Welche Strafe?

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage:


    Gestern wurde ein Freund von mir grundlos von einem Russen mehrmals auf den Kopf geschlagen.


    Er sah so aus als wäre er U18.


    Die Leute von der Security meinten er hätte schon Vorstrafen (Welche leider KA)


    Welche Strafe würde ihm drohen wenn er ihn anzeigen würde?


    mfg

    Deich TV:
    Oma: Wo willst du hin?
    Opa: Zum Friedhof!
    Oma: Spazierengehen?
    Opa: Ne, Klassentreffen :D

  • Wenn Du das Schloss-Potential herabsetzen willst, würde ich den Satz in:
    "Gestern wurde ein Freund von mir grundlos von einem Jugendlichen mehrmals auf den Kopf geschlagen" editieren.


    Die Strafe kann sehr unterschiedlich sein.
    Diese Tat alleine wird sicher nichts bewirken, kann aber auch genau der Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt.


    Bei U18 würde ich aber nicht so viel erwarten. (Auch was Schmerzensgeld usw. betrifft)

  • d.h. , kein schmerzensgeld o.Ä.?


    Das hieße ja das man eifanch so grundlos auf alle einschlagen kann und denen Platzwunden usw. zufügen könnte ohne dafür ernsthaft bestraft zu werden?


    kanns doch nicht sein...

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  • Re: Welche Strafe?



    Er wird abgeschoben nach Russland und muss den Rest seines Lebens in einem Strafgefangenenlager in Sibirien zubringen :rolleyes:


    Jetzt mal ganz ehrlich: Unser Rechtssystem lässt tausend Varianten zu: Er kann durch einen Richter verurteilt werden oder auch nicht, man kann die Sache über eine Streitschlichtung regeln oder es gar nicht zur Gerichtsverhandlung kommen lassen. Wenn er unter 18 ist, können er und seine Lebensumstände durch eine Jugendgerichtshilfe beurteilt werden (was sich wiederum auf ein eventuelles Urteil auswirkt). Es kommt darauf an, welche Vorstrafen er begangen hat aber auch, welche Verletzungen dein Freund davongetragen usw. und sofort.


    Ergo: die Frage kann dir pauschal keiner beantworten. Und wenn du lediglich die Höchtstrafe für Körperverletzung durch Minderjährige wissen willst, kann dir Google bestimmt gut weiterhelfen ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von mrhandy
    d.h. , kein schmerzensgeld o.Ä.?

    Das sollte von den ärztlich dokumentierten Verletzungen abhängen, nicht von den Vorstrafen.

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von mrhandy
    d.h. , kein schmerzensgeld o.Ä.?


    Erst mal müsste da Geld vorhanden sein, bevor was gezahlt werden kann.

    Zitat

    Original geschrieben von mrhandy
    Das hieße ja das man eifanch so grundlos auf alle einschlagen kann und denen Platzwunden usw. zufügen könnte ohne dafür ernsthaft bestraft zu werden?


    Die ersten male sicherlich...
    dann gibt es Sozialstunden...
    und wenn es ganz ganz schlimm wird, irgendwann mal ein Wochenende Arrest...

    Zitat

    Original geschrieben von mrhandy
    kanns doch nicht sein...


    So ist es aber meistens...

  • Zitat

    Original geschrieben von mrhandy
    d.h. , kein schmerzensgeld o.Ä.?


    Das hieße ja das man eifanch so grundlos auf alle einschlagen kann und denen Platzwunden usw. zufügen könnte ohne dafür ernsthaft bestraft zu werden?


    kanns doch nicht sein...


    Heißt das, ihr seid auf Schmerzensgeld aus? Sorry, so kommt's rüber :rolleyes:


    Außerdem gibts ja in Deutschland noch den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht. Also dürfte der Täter schon bestraft werden, auch wenn's es mit Schmerzensgeld mau aussieht.


    Verstehe nur nicht, was die Frage hier soll? Entweder zeigt ihr ihn an und da es in Deutschland immer noch Gerichte gibt und keine pauschalen Urteile, können wir dir auch nicht mehr sagen. Oder ihr lasst es halt bleiben...

  • Die begleitenden Umstände dürften vielleicht auch eine (untergeordnete) Rolle spielen.
    Ist es in einer Diskothek geschehen, wo ordentlich Alkohol konsumiert wurde?
    Grundlos? Stand Dein Kumpel einfach nur im Weg und musste deshalb daran glauben oder gab es vorher irgendeinen blöden Blickkontakt?? Es mag vielleicht keinen Grund, bestimmt aber eine auslösende Situation gegeben haben ...


    Andreas

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • kermit_t_f, nein, nur es kann doch nicht richtig sein das er einfach so drauf losschlagen darf... das kanns einfach nicht sein... er hatte ne platzwunde am kopf.. und die party war auch nach nur einer stunde beendet...


    Andreas24, es war in einer disko, jedoch gab es keinen alkohol... er hat es völlig grundlos gemacht, er saß halt da, dann drehte sich der typ um, tippte ihn an und wumms ad hatte er zwei fäußte im gesicht...


    mfg

    Deich TV:
    Oma: Wo willst du hin?
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  • Zitat

    Original geschrieben von kermit_t_f


    Verstehe nur nicht, was die Frage hier soll? Entweder zeigt ihr ihn an und da es in Deutschland immer noch Gerichte gibt und keine pauschalen Urteile, können wir dir auch nicht mehr sagen. Oder ihr lasst es halt bleiben...

    Ein guter Schlußsatz, wie ich finde.


    Für solche Fälle gibt es Strafverfolgungsbehörden. Und an die "kann" man sich in solchen Angelegenheiten wenden.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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