Fahrübungen auf Parkplatz - Konsequenzen?

  • Danke für den sinnvollen Beitrag... :rolleyes: Warst du der Typ vom Sicherheitsdienst?

    "Die Kastanien blühen. Ich nehme es zur Kenntnis, äußere mich aber nicht dazu." (Günter Eich)


    Rechtschreibung ist sexy...

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    AFAIK könnte da schon mehr passieren, und zwar allen beiden.
    Denn solange das Grundstück nicht durch ein geschlossenes Tor oder ähnliches vom öffentlichen Straßenverkehr getrennt ist, kann es als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden.


    Im Prinzip ja, aber... :D


    Dies hätte erfordert, dass die beiden von der Polizei erwischt worden wären. Ein Securitymensch hat keinerlei Befugnisse, sich Personaldokumente o.ä. zeigen zu lassen (hat er ja hier wohl auch gar nicht versucht), und später stünde ggf. Aussage gegen Aussage. Wenn das Ganze also nicht gerade durch irgendwelche Videoanlagen aufgezeichnet wurde, dürfte zumindest in dieser Richtung kaum was passieren.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ich tippe auf Folgendes:


    Der Securitymann schreibt sich die Kennzeichen auf, um diejenigen herausfiltern zu können, die wiederholt auf dem Parkplatz rumüben und auf den "Platzverweis" nicht ansprechen. Bei denen ist eine offizielle Sanktion dann auch eher lohnenswert.


    Wenn Ihr Euch dort nicht mehr zu Übungszwecken sehen lasst, ist die Sache imho gegessen.


    Klappern gehört zum Handwerk. ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Im Prinzip ja, aber... :D


    Dies hätte erfordert, dass die beiden von der Polizei erwischt worden wären. Ein Securitymensch hat keinerlei Befugnisse, sich Personaldokumente o.ä. zeigen zu lassen (hat er ja hier wohl auch gar nicht versucht), und später stünde ggf. Aussage gegen Aussage. Wenn das Ganze also nicht gerade durch irgendwelche Videoanlagen aufgezeichnet wurde, dürfte zumindest in dieser Richtung kaum was passieren.


    Schon klar - da sind wir einer Meinung.
    Andererseits wurde explizit nach dem worst case gefragt, und darum habe ich den (IMHO korrekten) Hintergrund geliefert.
    Ích gehe auch davon aus, dass sich in dieser Richtung nichts bewegen wird.
    Darum gilt für den Threadersteller:
    Sei froh, hier vermutlich noch einmal mit einem Schrecken davongekommen zu sein, lass den Blödsinn künftig und fahr' mit Deiner Bekannten auf einen ADAC-Übungsplatz.
    Denn im Wiederholungsfalle steht dann vielleicht doch die Rennleitung auf dem Parkplatz, und dann gibt es wirklich Ärger - und zwar weitreichend für alle beiden.


    Carsten

  • Was die Strafbarkeit angeht: entweder ist das öffentliches Gelände - dann ist es fahren ohne Fahrerlaubnis seitens der Bekannten und Du bist mit dran weil Du sie hast fahren lassen.
    Ist es ein Privatgelände könnte die Firma (nicht der Wachdienst, sondern die Firma, der das Gelände gehört) wegen Landfriedensbruch etc. anzeigen.


    Fall 1 würde sehr viel schwerer wiegen als Fall 2, wobei es bei 2. aber keines Schildes etc. bedarf um den Platz als Firmengelände auszuweisen. Warum sollte das so sein, wo steht denn das jeder sein Grundstück beschriften muß um anzuzeigen daß er der Besitzer ist?


    Passieren wird euch beiden gar nix, der Wachmann wollte euch nur erschrecken und das hat ja auch funktioniert. Selbst wenn er euch wirklich anzeigen würde könntet ihr beide, als Beschuldigte, die Aussage verweigern oder ganz einfach alles abstreiten bzw. das Gegenteil behaupten.
    Wenn es dann keine Beweise gibt - und die gibt es wohl eher nicht wenn da nicht gerade eine Kamera installiert ist - hat es sich erledigt.


    Allein schon daß es sich offenbar um ein Firmengelände handelt besagt schon daß das kein Verstoß gegen die StVO sein kann, denn Deine Bekannte ist ja nicht im öffentlichen Verkehrsraum ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen.


    Also locker bleiben, es wird letztlich gar nix passieren.


