O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Hadraniel und das PNG-File aus der Tarifliste:


    Man lese mal die Überschrift: "Wichtig: Ihre Sonderrufnummern" - diese "Nebenleistung" :D ist also sogar für "Otto Kännduh" W I C H T I G !


    Aha: eine "wichtige" vertragliche "Neben"leistung, soso... ah ja!


    Denen sollte wirklich mal ein Amtsrichter so richtig das Fell gerben; eine andere Sprache verstehen die offenbar nicht... :flop:


    Q.e.d.


    -Antinoos

  • Zitat

    Warum verklagt die Verbraucherzentrale, welche auf die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung hingewiesen hat, nicht mal o2, so daß da ein Grundsatzurteil gefällt und alle Kunden zu ihrem Recht kommen, ohne daß sie es einfordern und hart bleiben müssen? Außerdem gehört o2 wirklich übelst bestraft ... :mad:


    Ich habe eine Antwort von der VZ bekommen. Die haben o2 abgemahnt. Das hat aber keine Bedeutung, da jeder individuell seine Kündigung durchsetzen muss.


    Soweit ich weiss kann die VZ auch nicht klagen.


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von Hadraniel
    Ich werde künftig, auch wie in meinem letzten Schreiben an o2 angekündigt, die kommenden Lastschriften zurückbuchen lassen.



    Kein Wort von "Nebenleistungen" (aus dem Tarifheft 07/2006, vielen Dank an blackspion). Siehe dazu auch AGB von 07-2006 §13.


    Absatz 4.1 sagt doch alles!

  • Von o2 bekam ich heute (nur einst abgemahnt und per Mail wegen der a.o. Kü nachgefragt), folgende Antwort:


    "Sehr geehrter Herr Müller,


    wir nehmen Bezug auf den bisher geführten Schriftverkehr. Bitte
    entschuldigen Sie die längere Bearbeitungsdauer.


    Sie vertreten die Auffassung, dass die von uns Ende November 2006
    vorgenommene Preisanpassung der Sonderrufnummern 01801… - 01805… ohne Ihre
    Zustimmung nicht zulässig gewesen sei und Ihnen folglich ein
    Sonderkündigungsrecht zustehe. Wir hatten Ihnen unsere Auffassung
    dargelegt, wonach ein ausserordentliches Kündigungsrecht vorliegend nicht
    gegeben ist.


    Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 9. Mai 2007 (Az 281 C 6003/07)
    unsere Auffassung bestätigt. Demnach ist eine Fortführung des Vertrages »
    aufgrund der Erhöhung der Preise für Sonderrufnummern« für die Kunden
    zumutbar im Sinne des § 314 BGB, sodass kein Sonderkündigungsrecht
    vorliegt. Das Gericht begründet seine Entscheidung weiter damit, dass »die
    Gebührenhöhe für die Anwahl von Sonderrufnummern nicht Bestandteil des
    zwischen den Parteien vertraglich vereinbarten Tarifs geworden ist«.


    Die Preisanpassung durfte damit von uns so vorgenommen werden. Wir bitten
    daher um Verständnis, dass wir Ihre außerordentliche Kündigung nicht
    akzeptieren können.


    Wir sehen die Angelegenheit hiermit als erledigt an.


    Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an unsere telefonische
    Kundenbetreuung.


    Freundliche Grüße


    i. A. Kim Quach
    o2 (Germany) GmbH & Co. OHG
    Beschwerdemanagement Geschäftsführung"



    Die Sonderrufnummern aber stehen in meiner Tarifbroschüre - welche Gebühren sind weiter nicht Bestandteil meines Vertrages? :confused:
    Frage meinerseits: Ich finde dieses Aktenzeichen nirgends, kann mir jemand helfen?


    Und, leicht kurios: Ich habe noch nicht mal außerordentlich gekündigt. :rolleyes:

  • Wo kann man denn allgemein nach Aktenzeichen suchen?


    Ich brauche dringend Info's, Kris wird es garantiert auch brennend interessieren.

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  • Mich interessiert es ja auch, so ist es nicht.
    Ich wollte hiermit nicht beweisen, daß o2 doch klasse ist und sie rechtens handeln!

  • Das habe ich auch nicht behauptet, ABER im teltarif Forum wurde ein böses Gerücht gestreut von einem Jochen O2.


    Ich möchte gerne wissen, in welcher Datenbank nach Aktenzeichen suchen kann?

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  • Zitat

    Original geschrieben von RouviDog
    Das habe ich auch nicht behauptet,


    Nein, schon gut, hatte ich auch nicht so verstanden, aber ich wollte es doch nochmal klarstellen. ;)

  • Wo gibt es denn nun diese Datenbank? Wo hast du gesucht, oder ist das ein Täuschungsmanöver?

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  • Das dürfte schwierig sein. Vermutlich wird das Urteil noch nicht einmal zugestellt sein und außerdem laufen ja noch die Rechtsmittelfristen.
    Bevor ein solches Urteil dann veröffentlicht wird und für Jedermann im Internet zu finden, können noch Monate vergehen.


    Wenn Du Deinem Anwalt das Az. nennst, kann er es aber ggf. schon besorgen.

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

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