Habe ich gerade gefunden:
ZitatWer sein Mobiltelefon beim Autofahren nur anfasst, verstößt nicht gegen
das generelle Handy-Benutzungsverbot am Steuer.
Wie aus einem jetzt in der "Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht" veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichtes Köln hervorgeht, darf ein Fahrer beispielsweise das Handy von einer Ablage in die andere legen. Der Begriff "Benutzung" verlange dagegen, dass der Fahrer tatsächlich eine Funktion des Geräts gebrauche.
Wer etwa beim Fahren die Zeit vom Display abliest, muss bereits zahlen (Aktenzeichen: 83 Ss Owi 19/05).
Hm. Und wenn mein Handy in einer Halterung im Cockpit steht und ich die Uhrzeit ohne Anfassen ablesen kann?