    Aber laßt euch den Schreck eine Lehre sein...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Was die Strafbarkeit angeht: entweder ist das öffentliches Gelände - dann ist es fahren ohne Fahrerlaubnis seitens der Bekannten und Du bist mit dran weil Du sie hast fahren lassen.
    [...]
    Allein schon daß es sich offenbar um ein Firmengelände handelt besagt schon daß das kein Verstoß gegen die StVO sein kann, denn Deine Bekannte ist ja nicht im öffentlichen Verkehrsraum ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen.


    Sorry, aber wie schon gesagt:
    Du liegst falsch. ;)
    Siehe hier:
    http://www.stvkr.de/StVO/allgemeines.htm

    Zitat


    Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.


    Darauf hatte ich mit meinem Hinweis auf ein Tor oder ähnliches bereits hingewiesen.

    Zitat


    Warum sollte das so sein, wo steht denn das jeder sein Grundstück beschriften muß um anzuzeigen daß er der Besitzer ist?


    Hier steht, dass er das eben nicht muß:


    Zitat


    Dem öffentlichen Verkehr dienen also alle Flächen, die der Allgemeinheit mit Zustimmung des Berechtigten zu Verkehrszwecken offenstehen. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. Für die Zustimmung kommt es auch nicht auf den inneren Willen des Verfügungsberechtigten, sondern auf die erkennbaren äußeren Umstände an. Auch ein Privatweg kann dem öffentlichen Verkehr dienen, wenn er ohne Widerspruch des Verfügungsberechtigten zu Verkehrszwecken genutzt wird. Selbst frei zugängliche Parkplätze, bei denen Unbefugten die Benutzung durch Schilder untersagt ist, sind öffentliche Verkehrsflächen im Sinne der StVO, wenn sie nicht erkennbar vom öffentlichen Verkehrsbereich abgetrennt sind.

  • Kleine Zusammenfassung zum öffentlichen Verkehrsraum:


    Nur wenn der Eigentümer/Beistzer jederzeit klar regelen/Aussagen kann wer (zutrittberechtigte Personen) auf das Gelände kommt/sich drauf befindet, handelt es sich um nicht öffentlichtlichen Verkehrsraum. "Er" muss jederzeit wissen, wer sich in dem Verkehrsraum aufhält.


    Sogar ein Krankenhausgelände mit Pförtner und Schranke ist i.d.R. öffentlicher Verkehrsraum. :top:

  • Erstmal danke für die vielen Antworten zu so später Stunde.
    Für meinen Teil bin ich zwar beruhigt, nur hat mich grad meine Bekannte angerufen, die hat einfach keine Ruhe :rolleyes:
    Ihrzuliebe fahr ich jetzt auf dem Weg zur Uni mal bei der Firma vorbei und frage, was die in solchen Fällen machen.
    Ich nehme an, spätestens so lässt sich das alles aus der Welt schaffen und das arme Mädel kann (im Gegensatz zu heute Nacht) nächste Nacht wieder ruhig schlafen...

    "Die Kastanien blühen. Ich nehme es zur Kenntnis, äußere mich aber nicht dazu." (Günter Eich)


    Rechtschreibung ist sexy...

  • Mädels.. *grins*


    vielleicht braucht sie nur ein bisschen Gesellschaft, damit sie gut schlafen kann?! ;)


    Ich würde das weder mit "Landfriedenbruch" noch mit Fahren ohne Führerschein überbewerten, sondern einfach nur auf ein Pro-Forma-Verweis auf die Eigentumsverhältnisse tippen. Also keine Sorgen machen, im Grunde genommen habt ihr ja Verantwortung bewiesen indem ihr auf einen räumlich abgegrenzten Platz (oder?) mit keinem Verkehr gefahren seid. Ihr müsst schon beide sehr unsympatisch rüberkommen, wenn danach was kommen sollte...

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • Zitat

    Original geschrieben von ArtIst.Max
    Also keine Sorgen machen, im Grunde genommen habt ihr ja Verantwortung bewiesen indem ihr auf einen räumlich abgegrenzten Platz (oder?) mit keinem Verkehr gefahren seid.


    Dadurch, dass Du es jetzt noch mal schreibst, wird es auch nicht richtiger - siehe Carstens Beitrag.


    Uns wurde damals in der Fahrschule richtig Angst eingeflößt, dass bei solchen "Übungen" - auch auf Firmenparkplätzen - beide dran sind, d.h. einerseits Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Überlassen eines Kfz an eine Person ohne Fahrerlaubnis, was AFAIR ebenfalls einen Fahrerlaubnisentzug nach sich zieht.


    Ob jetzt allerdings diese Security-Firma Lust hat, sich Mühe zu machen, und das alles an die Polizei zu melden, glaube ich wiederum nicht. Die wollten Euch bestimmt nur Angst machen, dass ihr nicht wiederkommt.

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

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