einspruch gg. bußgeldbescheid(fahrverbot

  • Ich habe auch meinen Anwalt konsultiert. Bei mir waren es 26 kmh zu schnell. Bei 25 kmh wären es nur ein Punkt, so drei. Da ich noch nichtmal ein Foto von denen bekommen habe, scheint mir das irgendwie nicht ganz geheuer. Mal sehen was bei rauskommt. Da zahle ich lieber dem Anwalt was und habe dann nur einen Punkt.

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Ich bin wie folgt (erfolgreich) vorgegangen: Nachdem ich geblitzt worden bin und auf dem Tacho die Überschreitung gesehen habe, habe ich gleich am selben Tag ein Brief an die Behörde aufgesetzt. In diesem Brief habe erklärt warum ich die Geschwindigkeit nicht eingehalten habe. Die Wahrheit schreiben, auch wenn es absichtlich war daß Du zu schnell unterwegs warst. Genauso schreibe auch daß Du dein Fehlverhalten einsiehst und künftig Besserung geloben wirst.


    Auch wenn es bei dir geklappt hat: zu schreiben, man sei absichtlich (also vorsätzlich!) zu schnell gefahren, halte ich für eine ausgesprochen schlechte Idee.


    Überhaupt wird eine größere Behörde mit einem solchen Brief schlichtweg nichts anfangen können, weil es kein Aktenzeichen gibt. Da wird sich auch kaum einer die Mühe machen, den Brief irgendwo zu archivieren und später mit den anhängigen Verfahren abgleichen.


    Da man ja - wie gepostet - als Ersttäter sowieso einen gewissen Kulanzrahmen hat, könnte deine milde Strafe auch völlig unabhängig von deinem Schreiben ergangen sein. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Ich habe auch meinen Anwalt konsultiert. Bei mir waren es 26 kmh zu schnell. Bei 25 kmh wären es nur ein Punkt, so drei. Da ich noch nichtmal ein Foto von denen bekommen habe, scheint mir das irgendwie nicht ganz geheuer. Mal sehen was bei rauskommt. Da zahle ich lieber dem Anwalt was und habe dann nur einen Punkt.


    Und was bringt Dir das dann ausser Kosten? Oder ist es so "knapp" mit den Punkten?



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Und was bringt Dir das dann ausser Kosten? Oder ist es so "knapp" mit den Punkten?



    Stefan


    Ja, ich habe für mein damaliges, bisher einmaliges Vergehen gleich 7 Punkte kassiert.

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Mir ist schon zweimal passiert, das der Anwalt die Behörde mit der Bitte um Aktenansicht angeschrieben hat - die Antwort der Behörde: Verfahren eingestellt.
    (Die wußten schon warum(?!))


    Alleine hast Du die geringste Chance...ist leider so...auch wenn ich schon wirklich sehr viele Behördler kennengelernt habe.

    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n])


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. A. Einstein


    Mit vielen Grüßen aus Berlin! Artur.

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Meine Erfahrung mit den Behörden in so einem Fall sind sehr positiv. Bei mir ging es auch einmal um ein Fahrverbot.


    Spiele von Anfang an mit offenen Karten und lasse diese Diskussionen ob das Meßgerät auch richtig eingestellt ist etc. um das Verfahren hinauszuzögern. Hier kommst Du von zehntel ins Tausendstel. Das ist (entschuldige das Wort) korrintenkackerei !


    Nur seltsam, dass dadurch oft Fehler der Beamten bei der Messung aufgedeckt werden und der Betroffene dann häufig weder ein Bußgeld noch ein Fahrverbot kassiert.

    Zitat


    Ich bin wie folgt (erfolgreich) vorgegangen: Nachdem ich geblitzt worden bin und auf dem Tacho die Überschreitung gesehen habe, habe ich gleich am selben Tag ein Brief an die Behörde aufgesetzt. In diesem Brief habe erklärt warum ich die Geschwindigkeit nicht eingehalten habe. Die Wahrheit schreiben, auch wenn es absichtlich war daß Du zu schnell unterwegs warst. Genauso schreibe auch daß Du dein Fehlverhalten einsiehst und künftig Besserung geloben wirst. Dann schreibe daß Du die „Strafe“ akzeptieren“ wirst und Frage höflich nach ob die Möglichkeit besteht, sofern es sich um ein Fahrverbot handeln sollte, diese im Zeitraum xxxx anzutreten.


