Genau das hatte ich gemeint. Mir ist auch klar, dass ich im Prinzip keinerlei Anspruch (direkten Anspruch) auf eine "Übernahmegebühr" ggü. dem neuen Mieter habe, aber wie schon erwähnt, liegt die Wohnung bzw. das Haus in einer exquisiten Lage der Stadt. Ungern würde ich sie also irgendeinem "dahergelaufenen" komplett kostenfrei überlassen.
Randnotiz:
Der Vermieter kümmert sich nicht um neue Mieter im Hause, da es schon immer so gehändelt wurde, dass der alte Mieter selbstständig für den Nachmieter sorgt. Das hat auch nie für jemanden ein Problem dargestellt, da sich um Wohnungen in diesem Stadtviertel regelrecht gerissen wird. Zumeist sind aber Freunde / Bekannte der Vormieter in die Wohnungen eingezogen.
Was wären denn die Voraussetzungen, um eine Vermittlungsprovision einstreichen zu können?
Danke für deine Antwort(en). ![]()
Au revoir
z.