Mobilbox-Kosten rechtens?

  • Hallo TT-Forum


    Schon seit Jahren ärgert es mich, daß ein Anruf, bei dem mir eine Mailbox antwortet, Geld kostet.


    Erst vor wenigen Wochen ist mir dann das Thema nochmals bitter aufgestoßen als ich dann, bei einem Anruf auf ein o2-Handy, mit dieser sms-Benachrichtigungsabzocke konfrontiert war.


    Primär geht es mir aber um einen gewöhnlichen Anruf auf eine Mailbox. Ich, als Anrufer möchte ja in erster Linie mit dem Anzurufenden Sprechen. Und nur aus diesem Grund rufe ich auch an. Daß mir ein "Mehrwert" kostenpflichtig aufgedrückt wird kann ich nicht nachvollziehen.


    Technisch dürfte es für die Netzbetreiber intern (bsp: o2 zu o2) bzw untereinander kein Problem sein eine fairere Abrechnung anzubieten.
    -Beispielsweise in dem der Anruf auf die Mailbox bis zum Zeitpunkt des "Aufsprechens der Nachricht" kostenlos ist. Wenn man beim Hören der Mailboxansage auflegt, so wäre der Anruf kostenfrei.
    -Auch wäre es denkbar und umsetzbar daß man bei seinem eigenen Betreiber einstellen könnte "Mehrwertdienste", die nicht dem eingentlichen Anliegen (Telefonat mit einer realen Person)entsprechen, abzustellen.
    ...Daß die Betreiber daran kein Interesse haben ist mir schon klar, nur wäre das ein Fall für die Regulierungsbehörde. Leider zeigt die o2-sms Benachrichtigungsabzocke, die in mehreren Berichten als rechtlich-bedenklich gerügt wird, daß die Regulierungsbehörde nichts tut.

    -Das oft gebrachte Gegenargument mit dem realen Anrufbeantworter, der ja auch Kosten verursacht, halte ich unangebracht. Man sollte von den technischen Möglichkeiten ausgehen und sich nicht hinter unpassenden Vergleichen verstecken. (Davon mal ganz abgesehen daß ich bei einem realen Anrufbeantworter, noch während der Anrufer aufs Band spricht, die Möglichkeit habe den Anruf doch noch anzunehmen)
    -Da ich es hier schonmal gelesen habe >>> Wenn jemand eine 1/1 Taktung hat, so ist das schön für den Betreffenden, kann aber keine generelle Empfehlung sein wenn man die Rechtmäßigkeit der Mailboxkosten diskutiert.


    Langer Rede... kurzer Sinn
    Worauf stützt sich der Anspruch der Netzbetreiber für eine nichtvorhandene Leistung (Abbruch der Verbindung beim Hören der Mailboxansage), Geld zu verlangen?


    Gruß
    Patronn-Citron

  • Hi,
    Betreiberleistung: Herstellen der Verbindung.
    Ob da am anderen Ende ein Mensch, ein AB oder eine Mailbox ist, ist meines Erachtens völlig egal.


    Gruß,
    Loyo

  • Re: Mobilbox-Kosten rechtens?


    Zitat

    Original geschrieben von patronn-citron
    Langer Rede... kurzer Sinn
    Worauf stützt sich der Anspruch der Netzbetreiber für eine nichtvorhandene Leistung (Abbruch der Verbindung beim Hören der Mailboxansage), Geld zu verlangen?


    Ohne das ich hier Rechtsberatung leisten kann oder darf, sehe ich ehrlich gesagt rechtlich kein Problem. AGL ist aus Vertrag. Bestandteil dessen ist die Preisliste geworden. Inhalts-Kontrolle mag gegeben sein, aber in der Hinsicht sehe ich keine Probleme. Leistung ist übrigens auch gegeben. Der NB schuldet in dem Maße auch nicht Erfolg oder gar Zufriedenheit. Leistung wird in dem Maße erbracht, als eine Verbindung zu Stande kommt (die ab Aufbau-wird-abgerechnet Geschichten sind ein wenig komplizierter, aber darum geht's ja hier nicht).


    Ich sehe also kein rechtliches Problem in der Hinsicht. Wenn du jedoch ein konkretes juristisches Problem als gegeben ansiehst, würde ich es gerne mit dir diskutieren.

  • Re: Re: Mobilbox-Kosten rechtens?


    :apaul: Geht ja gar nicht um SMS-Info :D


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Die gewuenschte Verbindung zwischen dir und dem Angerufenen wird hergestellt. Dass der Angerufene ne Mailbox eingeschaltet hat, ist fuer deinen Netzbetreiber irrelevant.