    Damit habe ich Erfolg gehabt und konnte das Fahrverbot verlegen. Denn es gibt auch Behörden die nicht nach Vorschrift arbeiten.


    In deinem Fall hat die Behörde strikt nach Vorschrift gehandelt, da sie ohne selbige zu überschreiten stets "erlauben " kann, dass der Führerschein innerhalb von 4 Monaten abgegeben wird.


    Du hast dich korrekt gegenüber der Behörde verhalten und diese war korrekt zu dir. Erreicht hast du - mit Verlaub - nichts.

    Zitat


    Wichtig ist daß Du dein Fehlverhalten einsiehst und nicht Kleinigkeiten suchst das anzuzweifeln oder absichtlich nach hinten zu schieben und die Strafe akzeptierst. Denn wenn Du zu schnell warst, dann warst Du zu schnell, das ist Fakt !


    PS: Gleich mit dem Anwalt kommen um ein Fahrverbot „zu verschieben“ halte ich für nicht angebracht. Wenn ich der Sachbearbeiter in so einem Fall wäre dann würde ich es erst recht nach Vorschrift machen und auf einen Rechtsstreit anlegen. Mit jeder Behörde kann man reden, zumindest ist das meine Erfahrung !


    Wenn gegen den Bescheid nichts unternommen werde kann, mag es richtig sein, Einsicht nach außen zu zeigen. Vorher kann man doch seine Rechte wahrnehmen. Sollte die Messung nicht korrekt sein, braucht man die Strafe ja nicht zu akzeptieren. In diesem Fall war man halt eben nicht zu schnell, das ist ebenso Fakt.


    Das Verhalten gegenüber der Behörde ist im Endeffekt völlig irrelevant. Die arbeiten stets nach Vorschrift und zu entscheiden haben die schließlich auch nichts. Nach Einlegung des Einspruchs entscheidet der Richter über den Einspruch!


    Bei so viel Quatsch wie in diesem Thema schon wieder drin steht, bleibt nur zu hoffen, dass aufgrund dieser "Ratschläge" hier jedenfalls keiner handeln wird.


    Z

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Auch wenn es bei dir geklappt hat: zu schreiben, man sei absichtlich (also vorsätzlich!) zu schnell gefahren, halte ich für eine ausgesprochen schlechte Idee.


    Überhaupt wird eine größere Behörde mit einem solchen Brief schlichtweg nichts anfangen können, weil es kein Aktenzeichen gibt. Da wird sich auch kaum einer die Mühe machen, den Brief irgendwo zu archivieren und später mit den anhängigen Verfahren abgleichen.


    Da man ja - wie gepostet - als Ersttäter sowieso einen gewissen Kulanzrahmen hat, könnte deine milde Strafe auch völlig unabhängig von deinem Schreiben ergangen sein. ;)


    Warum ich vorsätzlich zu schnell gefahren bin:


    - Meine Frau bekam tagsüber Blinddarmentzündung und es stand ein wichtiger Termin auf der Bank an. Also Frau ins Auto zum Krankenhaus und zur Bank um den Termin pünktlich wahrzunehmen. Unterwegs geblitzt worden.


    Zuständige Behörde:


    - Stadt Heilbronn


    Reaktion Stadt Heilbronn:


    - 4 Tage nach abschicken des Briefes rief mich eine Sachbearbeiterin der Bußgeldstelle an und teilte mir mit daß es für mein Fall noch kein Aktenzeichen gibt. Sie wird ein Vermerk machen und mich anrufen.


    - Nachdem ich den Brief des Bußgeldes und Fahrverbotes erhalten hatte klingelte am gleichen Tag mein Telefon und die gleiche Dame war wieder drann. Wir machten dann das Fahrverbot telefonisch fest. Rest ist formsache.


    Ich schließe nicht aus daß man als Erstäter vielleicht anders behandelt wird, ich will damit lediglich sagen daß man immer mit jeder Behörde reden kann um einen Kompromiß zu erziehlen und nicht gleich den Hammer rausholen sollte.


    @ Zappi


    Es war später als 4 Monate und somit durchaus ein Entgegenkommen ! Ich hab nirgends geschrieben daß es innerhalb den 4 Monaten war.


