Leider kenne ich mich mit Kfz-Versicherungen nicht wirklich aus, daher meine Fragen:
In der Familie stehen einige Fahrzeugwechsel an. Bestand ist bei der HUK24, Neuzugänge sollen auch dort versichert werden. Also ein Fahrzeugwechsel.
1. Angenommen, Fahrzeug A soll durch Fahrzeug B ersetzt werden. Für Fahrzeug A wurde für 2012 eine JFL von 9.000km vereinbart und bezahlt (wirkt sich direkt auf Prämie aus). Bis zum (intendierten) Wechsel werden aber wohl erst 3.000km in 2012 gefahren sein.
Bei der HUK24 kann man online die tatsächliche JFL melden und eine neue voraussichtliche JFL für das Versicherungsjahr vereinbaren. Würde hier jetzt eine solche Meldung für Fahrzeug A getätigt werden, und als neue vsl. JFL 6.000km vereinbart, überweist die HUK24 dem VN die überzahlte Prämie (JFL alt: 9.000km, vsl. JFL neu nur 6.000km).
Ich frage mich daher, ob es sinnvoller ist, vor dem Wechsel auf Fahrzeug B die JFL anzupassen (da die vereinbarte JFL schon alleine wegen dem unterjährigen Fahrzeugwechsel niemals erreicht werden wird) und dann erst den Fahrzeugwechsel in die Wege zu leiten. Dann würde für 2012 gesamt eine niedrigere Prämie neuberechnet und der überzahlte Betrag ausbezahlt.
Meine Befürchtung ist, dass der VN bei einem bloßen Fahrzeugwechsel (also ohne vorherige Anpassung der tatsächlichen JFL) z.B. im Juni 2012 von Januar 2012 bis Juni 2012 anteilig die Prämie unter Zugrundelegung der eigentlichen JFL zu entrichten hat, obwohl die bisher in 2012 erreichte Fahrleistung hochgerechnet eine wesentlich geringere JFL ergeben würde.
Vermutlich muss aber beim Fahrzeugwechsel die Laufleistung von Fahrzeug A an die Versicherung gemeldet werden. Meint ihr, dass dann automatisch anhand der gemeldeten Daten die anteilige Prämie von Januar bis Juni 2012 unter Zugrundelegung der tatsächlichen JFL neu berechnet wird?
2. VN1 hat Fahrzeug A versichert. Er will das Fahrzeug B, das auf VN2 versichert ist, übernehmen. Eben Fahrzeugwechsel von Fahrzeug A auf Fahrzeug B. Fahrzeug A soll (privat) verkauft werden und daher für einen Zeitraum von 1 bis 2 Wochen parallel zu Fahrzeug B von VN1 versichert werden (wegen Probefahrten etc.).
Gibt es für dieses Szenario (das ja häufiger vorkommen sollte) einen speziellen Tarif?
Ich würde VN1 raten, Fahrzeug A als Zweitfahrzeug zu versichern (bei einem Verkauf kommt er ja wegen Risikowegfall problemlos auch aus einem Jahresvertrag mit der HUK24 raus) und Fahrzeug B (das wesentlich teurer von der Prämie her ist) gleich in den bestehenden Versicherungsvertrag zu übernehmen, weil dort SF-Klasse >10).
Kurzzeitkennzeichnen kommt wegen der Maximaldauer von 5 Tagen nicht in Frage.