O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Ist im Großen und Ganzen richtig, nur bei Fall A würde ich das mit Schufa usw. streichen. Es darf nur eine anerkannte Forderung gemeldet werden, nichts Strittiges, das noch nicht vollstreckbar ist. Für FPP müsste das Gleiche gelten.


    Was ist FPP? Wollte noch anmerken, dass es weitere Wirtschaftauskunftunternehmen insb. für Mobilfunk-Verträge-Anbieter gibt als nur die Schufa. Deren namen sind mir entfallen, sind schon im tt-forum aber paar mal gefallen.


    Ciao

  • Bürgel, Creditreform....


    Die werden das im Scoring eintragen, wenn auch das nicht einen zukünftigen Kredit gefährden wird. Wohl aber einen eventuellen neuen Mobilfunkvertrag, da diese sich bei Neuabschlüssen über eine Anfrage im FPP absichern.

  • Also langsam finde ich das echt peinlich und ehrlich gesagt is das wirklich eine große Vertragsverletzung. Da wird einem der erhöhte Minutenpreis nicht mitgeteilt, damit man nicht mal auf die Idee kommen kann, ein ausserordentliches Kündigungsrecht wahrzunehmen. Da wird einfach alles unter der Hand geregelt wie die es wollen.. also mir liegt eigentlich nix an einer Kündigung, aber wenn das so weitergeht könnten die mir ja ma mirnix dirnix den kompletten Vertrag umkrempeln und ich krieg davon nix mit...

  • Freut euch mal nicht zu früh mit der "außerordentlichen Kündigung".


    O2 wird bei den Widersprüchlern die alten Tarife beibehalten.... und nix ist mit außerordentlicher Kündigung.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tob
    EDIT:



    Das ist ja noch der größte Witz :rolleyes:


    Habe dieser Tage meine letzte Rechnung bekommen und mir ist auch aufgefallen daß dort auf den Rechnungsvordruck noch die alten 0180 Preise mit Haupt- und Nebenzeit aufgedruckt sind.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Freut euch mal nicht zu früh mit der "außerordentlichen Kündigung".


    Ansonsten hat die Bundesnetzagentur jüngst o2 verpflichtet, sämtliche außerordentlichen Kündigungen als unberechtigt zurückzuweisen.

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