    Und zum Thema Quatsch:


    Ich halte es nicht für Quatsch zu erst das Gespräch mit den Behörden zu suchen um eventuell eine Einigung zu erzielen (bei tatsächlich anstehendem Fahrverbot). Die oben geschilderten Erfahrungen habe ich selbst schon mehrfach gemacht und teilweise eine Einigung über „die Vorschrift“ hinweg erzielt. Und ich rate dem Treadersteller dies ebenso zu tun im Falle eines berechtigen Fahrverbotes.

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Warum ich vorsätzlich zu schnell gefahren bin:


    Darum ging es mir ja nicht. Es ist nur - grundsätzlich gesprochen - im Zweifel nicht so klug, einen Vorsatz so freimütig einzuräumen. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Zappi
    Bei so viel Quatsch wie in diesem Thema schon wieder drin steht, bleibt nur zu hoffen, dass aufgrund dieser "Ratschläge" hier jedenfalls keiner handeln wird.


    Zustimm!
    Bei zu offener Komunikation mit Behörden hat sich schon mancher um Kopf und Kragen geredet. Natürlich kann man auch Glück haben. (...öfter, wenn man weiblich und hübsch ist...)



    Ein Bussgeldverfahren ist aber recht einfach aufgebaut.
    Einen Anwalt braucht man nach etwas Info nicht.


    Die Kosten sind überschaubar. Man zahlt die verhängte Geldbuße, plus 40,- (mindstens, sonst 10% der Buße) als Urteilsgebühr, 5,60 für die Zustellung des Bußgeldbescheides und nochmal 5,60 für die Ladung zum Gerichtstermin.
    d.h. durch den Einspruch mit Verhandlung wird die Sache lediglich 20,- Euro teurer, da die Urteilsgebühr die Gebühr des Bußgeldbescheides von 20,- ersetzt


    bisher alles recht billig. Teuer wird es wenn...
    -ein Anwalt genommen wird
    -Zeugen geladen werden müssen
    -ein Gutachten erstellt wird


    (daher rate ich DRINGEND davon ab, Messgeräte anzuzweifeln, zu behaupten, wegen Wetter/Sicht hätte man was nicht gesehen (Wettergutachten), usw... außer man hat eine (Verkehrs)-rechtschutzversicherung. Gutachten sind immer gut dreistellig! Auch Änwälte sind nicht billig)



    In deinem Fall:
    Warten bis du den Bußgeldbescheid bekommst.
    Kurz vor Ablauf der Frist per Fax Einspruch einlegen.
    Wenn Du die Ladung zum Gerichtstermin erhältst, anhand des Aktenzeichens den Richter erfragen und hier jetzt ehrlich deinen Wunsch ansprechen:


    Du würdest den Einspruch zurücknehmen, wenn dein Fahrverbot erst ab ... zu laufen beginnen könnte. (Anwälte machen auch nichts anderes) Sofern es zeitlich noch vertretbar ist, wird der Richter dann den Termin so spät legen, dass es in deinen Zeitrahmen fällt und du den Einspruch zur rechten Zeit zurücknehmen kannst. (er spart sich eine Verhandlung)


    Sollte es nicht klappen, so kann gegen das Urteil noch Rechtsbeschwerde eingelegt und dann rechtzeitig zurückgenommen werden.


    Übrigens wurde auf Grund dieser Termin und Einspruchspielchen der Anwälte das 4-monatige Abgabewahlrecht bei Ersttätern zur Entlastung der Gerichte "geschaffen".


    Ich hoffe geholfen zu haben.


    Gruß oern1

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

  • Immer wieder erstaunlich wie viele Leute plötzlich auf Ihren Führerschein "beruflich" angewiesen sind, wenn sie geblitzt wurden...


    Und ob es nun sinnig ist sich ein extra Widerspruchsverfahren aufzuladen, nur damit man das ganze herauszögern kann muss wohl auch eher jeder für sich entscheiden.
    Allerdings sollte man da tatsächlich die Begründung erstmal weg- oder einem Profi überlassen. So ein Quatsch ala "Messung ist aus XY Gründen ungültig" sorgt doch nur für allgemeine Erheiterung. Gerade der Schneefall untermauert dann ja eigentlich noch das der Betroffene völlig zu recht geblitzt wurde.


    CH

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!