O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Sehr frangwürdige Geschäftsgebahren von o2 hier! :flop:


    Man nehme sich mal Arcor als vorbildliches Beispiel: Arcor weist alle Kunden in der Oktoberrechnung auf eine Erhöhung der Kosten zu Sonderrufnummern ab 01.01.2007 hin. In diesem Zusammenhang wird auf das Recht hingewiesen, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung zu kündigen.


    Warum soll ich bei Arcor dieses Recht haben und bei o2 nicht? :confused:


    Arcor hat dabei "nur" um 2 cent/Minute erhöht, während o2 den Preis um bis zu 44 cent/Minute erhöht.

  • Habe gerade an o2 eine außerordentliche Kündigung wegen der Erhöhung der 01805-Preise geschickt. Alternativ habe ich sie aufgefordert, mir wieder die alten Konditionen zu schalten.

  • Also ich werde ihnen einen Widerspruch gegen die Tarifverschlechterung schicken. Und erst wenn sie diesen Widerspruch nicht akzeptieren wollen gibt es die außerordentliche Kündigung. Schließlich möchte ich ja an sich meinen bisherigen Tarif behalten.


    Bzw, soll ich den Widerspruch direkt jetzt einreichen oder besser erst wenn eine solche Falschabrechnung auf meiner Rechnung erscheint?

    Der Prokrastination-Workshop findet morgen statt.

  • Was habt ihr denn da so geschrieben. Meint ihr das ihr eine gute Aussicht auf Erfolg mit der Sonderkündigung habt. Denke wenn es viele machen werden Sie denen einfach die alten Konditionen geben...die anderen habe dann wie man so schön sagt "einfach Pech gehabt" !!!



    Gruss
    Volker

  • Also, mal ganz ehrlich gehe ich davon aus, dass mein Widerspruch und meine Kündigung von o2 zurückgewiesen werden. Im Zweifelsfall muss man eben zur Verbraucherzentrale gehen und drei Jahre warten. :) Alternativlösungen lohnen sich wohl nur für die, die unglaublich viel Zeit und die o2-SIM nicht als Hauptkarte haben. Dann hieße es:


    Fall A "Sonderkündigung":


    Geld zurückbuchen, SIM wegwerfen, o2-Mahnverfahren abwarten, Einspruch einlegen, vor Gericht treffen, sofern o2 es darauf ankommen lassen will.


    Risiken: Kann länger dauern. Man weiß nicht, ob o2 nicht "aus Versehen" etwas an FPP, Schufa & Co. weiterleitet. Braucht viel Zeit. Prozeßrisiko.


    Fall B "Widerspruch gegen Preiserhöhung":


    Strittigen Betrag zurückbuchen, Rest überweisen. o2-Mahnverfahren abwarten, Rest wie oben.


    Risiken: Die Karte wird vermutlich in nullkommanix gesperrt werden. (Extrathrill wäre, mit Verweis auf streitige Forderungen die Karte wieder freizubekommen). Rest wie in Fall A.


    Wenn etwas nicht stimmen sollte: Bitte korrigieren, ich bin auch kein Jurist... :)


    Edit:


    Zitat

    Denke wenn es viele machen werden Sie denen einfach die alten Konditionen geben...die anderen habe dann wie man so schön sagt "einfach Pech gehabt" !!!


    Die Frage ist ob o2 das will. Ich würde mal sagen: Nein!

  • Ist im Großen und Ganzen richtig, nur bei Fall A würde ich das mit Schufa usw. streichen. Es darf nur eine anerkannte Forderung gemeldet werden, nichts Strittiges, das noch nicht vollstreckbar ist. Für FPP müsste das Gleiche gelten.

  • Richtig. Es kam aber schon häufiger vor, dass bei der Schufa Einträge waren, die gar nicht sein durften. (Nicht auf o2 bezogen, ich persönlich kenne aber Fälle von Providern, die seit Jahren beendete Verträge nicht gelöscht haben.) Man muss o2 da nicht einmal Absicht unterstellen. Jeder, der mal Probleme mit der Blubberbude hatte, weiß, dass da laufend _zuviel_ drunter- und drübergeht.

  • Zwischen beendete Verträge nicht löschen und vorsätzlich eine Nichtzahlungswilligkeit eintragen besteht nochmal ein kleiner Unterschied. So frech sollte nicht einmal o2 sein. Zumal das dann u.U. ein paar Konsequenzen für den Eintragenden haben kann.

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