ZitatOriginal geschrieben von corrado
Naja, wer Sensationsjournalismus erwartet hat, der wird tatsächlich enttäuscht sein. Ansonsten ist es eher bedauerlich , dass man als Kunde einen Fernsehsender einschalten muss, um rechtmäßig an sein Geld zu kommen.
Da hast Du vom Grundsatz natürlich Recht.
Aber das ist ja auch im Prepaid Bereich ein besonderer Fall für den E-Plus Kundenservice (den ich übrigens selber sehr negativ sehe).
Der Sohn hat zuerst eine E-Mail an den Kundenservice geschrieben. Eine E-Mail von irgendeinem E-Mail Provider hat absolut keine rechtliche Bindung. Sonst könnte ja jede Person mit jedem E-Mail Account so ein Anliegen für eine rechtlich dritte Person geltend machen. Da finde ich die Haltung des Sohnes schon naiv. Dann kann ich auch verstehen, dass E-Plus das Guthaben nicht einfach auf ein fremdes Konto gutschreiben kann, welches nicht dem eigentlichen Kunden gehört. So etwas ist ganz normal. Da es in dem Fall um einen verstorbenen Kunden ging, war der Fall für die Firma E-Plus sicher nicht einfach.
Ich hätte persönlich für 22 Euro Guthaben nicht so einen Aufwand mit dem Fernsehen betrieben, wenn der Fall rechtlich wirklich so kompliziert ist. Wenn man ganz klar das Verschulden sofort bei der Firma E-Plus gesehen hätte und die Firma E-Plus hätte sich vielleicht noch extra dreist gegen die rechtlichen Bestimmungen gestellt, dann würde ich das anders sehen. Aber in diesem Fall finde ich das Ganze durch den Sohn des Kunden etwas übertrieben.