Und immer wieder EBAY *sing* - Teil IV [Kuriositäten, Lustiges & Co.]

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    was ist an den Bikinis außergewöhnlich? - hab ich nen :apaul: ?


    Sieht irgendwie nach Fotomontage aus.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: tokio hotel


    Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    was ist an den Bikinis außergewöhnlich? - hab ich nen :apaul: ?

    an den bikinis ist ja eben nix aussergewöhnlich - umso "aufgemotzter" ;) aber die präsentation und der name :D



    Zitat

    Original geschrieben von oo7x
    sachen gibts, die gibt es nicht!


    10€

    hammer! mit blick auf den verkaufspreis: fette marge, würde ich sagen ;) wenn der schein denn überhaupt echt ist....

    Aktuell: Apple iPhone 3G 16GB weiß, Samsung i8510 innov8 16GB und Nokia E71

  • Re: tokio hotel


    Zitat

    Original geschrieben von oo7x
    sachen gibts, die gibt es nicht!


    10€


    Sowas nennt man dann wohl Fundunterschlagung :D


    Verkäufer ist nicht mehr bei ebay angemeldet...

  • Re: Re: tokio hotel


    Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Sowas nennt man dann wohl Fundunterschlagung :D


    Verkäufer ist nicht mehr bei ebay angemeldet...


    Und was ist ein "PRIVATINTERVIEW"?
    *LOL*

  • Re: Re: tokio hotel


    Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Sowas nennt man dann wohl Fundunterschlagung :D


    Verkäufer ist nicht mehr bei ebay angemeldet...

    Ne, ist ein Bagatellfund nach § 965 Abs. 2 BGB. Da musst du nur auf Nachfrage rausrücken bzw. wenn du den Verlust beobachtest und er hat ja "ICH WOLLTE IHM DEN SCHEIN ZURÜCKGEBEN,SEINE BODYGUARDS LIESSEN MICH ABER LEIDER NICHT AN IHN RAN." ;) :D


    Hätte doch für die 10 € wenigstens noch ein balues Auge riskieren können , oder? :D

  • Re: Re: Re: tokio hotel


    Zitat

    Original geschrieben von dragon-tmd
    Ne, ist ein Bagatellfund nach § 965 Abs. 2 BGB. Da musst du nur auf Nachfrage rausrücken bzw. wenn du den Verlust beobachtest und er hat ja "ICH WOLLTE IHM DEN SCHEIN ZURÜCKGEBEN,SEINE BODYGUARDS LIESSEN MICH ABER LEIDER NICHT AN IHN RAN." ;) :D


    Hätte doch für die 10 € wenigstens noch ein balues Auge riskieren können , oder? :D

    also ich sträube mich schon ansatzweise beim gedanken, dass der ominöse zehner auch nur ansatzweise in die nähe auch nur irgendeines promis kam :D



    dass der typ dafür allen erstes 25,50 bekam und es anscheinend in deutschland rechtens ist, geld zu verkaufen (!) zeigt mir, dass


    - entweder der käufer einen vollschatten hatte und ihm die spätpubertierende teeny-kacke das hirn weggeätzt hat


    - oder das ganze ne spass-/ fake auktion is, initiert von 2 zahnspangentragenden 15jährigen


    - ich auf jeden fall demnächst mein hemd versteigern muss, was sharon stone gestern abend im berliner sony center angeguckt hat, als sie nach der pressekonferenz an mir vorbeiging. habe es auch direkt ausgezogen, damit die blicke von ihr, die daran haften blieben auch nicht runterfallen.
    hhmmmh, da fällt mir ein, ich habe ja auch noch den abmontierten knopf der 13.etage aus dem fahrstul, in dem ich neulich mit roberto blanco fuhr und den er drückte, als er auf sein zimmer wollte. coool....

    Aktuell: Apple iPhone 3G 16GB weiß, Samsung i8510 innov8 16GB und Nokia E71

  • Re: Re: Re: tokio hotel


    Zitat

    Original geschrieben von dragon-tmd
    Ne, ist ein Bagatellfund nach § 965 Abs. 2 BGB. Da musst du nur auf Nachfrage rausrücken bzw. wenn du den Verlust beobachtest und er hat ja "ICH WOLLTE IHM DEN SCHEIN ZURÜCKGEBEN,SEINE BODYGUARDS LIESSEN MICH ABER LEIDER NICHT AN IHN RAN." ;) :D


    Hätte doch für die 10 € wenigstens noch ein balues Auge riskieren können , oder? :D


    Sehr interessant :top: Aber trifft nicht eher Abs. 1 zu, da er den Verlierer und dessen Aufenthaltsort kennt? Dass er nicht zu ihm gekommen ist, ist ja wieder eine andere Sache... :confused:

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