Wann lohnt sich ein Firmenwagen?

  • Der Tipp ist ja mal Gold wert! Genau darum handelt es sich nämlich. Es ist eine Consulting-Tätigkeit, bei der ich permanent im Rheinland unterwegs sein werde. Deswegen auch ein Firmenwagen.


    Darum liebe ich TT :top:


    CU, Cheesy

  • Vorsicht:


    Nur weil Du als Consulter unterwegs sein wirst, heißt das noch lange nicht, dass Du keine regelmäßige Arbeitsstätte bzw. eine Einsatzwechseltätigkeit im steuerlichen Sinne hast.


    Sofern in Deinem Arbeitsvertrag steht, dass Du Deinen Job in der "Firmenzentrale" ausübst hätte sich das Thema schon erledigt. Genauso wenn Du faktisch evtl. 2-3 Tage die Woche über in der "Zentrale" bist um Papierkram etc. zu machen und den Rest der Woche durch die Gegend fährst.


    Aber auch das sollte in Absprache mit dem AG zu klären sein.

  • @ Chickenhawk: die Gefahr besteht eigentlich nicht. Die Firmenzentrale werde ich wohl eher einmal im Monat sehen (wenn überhaupt). Ein Büro hätte ich dort nicht. Die Firma schickt ihre Mitarbeiter ausschliesslich zu Kunden. Insofern ist man so gut wie nie in der Zentrale.


    CU, Cheesy

  • Dann sollte das passen, wobei je nachdem wie die Entscheidung hinsichtlich der Pendlerpauschale ausfällt ist das ja eh ein Nullsummenspiel. Ist nur die Frage ob man in Vorleistung tritt oder nicht.


    Zahlst Du die 0,03% nicht kannst Du Dir natürlich auch beim Lohnsteuerjahresausgleich die km nicht mehr anrechnen lassen. Du würdest also sofern die 20km Grenze nicht aufgehoben wird davon profitieren, weil Du sonst evtl. die 0,03% zahlst, aber Dir nichts anrechnen lassen kannst weil es erst ab dem 21km etwas zurück kommt.

  • Die Belastung nach der 0.03%-Regelung wäre aber, wenn ich meine Berechnungen von damals noch richtig im Kopf habe, deutlich höher als das, was man umgekehrt über die km-Pauschale wieder reinbekäme. Zumal ersteres ja auch maßgeblich vom Listenpreis des Autos (in meinem Fall 31.000 Euro) abhängt, Letzteres dagegen nicht.


    edit: Berechnung in meinem Falle:


    0.03%-Regelung:
    31.000 Euro x 55km x 0.03% = 511,50 Euro / Monat


    km-Pauschale:
    55km x 220 Tage x 0,30 Euro / 12 Monate = 302,50 Euro / Monat


    Und das auch nur, wenn man wirklich wieder alle km abrechnen kann UND die km-Pauschale nicht im Zuge dessen abgesenkt wird.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Soweit richtig, wobei das wie richtig angemerkt eben dann vom Wert das Fahrzeugs abhängt. Wenn man im Kleinwagensegment um die 15.000 € unterwegs ist kommt es bei fast +/- 0 raus, je größer und teurer das Auto desto eher lohnt es sich von der 0,03% Regel wegzukommen.


    Ist vom Gesetzgeber aber auch so gewollt, wer die "dicken" Schlitten fährt soll dafür auch mehr an Papa Staat abdrücken.

  • Wobei sich gerade mit Blick auf diese 0.03%-Geschichte dann aber wieder die Frage nach der Steuergerechtigkeit stellt: Wie kann es sein, dass man einerseits diese 0.03% auf den kompletten Arbeitsweg zahlt, man umgekehrt aber die ersten 20km nicht absetzen kann?


    Ich weiß, dass diese Regelung ja schon so gut wie gekippt ist, trotzdem muss man sich doch fragen, warum da nicht schon viel eher mal einer drauf gekommen ist, dass diese 20km-Geschichte auch über diesen Weg angreifbar gewesen wäre.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ich meine mich dunkel daran erinnern zu können, dass damit argumentiert wurde wer einen Firmenwagen fährt zahlt i.d.R. auch die Versicherung, Sprit etc. pp. nicht selbst und hätte dementsprechend wirtschaftliche Vorteile gegenüber dem privaten KFZ Halter. Daher sei es also vertretbar, dass es keine 1:1 Umsetzung zu der normalen Wegekosten sei, schließlich sei die effektive Belastung für Firmenwagenfahrer pro km ja wesentlich geringer.

  • Das ganze entwickelt sich hier zu einer so komplizierten Geschichte, dass ich bald einen Steuerberater brauche. :rolleyes:


    Nochmal für ganz blöde:
    Bruttogehalt: 5000
    PKW-Listenpreis: 35.000
    geldwerter Vorteil: 350 (ohne die 0,03%)
    Leasingrate: 800 (AG zahlt 500, AN 300)


    Demnach verringert sich der geldwerte Vorteil durch die Eigenleistung auf gerade mal 50 EUR (350-300). Das Bruttogehalt verringert sich um die 300 Eigenleistung. Die 0,03% werden nicht angesetzt, wenn es sich um eine wechselnde Einsatztätigkeit handelt (wo genau kann ich nachlesen, wann es sich um diesen Fall handelt?).


    Also:
    5000
    -300 Eigenleistung
    + 50 geldwerter Vorteil
    = 4750 zu versteuerndes Einkommen


    Dafür kann man keine Kilometerpauschale angeben (0,30 /km).
    Habe ich irgendwas übersehen? Nach dieser Rechnung kann man den geldwerten Vorteil doch ins Minus drücken, wenn der Eigenbeitrag höher ist als die 1% vom Listenpreis des PKW. Kann das sein? :confused:


    CU, Cheesy

  • in der hoffnung schlauer zu werden, habe ich angefangen diesen thread zu lesen und viel schlauer bin ich jetzt auch nicht^^


    habe laut arbeitsvertrag auch die möglichkeit eines dienstwagens, fällt dann immer das mit 0,03 % an? wäre ja z.b. denkbar ich habe einen privatwagen und einen dienstwagen. mit meinem privatwagen fahre ich täglich zur arbeit (z.b. 10 km) und den dienstwagen nutze ich für den rest, also auch mal zu privaten fahrten. (laut arbeitsvertrag eben sowohl geschäftlich auch als privat nutzbar, solange innerhalb 20.000 km/jahr)


    die meisten anderen berechnungen habe ich glaub soweit verstanden, nur könnte das mit den 0,03 % schon einen bedeutenden unterschied machen. zudem ist im arbeitsvertrag auch eben die regelung mit den 1% geldwerter vorteil erwähnt, aber sonst steht nichts mehr zu den kosten.
    ich hoffe ihr wisst was ich meine, auch wenns vielleicht etwas konfus klingt^^

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