Bussgeldbescheid mit falschem Kennzeichen: Widerspruch?

  • Ich weiß, dass es für sowas eigene Foren gibt, aber ich melde mich nicht gerne wegen nur einer Frage in x Foren an, und hier gibts sicher auch genug Leute mit Ahnung. ;)


    Ich habe einen Bussgeldbescheid erhalten, gegen den ich rein von der Sache her wahrscheinlich nicht viel werde machen können (Autobahnpolizei war direkt hinter mir hergefahren und hat mich auf frischer Tat gestellt... :D ). Obwohl ich allerdings trotzdem überlege, vor Gericht zu gehen. Und wenn's nur zum Zeitgewinn ist. ;)


    Nun ist es so, dass der Bussgeldbescheid ein falsches Kfz-Kennzeichen enthält. Aus der zweiten Buchstabengruppe ist ein Buchstabe falsch. Ist es rechtens, gegen den Bescheid zunächst mal nur allein wegen dieses Formfehlers Widerspruch einzulegen? Mir ist schon klar, dass dann später ein neuer mit dem richtigen Kennzeichen kommen wird. Geht wie gesagt eher darum, zum einen etwas Zeit zu gewinnen, zum Zweiten natürlich auch, die Bürokratie zur Abwechslung mal zu meinen Gunsten zu nutzen.


    Ich bin mir eigentlich 100%ig sicher, dass das so möglich und der vorliegende Bescheid nichtig ist, wollte aber halt sicherheitshalber nochmal fragen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ich weiss ja nicht, wie schlimm es Dich erwischt hat, aber eigentlich denke ich: "Zahlen & ggf. fahrradfahren und gut ist."


    Sollte es Dich jobmäßig treffen ist die Sache natürlich anders dann vielleicht lieber zum Anwalt. Und zwar nicht nur wegen des Zahlendrehers...

  • OT


    Meine generelle Meinung zu solchen Dingen: Stirb wie ein Mann und akzeptiere Deine Strafe.


    Just my 0,02

  • wenn ein falsches kennzeichen drauf steht würde ich gleich zum Anwalt gehen. die könnten sich ja bei noch mehr sachen verschrieben haben.

  • Re: Bussgeldbescheid mit falschem Kennzeichen: Widerspruch?


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Nun ist es so, dass der Bussgeldbescheid ein falsches Kfz-Kennzeichen enthält.


    Ein falsches Kennzeichen ist ein guter Grund, um Widerspruch einzulegen ;). Entweder ist es ein simpler Schreibfehler und du bekommst dann einen neuen Bescheid, oder die Sache könnte sogar eingestellt werden. Versuch macht kluch ;) ...

  • Wenn du im Rechtschutz bist kostet der Gang zum Anwalt ja nichts.
    Ob es im Endeffekt aber lohnenswert ist - glaube ich nicht, die werden bei deinem Fahrstil doch sicher einen Videobeweis haben! :D

  • Zitat

    [...] Fehler und Ungenauigkeiten bei der Bezeichnung der Tat im Bußgeldbescheid stellen die Identität der Tat und damit die sachliche Abgrenzungsfunktion des Bußgeldbescheides nicht in Frage, sofern die Tat durch andere Umstände so genügend konkretisiert bleibt, dass ihre Individualität und Unterscheidbarkeit von anderen Taten gewahrt ist. [...] OLG Hamm | Beschluss vom 14.05.2003 | Az. 2 Ss Owi 221/03


    Du bist nach eigener Aussage "auf frischer Tat gestellt" worden und damit hat sich der Rest IMHO erledigt. Wenn du in der Sache selbst nicht mehr als einen Schreibfehler vorzuweisen hast - lass es. Das wird unter einem "Richter Gnadenlos", der sich nicht ganz zu Unrecht verarscht vorkommt, nur noch teuerer und der Rechtsschutz dürfte wohl vorher schon abwinken.



    Trotzdem Good Luck..

  • Re: Bussgeldbescheid mit falschem Kennzeichen: Widerspruch?


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Ich habe einen Bussgeldbescheid erhalten, gegen den ich rein von der Sache her wahrscheinlich nicht viel werde machen können (Autobahnpolizei war direkt hinter mir hergefahren und hat mich auf frischer Tat gestellt... :D ). Obwohl ich allerdings trotzdem überlege, vor Gericht zu gehen. Und wenn's nur zum Zeitgewinn ist. ;)


    Anstatt einzusehen, Mist gebaut zu haben, ein wenig reumütig zu sein und eine Strafe zu akzeptieren, wird hier auf Kosten des Steuerzahlers versucht, Zeit zu schinden bzw. sich aus der Verantwortung zu stehlen!


    Buh! :flop:

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Eigentlich habe ich den Thread nur aufgemacht, um bestimmten, namentlich vorher bereits bekannten Usern zur Abwechslung mal eine Steilvorlage gegen mich zu geben - klappt hervorragend und Onkel Pawlow lässt grüßen... :D :top: :D


    Ich hatte es ja eingangs bereits geschrieben: Es geht mir überhaupt nicht darum, mich um den Bussgeldbescheid zu drücken. Die Frage war und ist lediglich die, ob der Formfehler im Bussgeldbescheid ein hinreichender Grund ist, gegen diesen eben wegen dieses Formfehlers Widerspruch einzulegen. Natürlich würden sie dann einen neuen, korrigierten BGB ausstellen, und dann ist das auch ok.


    Das Argument mit den Steuergeldern ist übrigens insofern ein wenig schwach (und das gilt natürlich fast immer, wenn jemand dieses Argument bringt), weil es u.a. auch MEINE Steuergelder sind. ;) Wenn ich schon EUR 25 nur an Gebühren für den BGB zahlen soll, dann kann ich wenigstens erwarten, dass dieser sachlich in allen Punkten korrekt ist. Außerdem: Wenn umgekehrt mein Widerspruch irgendeinen Formfehler hätte oder 1 Stunde zu spät dort eingeht, hätten die Kollegen umgekehrt ja auch kein mentales Problem damit, meinen Widerspruch wegen einer solchen Belanglosigkeit abzulehnen. Und das zu Recht - es muss halt alles seine Ordnung haben. Das gilt aber eben auch für mein Kennzeichen... ;)


    Haben zwischenzeitlich aber nun bereits Kontakt zu einem Anwalt aufgenommen, von daher hat sich das Thema erledigt. Danke für alle Antworten. :top:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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