdauer überschritten, das ist Tatsache. Es stand sicher auch auf dem Schild wie lange man dort Parken darf, also kannst du dich nicht rausreden.
    Ich würde zahlen, sonst wirds nur noch teurer.

  • Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    Du hast die Höchstparkdauer überschritten, das ist Tatsache. Es stand sicher auch auf dem Schild wie lange man dort Parken darf, also kannst du dich nicht rausreden.
    Ich würde zahlen, sonst wirds nur noch teurer.



    Danke für die Belehrung.
    Auf dich hab ich gewartet.


    Sicher stand die Höchstparkdauer irgendswo, nur wenn man sie vergessen hat oder die Höchstparkdauer seiner Stadt gewohnt ist, da man selten sonstwo parkt kommt sowas vor, was ich dann nicht fair finde.
    Auch hab ich geschrieben, dass ich den Betrag überweise, wenn sonst keiner den Rat der Weisen hat.


    Thorsten

  • Ist ja nicht schlimm, aber mit 'fair' hat das nun nix zu tun, damit kannst du dich nicht rausreden. Ich wüsste nicht, was daran unfair sein soll, einen Auswärtigen genauso zu behandeln wie einen Einwohner, schließlich stehen die Parkzeiten ja wirklich auf dem Ticket, du hättest halt nur schauen müssen. ;) Und das du das nicht gemacht hast, hat mit Unfairness der Stadt doch wirklich nichts zu tun, oder? :)


    Du kannst jetzt natürlich die Zahlung verweigern und hoffen, daß das Verfahren eingestellt wird. Du kannst die Zahlung verweigern mit dem Hinweis, die BRD sei illegal (klick) etc. - aber das ist doch alles Mumpitz. Zahl die paar Euro, du hast es verbockt, es jetzt auf jemand anderen zu schieben wäre schon ziemlich dreist. ;)


    PS: 20,- gibts nicht für "ein bißchen" über der Parkzeit, sondern 2-3 Stunden darüber und da die entsprechende Stelle - warum auch? - deinen Einspruch nicht gelten ließ, folgte auf den Verwarnungsgeldbescheid natürlich ein Bußgeldbescheid. :)

  • Re: Bussgeldbescheid nach Falschparken - Tipps oder Tricks?


    Zitat

    Original geschrieben von Thorsten
    Hab eine Weile nichts gehört, dann kam ein Schreiben, dass ich nun 45€ zahlen soll, da es ein Bussgeld ist.
    Mein Einspruch wurde gelesen, aber nützte nichts.


    Imho hätte ein Bußgeldverfahren nur eingeleitet werden dürfen, wenn du weder Wiederspruch einlegst noch bezahlst.


    Mit einlegen des Wiederspruchs sollte diese Möglickeit aber normal ausgesetzt werden, und entweder dem Wiederspruch stattgegeben werden, eine Kulanzlösung gefunden werden, oder der Wiederspruch abgelehnt werden.


    Wenn die Fristen eingehalten worden sind, hätten es imho jetzt nicht mehr als die ursprünglichen 20€ werden dürfen.

  • Re: Re: Bussgeldbescheid nach Falschparken - Tipps oder Tricks?


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Imho hätte ein Bußgeldverfahren nur eingeleitet werden dürfen, wenn du weder Wiederspruch einlegst noch bezahlst.


    SBHO (Stadt Bonns humble opinion) als Beispiel ist da anders:


    Die Verwarnung wird angeboten und ist mitwirkungsbedürftig. Wenn dann innerhalb der Frist die Summe nicht vollständig und vorbehaltlos bezahlt wird, kommt es zum Bußgeldverfahren. Ebenso, wenn ein eventueller Einspruch gegen die Verwarnung nicht zu einem Erlass führt. Auf gar keinen Fall gibt es a) nach Verstreichenlassen der Frist oder b) einem fruchtlosen Einspruch eine erneute Möglichkeit, das Verwarngeld zu bezahlen, denn jetzt ist es zu spät, das Bußgeldverfahren ist eröffnet und darüber gibt es - neben dem Bußgeldbescheid - nicht nochmal eine extra Mitteilung der Behörde. Soviel als kleine Zusammenfassung dessen, was z.B. die Stadt Bonn dazu schreibt.


    Aber wie auch schon gesagt: die 20,- lassen darauf schließen, daß du die Parkzeit erheblich überschritten hast. Damit kannst du dich nun wirklich nicht mit "bei uns ist das aber anders" herausreden. Bezahl einfach und gut ist, denn wenn du jetzt nochmal Einspruch einlegst und die Gründe von der Behörde nicht als stichhaltig anerkannt werden, geht es ggf. zum Amtsgericht und das kann dann erheblich teurer werden.


    Tipp und Trick: das Verwarnungsgeld einfach immer sofort bezahlen, wenn man doch schon weiß, daß es objektiv berechtigt ist. :)

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