Handy-Verbot am Steuer: Anfassen allein ist kein Verstoß

  • Habe ich gerade gefunden:

    Zitat

    Wer sein Mobiltelefon beim Autofahren nur anfasst, verstößt nicht gegen
    das generelle Handy-Benutzungsverbot am Steuer.


    Wie aus einem jetzt in der "Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht" veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichtes Köln hervorgeht, darf ein Fahrer beispielsweise das Handy von einer Ablage in die andere legen. Der Begriff "Benutzung" verlange dagegen, dass der Fahrer tatsächlich eine Funktion des Geräts gebrauche.


    Wer etwa beim Fahren die Zeit vom Display abliest, muss bereits zahlen (Aktenzeichen: 83 Ss Owi 19/05).


    Quelle


    Hm. Und wenn mein Handy in einer Halterung im Cockpit steht und ich die Uhrzeit ohne Anfassen ablesen kann?

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Zitat

    StVO § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers


    (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt,
    wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.
    Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor
    ausgeschaltet ist.

  • Hm. Das wiederspricht sich also. :confused:

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    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Zitat

    Geschrieben von Hightower2004:
    Hm. Das wiederspricht sich also.


    Was widerspricht sich denn? Ist doch alles eindeutig: Verboten ist irgend eine Funktion des Handy's nutzen (und wenn es nur das Ablesen der Uhrzeit ist) solange man es dazu in die Hand nimmt. Und so lange sich das Fahrzeug bewegt und/oder der Motor läuft.


    Gruß
    LastChance

  • Ja, aber fantomas schreibt es was von aufnehmen und halten.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Ja, aber fantomas schreibt es was von aufnehmen und halten.


    Schon, aber der von fantomas zietierte Gesetzestext spricht auch von der Benutzung des Gerätes. Und wenn man ein Gerät nur woanders hinlegt (z.B. um ein Herumrutschen zu verhindern), dann ist das noch keine Handy-Benutzung im eigentlichen Sinne.


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Zitat

    Geschrieben von loco.joe:
    Und wenn man ein Gerät nur woanders hinlegt (z.B. um ein Herumrutschen zu verhindern), dann ist das noch keine Handy-Benutzung im eigentlichen Sinne.


    Ein Problem kann es aber geben wenn ein sturer Polizist nicht glauben will daß man es nur z. B. aus der Brusttasche genommen hat weil es unter dem Sicherheitsgurt drückt und man es in die Ablage legen will. Er hat dich mit dem Handy in der Hand fahren sehen und unterstellt daß du es benutzt hast. Rate mal, wie die Sache endet wenn du nicht mindestens 100 unabhängige Zeugen beibringen kannst? :(


    Gruß
    LastChance

  • Und was ist nun, wenn ich eine Funktion meines Handys nutze ohne es dabei in die Hand zu nehmen? Wenn ich z.B. einen Anruf durch drücken der "Auflege-Taste" umleite.


    Semmal

  • Zitat

    Original geschrieben von Semmal
    Und was ist nun, wenn ich eine Funktion meines Handys nutze ohne es dabei in die Hand zu nehmen? Wenn ich z.B. einen Anruf durch drücken der "Auflege-Taste" umleite.

    Wenn Du es dazu nicht in die Hand nimmst, sollte es kein Problem sein.


    Man darf das Handy, wie jeden anderen Gegenstand auch, zwar (kurz) in die Hand nehmen, dann aber keinerlei Taste drücken und auch nichts auf dem Display ablesen, da beides eine "Nutzung" darstellt. Beides ist jedoch erlaubt, wenn das Gerät z.B. in einer Halterung steckt, man es zur Nutzung also nicht in die Hand nehmen muß. Nicht umsonst heißen Freisprecheinrichtungen ja auch "hands free kit".


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Hallo,

    Zitat

    Original geschrieben von Semmal
    Und was ist nun, wenn ich eine Funktion meines Handys nutze ohne es dabei in die Hand zu nehmen? Wenn ich z.B. einen Anruf durch drücken der "Auflege-Taste" umleite.


    und ich gehe noch weiter:
    kann ich eine Telefonnummer wählen und ein Gespräch beginnen, wenn das Handy in einer Kfz-Freisprechanlage steckt?


    Gruss
    Dieter

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