    Im Prinzip sehe ich 3 Moeglichkeiten fuer Dich:
    - Du ueberzeugst deine Gespraechspartner, ihre Mailbox abzuschalten.
    - Du rufst prinzipiell nicht mehr auf Handys an, weil du dich durch die Mailboxen betrogen fuehlst.
    - Du nutzt die Mailbox so, wie sie gedacht ist, hinterlaesst eine Nachricht und bittest um Rueckruf.


    Noch ne Frage zum Abschluss: Was machst du denn, wenn dein Gespraechspartner grad keine Zeit hat und das Gespraech nach 5 Sekunden beendet? Sollte doch eigentlich auch kostenlos sein, schliesslich konntest du nicht wirklich mit der Person sprechen. Genau wie die Mailbox ja auch nicht als Anrufbeantworter zaehlt.


    Gabs nicht mal von (ich glaub Mobilcom) nen Tarif, in dem Gespraeche < 10 Sekunden kostenlos waren? Der waer vl. auch noch fuer dich interessant.

  • harlekyn
    wie gesagt... ich sehe die Sache etwas anders


    um es mal salopp zu formulieren:
    ein imbissbesitzer kann mir ja auch keine fritten vorsetzen wenn ich vorher currywurst bestellt habe...


    zu deinen empfehlungen...
    punkt 1 widme ich mich, in meinem bekanntenkreis, schon seit langem mit missionarischem eifer
    punkt 2 komt in der heutigen zeit leider nichtmehr in betracht
    punkt 3 ist eine möglichkeit die meistens leider nicht zweckdienlich ist und gegenüber einem "echten" teleofnat auch eine minderleistung darstellt
    ...anbei... selbst ein 5 sekunden telefonat kann meistens mehr nutzen erbringen als das einseitige "belabern" eines aufzeichnungsbandes.


    Der mit dem Bart
    du hast recht in dem punkt daß eine verbindung zu stande kommt. leider entspricht diese verbindung nicht der anrufintention des anrufers. dieser sucht das gespräch mit einer realen person.


    ich habe mal das telekommunikationgesetz überflogen auch wenn mir die sinnhaftigkeit der überlangen sätze grötenteils verschlossen blieb. :confused:
    interessant zum thema finde ich die "Begriffsbestimmungen" in §3

    Auszug:
    "Anruf" eine über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Echtzeitkommunikation ermöglicht.


    demnach ist ein verbindung nicht mit einem anruf gleich zu setzen, da bei einer verbindung zu einer mailbox keine "zweiseitige echtzeitkommuniktion" vorliegt...


    der verbraucher möchte jedoch mit der eingabe einer telefonnummer das leistungsmerkmal "anruf" in anspruch nehmen. sollte dieses nicht zur verfügung stehen wird er dann kostenpflichtig auf das leistungsmerkmal "verbindung" umgeleitet, was ja nicht seiner grundabsicht entspricht...


    daher sehe ich, als laie, darin eine möglichkeit, auf dessen grundlage die
    regulierunsbehörde einschreiten könnte...


    gruß
    patronn-citron

  • Jo, und als nächstes verlangst Du, daß Anrufe zu einem Festnetzanschluß, bei dem ein Anrufbeantworter dran geht, auch kostenlos sein müssen. Weil es ja nicht Deine Absicht war, und überhaupt, blabla, siehe oben... oder von der Tanke die Spritkosten, die Du unbeabsichtigt aufgewendet hast, weil, Dein Kumpel war ja gar nicht zuhause, hmm...


    Am besten verlangst Du Deine unbeabsichtigten Kosten einfach vom bösen Inhaber des Anschlusses zurück und gut ist.


    Manchmal frage ich mich "Geht's noch?",
    Thomas

  • Zitat

    Original geschrieben von patronn-citron
    punkt 1 widme ich mich, in meinem bekanntenkreis, schon seit langem mit missionarischem eifer
    punkt 2 komt in der heutigen zeit leider nichtmehr in betracht


    Ja das ist aber doch wieder Dein ganz persönliches Problem.


    1. Ich erkläre meinen Bekannten, daß ich ihre Mailbox ganz und garnicht cool finde.


    2. Ändert sich nichts, rufe ich sie nicht mehr auf dem Handy an! Früher ging das ja schließlich auch.


    Gleiches gilt auch für Festnetzanschlüsse. Wenn jemand meint sein Anfrufbeantworter müsse schnell dran gehen, lasse ich es einfach nur noch so kurz läuten. Soll er doch sehen, wie er so schnell ans Telefon kommt.

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