Vandalismus an PKW. Wie handhaben?

  • Zitat

    Original geschrieben von dragon-tmd
    Wenn nichts gestohlen wure, IST es nur Vandalismus. daher zur Werkstatt, Abtretung unterschreiben und es wird sofort repariert und direkt mit der Versicherung abgerechnet.


    Wenn du Einbruch haben willst, lass eine CD im Auto verschwinden ...


    Das heisst doch das er bei der VK jetzt hochgestuft wird und auch die Selbstbeteiliung zahlt. Also doch ein teurer Spaß.

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  • Zitat

    Original geschrieben von dragon-tmd
    Wenn nichts gestohlen wure, IST es nur Vandalismus. daher zur Werkstatt, Abtretung unterschreiben und es wird sofort repariert und direkt mit der Versicherung abgerechnet.


    Wenn du Einbruch haben willst, lass eine CD im Auto verschwinden ...


    Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Das heisst doch das er bei der VK jetzt hochgestuft wird und auch die Selbstbeteiliung zahlt. Also doch ein teurer Spaß.

    So würde ich es sehen, so hat es mir meine Tante (Versicherungsmaklerin) mal erklärt ... Daher würde ich in solche Fällen angeben, dass etwas gestohlen wurde (eine CD, Sonnebrille, etc.) .. Mag etwas "unrechtmäßig" sein, bewahrt aber in den seltene Fällen des "Einbruchs" zumindestens vor eine Zahlung aus eigener Tasche ...

  • Also die Dame bei der Versicherung meinte, dass ich nicht hochgestuft werde, aber die Selbstbeteilung zahlen müsste. Ansonsten soll ich den Wagen zur Werkstatt bringen und die sollen dann alles regeln.


    Teurer Spaß für gemütlich oben im Bett schlafen... :mad:

    In Search of Sunrise

  • Bei nicht selbst verschuldeten Sachen wird man doch IMHO sowieso nicht hochgestuft, oder?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Bei genau solchen Fragen suche ich nämlich immer Rat. Davon habe ich sowas von überhaupt keine Ahnung...

    In Search of Sunrise

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Bei nicht selbst verschuldeten Sachen wird man doch IMHO sowieso nicht hochgestuft, oder?


    Das kommt drauf an. Man muss da zwischen den drei Teilversichrungen unterscheiden:
    1. Haftpflicht SF-Klasse: hier wird man nur hochgestuft wenn man selbst einen Unfall verursacht
    2. Teilkasko: hier wird überhaupt nicht rumgestuft, weil es in der Teilkasko keine SF-Klassen gibt - der Beitrag wird an der TK-Klasse des PKW bemessen
    3. Vollkasko: hier wird man hochgestuft wenn man die Vollkasko in Anspruch nimmt, sprich bei selbstverschuldeten Unfällen oder eben Vandalismus

    "Think globally, act locally."
    "Ein Mann ein Wort, eine Frau ein Wörterbuch" -Boris Becker
    "Ein kluger Mann widerspricht keiner Frau. Er wartet bis Sie es selbst tut."
    "There's no replacement for displacement"

  • Zitat

    Original geschrieben von Eckoman
    Das kommt drauf an. Man muss da zwischen den drei Teilversichrungen unterscheiden:
    1. Haftpflicht SF-Klasse: hier wird man nur hochgestuft wenn man selbst einen Unfall verursacht
    2. Teilkasko: hier wird überhaupt nicht rumgestuft, weil es in der Teilkasko keine SF-Klassen gibt - der Beitrag wird an der TK-Klasse des PKW bemessen
    3. Vollkasko: hier wird man hochgestuft wenn man die Vollkasko in Anspruch nimmt, sprich bei selbstverschuldeten Unfällen oder eben Vandalismus


    So sehe ich das auch.


    Also wenns Diebstahl ist, dann TK, nur SB sonst nix.
    Wenns Vandalismus ist dann VK, SB zahlen und hochgestuft werden, also über den Beitrag auch mehr zahlen.


    Gruß Gunn


    edit, danke bb007

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  • Du meinst sicher "Wenns Diebstahl ist, dann TK", oder? ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Eckoman
    Das kommt drauf an. Man muss da zwischen den drei Teilversichrungen unterscheiden:
    1. Haftpflicht SF-Klasse: hier wird man nur hochgestuft wenn man selbst einen Unfall verursacht
    2. Teilkasko: hier wird überhaupt nicht rumgestuft, weil es in der Teilkasko keine SF-Klassen gibt - der Beitrag wird an der TK-Klasse des PKW bemessen
    3. Vollkasko: hier wird man hochgestuft wenn man die Vollkasko in Anspruch nimmt, sprich bei selbstverschuldeten Unfällen oder eben Vandalismus


    Und wo kommt es da jetzt drauf an? Das ist doch genau das, was ich gesagt habe: Selbstverschuldete Dinge werden immer über die Haftpflicht (Schaden, den man anderen zugefügt hat) bzw. die VK (selbstverschuldeter, eigener Schaden) abgewickelt, und beides kann bzw. wird hochgestuft.


    Nicht Selbstverschuldetes läuft über die TK, und da gibt es keine Hochstufungen.


    Wobei "Vandalismus" dabei dann wohl die Ausnahme von der Regel darstellt - nicht selbst verschuldet, aber trotzdem nur über die VK abgedeckt, d.h. teurere SB und Hochstufung. Obwohl - mit der Hochstufung wäre ich mir da nicht sicher - wäre IMHO ausgesprochen ungerecht (denn es ist ja trotzdem kein Selbstverschulden), und offenbar hat man Melone ja auch schon gesagt, er würde nicht hochgestuft werden.

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  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Nicht Selbstverschuldetes läuft über die TK, und da gibt es keine Hochstufungen.


    Wobei "Vandalismus" dabei dann wohl die Ausnahme von der Regel darstellt - nicht selbst verschuldet, aber trotzdem nur über die VK abgedeckt , d.h. teurere SB und Hochstufung. Obwohl - mit der Hochstufung wäre ich mir da nicht sicher - wäre IMHO ausgesprochen ungerecht (denn es ist ja trotzdem kein Selbstverschulden), und offenbar hat man Melone ja auch schon gesagt, er würde nicht hochgestuft werden.


    Vandalismus ist nicht bei der TK abgedeckt, nur bei der VK.

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  • Wieso "aber"? Genau das habe ich doch gesagt.

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