ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von rajenske
Genau sowas meinte ich oben, keiner hier guckt auf solche Sachen.
Beispiel DEVK: mündl. Auskunft im Tenor großes Unglück, nue bei akuter Verletzung (wie in deinem Beispiel) könnte es toleriert werden, ansonsten ist der VN regresspflichtig, Schaden würde evtl. nicht übernommen.
Beispiel HUK: Schriftlich nachzulesen -> Vertragsstrafe
Grüße, Öle
gibts aber auch solche und solche Versicherungen. Ich kenn es so, dass in so einem Fall dann der Schaden übernommen wird, aber rückwirkend für das laufende Versicherungsjahr die Prämie berehcnet wird, die angefallen wäre, wenn ein zweiter Fahrer gemeldet gewesen wäre.