Hallo,
in meinem Bekanntenkreis kursiert das Gerücht, ein Ipod wäre steuerlich absetzbar ?
Was ist dran ? Welche Umstände müssten gegeben sein ?
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Hallo,
in meinem Bekanntenkreis kursiert das Gerücht, ein Ipod wäre steuerlich absetzbar ?
Was ist dran ? Welche Umstände müssten gegeben sein ?
Werbungskosten? vielleicht als DJ? :p
Oder einfach mit angeben und hoffen....
Sowas hab ich noch nie gehört, aber wenn ich so lese was man alles sonst absetzen kann.... würd mich dies auch nicht wundern.... ![]()
Hi,
einen iPod kannst du z.B. als Musikanlage für eine Praxis verwenden, warum sollte man ihn nicht absetzen können?
n3o.
Wenn man es irgendwie mit einer beruflichen Nutzung verbinden kann, könnte es gehen.
Privat keine chance.
MfG
Für wen und bei was?
Privatleute bei der Est?
Unternehmen als Aufwand?
Als Privatperson dann aber auch nicht vergessen den 72 cm. LCD-TV die Stereoanlage sowie das Dolby-System als außerordentliche Belastung mit anzugeben...
Gerüchte schön und gut aber aus welchem rationalen Grund sollte Unterhaltungselekrtonik die steuerliche Belastung senken?
Richte ich meine Wohnung als Mulitmediacenter ein und zahle keine Steuern?
CH
Wenn er in irgendeiner Weise damit zu tun hat, wie du dein Geld verdienst und du dem FInanzamt das auch glaubhaft machen kannst, dann kannst du ihn auch absetzen.
Habe nochmal mit dem Bekannten gesprochen, der den Anstoß zu dieser Idee gab.
Er konnte sich zwar auch nicht mehr genau erinnern, aber er meinte von einem Urteil gelesen zu haben, indem das Ipod als externe Festplatte anerkannt wurde und daher abgesetzt werden könne.
Klingt das pausibel ?
Als Unternehmen/Gewerbetreibender dürfte es einfacher sein (zumindest bis die Buchprüfung ansteht, dann muss man den gewerblichen Bedarf sicher auch plausibel darlegen können), aber auch als Privatperson dürfte es einige Anwendungsfälle geben:
- externe Festplatte
- Mit Add-On als Diktiergerät für Lernen/Lehren/Beruf
- zum Hören von Audiobooks und anderen Audioinhalten mit beruflichem Bezug
- als DJ o.ä. evtl.
Problematisch wird es nur, zumindest bei Begründung der Nutzung als externe Festplatte, aber ggf. auch bei den anderen Anwendungen sein, eine private Nutzung auszuschließen. Empfehlenswert wäre es daher evtl. diese von vornherein prozentual anzugeben (realistisch schätzen).
Hallo,
Zitatindem das Ipod als externe Festplatte anerkannt wurde und daher abgesetzt werden könne.
MEin Finanzamt hat eine "echte" externe Festplatte noch nicht mal als berufliche Nutzung anerkannt.
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