einspruch gg. bußgeldbescheid(fahrverbot

  • Ich kenne mich damit nicht aus, da musst du deine Versicherung fragen wie es damit ausschaut. Ich weiss nur das solche Sachverständige eingesetzt werden wenn im Blitzerfoto nicht das ganze Gesicht abgebildet ist.


    Viel Glück jedenfalls und berichte mal wie das ausgegangen ist !

  • Moin!

    Zitat

    Original geschrieben von Wally B. Feed
    Es geht aber ums überleben.


    Wenn es ein Fahrverbot wäre, dann vielleicht ... aber so?
    Du hast Mist gebaut, also solltest Du auch so fair sein und dafür geradestehen. Manchmal frag ich mich wirklich, wie weit wir gekommen sind in unserer Gesellschaft! :flop:


    Gruß, Diet

  • Gestern ist es mir passiert.


    Vor dem Ortsausgangsschild, ca 10m, stand eine mobile Anlage.


    Hatte laut Augenwinkel ca 80kmh bei erlaubten 50kmh.
    Das ist ziemlich genau die Grenze.


    Laut der HP muss ich mit



    rechnen.


    Na ja abwarten was der Bescheid ergibt.


    3 kmh werden als Toleranz noch abgezogen.


    Wenn ich Glück habe, dann 60€ + 25,60€ Gebühren und 3 Punkte.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Zitat

    Original geschrieben von Wally B. Feed
    Übernimmt den Gutachter nicht auch die Rechtsschutz?


    Wenn der Rechtsschutz die Sache übernimmt (klärt i.d.R. vorher der RA ab), werden ALLE Kosten getragen.
    Bei dir bleibt dann nur die Geldbuße von 60,- Euro hängen. D.h. selbst wenn Du schuldig geprochen wirst, wird es für dich BILLIGER, als wenn Du den Bußgeldbescheid bezahlst. Klingt komisch, ist aber so! ;-)


    Wenn Du keinen Rechtsschutz hast, solltest Du tunlichst den Bußgeldbescheid akzeptieren. Die Gutachtenkosten, die Du natürlich bei Verurteilung auch zahlen musst, werden schnell vierstellig!!! Deshalb ist eine (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung immer eine gute und preiswerte Investition.


    Gruß Oern1

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

  • Irgendwas an der Geschicht ist doch krum.


    Bloß wg. ca. 100 € ohne Fahrverbot lohnt sich der Aufwand in keinem Fall.
    Wenn es doch um ein Fahrverbot geht musst Du wie schon geschrieben bereits im letzten Jahr eine ähnliche Überschreitung verbucht haben.


    Und wenn es dann tatsächlich dazu kommt, dass ein Gutachter sich der Sache annimmt hilft die die Mütze und Brille auch nicht mehr weiter. Die Jungs sind so gut ("Nasenspezialisten") dass sie anhand bestimmter Merkmale sogar jemanden unter einem Motorradhelm gerichtstauglich identifizieren könne. (Hatte so einen Fall neulich im Bekanntenkreis)


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von Diet
    Moin!


    Wenn es ein Fahrverbot wäre, dann vielleicht ... aber so?
    Du hast Mist gebaut, also solltest Du auch so fair sein und dafür geradestehen. Manchmal frag ich mich wirklich, wie weit wir gekommen sind in unserer Gesellschaft! :flop:


    Gruß, Diet


    Halt bitte die Bälle flach. Mir gehen die Moralapostel hier bei TT mittlerweile tierisch auf den Keks. Schau mal in unsere Gesellschaft, was die für Mist baut und nicht dafür gerade steht.

    "Wo ist das Ding?"

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Nein, imho übernimmt kein Gutachter die Rechtsschutz.


    Nein, ebenfalls übernimmt er nicht die Kfz-Haftpflicht, die Hausratversicherung und den Wochenendeinkauf. :p


    Allerdings: daß die RSV die Gutachterkosten übernimmt, schreibt oern1 weiter oben:


    Zitat

    Wenn der Rechtsschutz die Sache übernimmt (klärt i.d.R. vorher der RA ab), werden ALLE Kosten getragen.


    :)

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Nein, ebenfalls übernimmt er nicht die Kfz-Haftpflicht, die Hausratversicherung und den Wochenendeinkauf. :p


    Allerdings: daß die RSV die Gutachterkosten übernimmt, schreibt oern1 weiter oben:


    :)

    Ja, so meinte ich das eigentlich auch. :p


    SunnyStar ;)

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