ZitatOriginal geschrieben von nutellatoast
Ein unverbindlicher Termin kann vom Händler, ohne dass sich irgendwelche Rechtsfolgen ergeben, bis zu sechs Wochen überschritten werden.
Ersatzwagen bei Terminüberschreitung
Verlangen Sie vom Händler die Zusage, dass er Ihnen bei Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermins ohne Berechnung einen Ersatzwagen zur Verfügung stellt, falls Sie auf eine termingerechte Lieferung dringend angewiesen sind. Ohne eine solche Zusage können Sie auf Kosten des Händlers einen Mietwagen nur dann nehmen, wenn der Händler den Lieferverzug verschuldet hat.
Stimmt, wo ich das jetzt lese, das mit den sechs Wochen steht auch drin im Kaufvertrag. Aber selbst wenn ich den 30.6. als letztmöglichen Liefertermin nehme, wenn "Juni" genannt wird, dann sind 6 Wochen später nicht Mitte September...is doch kein Trabbi...
Vom Kaufvertrag zurücktreten dann ist zwar möglich, wie ich das so sehe, aber meine Eltern wollen ja dieses Auto haben, so wie sie es bestellt haben und so steht der derzeit auch nirgends rum... insofern bleibt wohl wirklich nur warten und ggfs. auf Kulanz hoffen. Denn der Händler wird den Verzug ja eher nicht verschuldet haben schätze ich.
Martyn: nein, die 1,6 oder 2,0 FSI-Maschine, wenn ich das richtig im Kopf behalten habe.