ZitatOriginal geschrieben von leibi111
Ist im Großen und Ganzen richtig, nur bei Fall A würde ich das mit Schufa usw. streichen. Es darf nur eine anerkannte Forderung gemeldet werden, nichts Strittiges, das noch nicht vollstreckbar ist. Für FPP müsste das Gleiche gelten.
Was ist FPP? Wollte noch anmerken, dass es weitere Wirtschaftauskunftunternehmen insb. für Mobilfunk-Verträge-Anbieter gibt als nur die Schufa. Deren namen sind mir entfallen, sind schon im tt-forum aber paar mal gefallen.
Ciao