ZitatOriginal geschrieben von SunnyStar
Bei einem Wiederverkauf müsste man vermutlich einen Vorschaden angeben.
Das heißt, ich könnte den Wagen nicht mehr als unfallfrei verkaufen - deswegen Wertminderung.
Lt. Gutachter ist es kein Unfallwagen. Eine Arbeitskollegen hatte mit ihrem neuen A4 neulich ne Kollision. Neuer Grill, neue Motorhaube.
Alles wurde instandgesetzt von der Verursacherin - und die Bestätigung das es kein Unfallwagen ist.
Die genaue Definition kenn ich auch nicht, aber bei so einem kleinen Schaden, kann man wohl kaum vom Unfallwagen sprechen.