Und immer wieder EBAY *sing* - Teil IV [Kuriositäten, Lustiges & Co.]

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Was ist daran so schlimm? Dass er es "auf Raten" gekauft hat?

    Na so lange man die Raten nicht abbezahlt hat, ist die Ware doch Eigentum des Verkäufers, bei dem er es mit Ratenzahlung gekauft hat - das darf man dann doch garnicht weiterverkaufen, solange die Raten nicht abbezahlt sind!

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Na so lange man die Raten nicht abbezahlt hat, ist die Ware doch Eigentum des Verkäufers, bei dem er es mit Ratenzahlung gekauft hat - das darf man dann doch garnicht weiterverkaufen, solange die Raten nicht abbezahlt sind!


    Das ist nicht generell der Fall. Nur dann, wenn der Veräußerer das Eigentum dem Erwerber unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung übereignet hat ("Eigentumsvorbehalt"). Wird ein schlauer Verkäufer so machen, muss er aber nicht.


    Verboten ist der "Weiterverkauf" deshalb noch lange nicht.


    Nur wird im Falle eines vereinbarten EV der ebay-Veräußerer dem ebay-Erwerber wohl kein Eigentum am Handy verschaffen können: Ein reguläre Übereignung scheidet mangels Berechtigung des ebay-Veräußerers aus, ein gutgläubiger Eigentumserwerb des Käufers vom nichtberechtigten ebay-Veräußerer würde im konkreten Fall an der grob fahrlässigen Unkenntnis des Erwerbers von der Nichteigentümerstellung des Veräußerers scheitern (der Ratenkauf steht ja im Angebot, was zur Bösgläubigkeit des Erwerbenden führt).


    Der Verkäufer macht sich aber potentiell schadensersatzpflichtig ggü. dem Käufer, wenn er den geschlossenen Kaufvertrag nicht erfüllen kann.


    Nichtsdestotrotz kann der Verkäufer im Fall eines EV des Käufer wirksam sein Anwartschaftsrecht am Handy übertragen, so dass im Falle der vollständigen Kaufpreiszahlung des Verkäufers an den Erstverkäufer der Käufer automatisch Eigentum am Handy erlangt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • ist ja m.E. auch gar nicht gesagt dass mit Ratenkauf nicht z.B. einfach der Handyvertrag oder ein Kredit gemeint ist - insofern kann ihm das Teil schon gehören


    des weiteren gibt es genug Banken die z.B. einen Autokredit anbieten und Dir trotzdem den Brief lassen und damit bist Du der Eigentümer


    davon abgesehen will die Bank i.d.R. bei einem scheitern eh nicht das materielle sondern die Kohle und wie sie die bekommen spielt ja keine wirkliche Rolle ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Re: Hoffe, das wir folgendes noch nicht hatten?!


    Zitat

    Original geschrieben von Laubi


    :D


    Cheers
    Laubi


    Einmal?! :D


    Endlich musste ich diesen Satz nicht hören, sondern durfte ihn mal selber schreiben ;)

    Ein Hund denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...sie müssen Götter sein!"


    Eine Katze denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...ich muss ein Gott sein!

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