Mal ganz fiktiv ![]()
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Was ist eigentlicht, wenn man eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat und diese zum 31.12. kündigt, an Sylvester allerdings aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen ein Zahn bricht, man aber erst im neuen Jahr zum Zahnarzt gehen kann.
Zahlt hierfür die Versicherung noch, da ja das Schadensereignis im Versicherungszeitraum geschehen ist oder ist bei einer Zahnzusatzverischerung ausschließlich der Zeitraum relevant, an dem man den Zahn sanieren lässt?