Fragen zum Wechsel in Rahmenvertrag...

  • Hallo Leute,


    ein Frage hätte ich noch bezüglich des Wechsel in den RV:


    Mit meinem jetzigen Vertrag könnte ich die VVL ja entweder über T-Mobile (sowohl online als auch offline) oder über einen "freien Händler" laufen lassen - habe ich diese Möglichkeit auch beim RV - sprich kann auch ein "freier Händler" den RV verlängern ???


    Gruß
    Majon

    "Des Wahnsinns wahre fette Beute, das sind die ganz normalen Leute..."

  • Ich *glaube*, daß das nicht jeder freie Händler kann - aber es gibt auch freie Händler, die dazu berechtigt sind. Allerdings bekommst du ja auch über T-Mobile direkt 20% Hardware-Rabatt, so daß die Preise so schon besser sind, als bei einer normalen VVL.

  • Danke für die Auskunft !


    Gruß
    Majon

    "Des Wahnsinns wahre fette Beute, das sind die ganz normalen Leute..."

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Ich *glaube*, daß das nicht jeder freie Händler kann - aber es gibt auch freie Händler, die dazu berechtigt sind. Allerdings bekommst du ja auch über T-Mobile direkt 20% Hardware-Rabatt, so daß die Preise so schon besser sind, als bei einer normalen VVL.


    Zumal man bei Verlängerung die Preise wie ein Neukunde bekommt.

    Brauchst du noch eine Gmail Einladung? Dann schick mir einfach ne PN mit deiner eMail Adresse.

  • Hi.


    Mir wurde bei O2 im Shop damals gesagt das ein Wechsel in einen RV immer nur zur VVL möglich ist. Jetzt ist die Zeit eh fast rum, aber das wär ja der Hammer, wenn ich da fast zwei Jahre draufgezahlt hätte... :mad:

  • Mal kurz Thread rausholen.


    Ich verstehe hier was nicht ganz. Diese Nettopreise auf deren Website... Was bedeutet das für mich? Mir hat ein MA jetzt gesagt, dass darauf, weil netto, noch MWST kommt. Das würde bedeuten, dass die Tarife (in meinem Fall webnwalk L (Flat)) für mich als GK dasselbe kosten würde wie für einen Privatkunden. Ist das echt so? Dann gibts für mich ja keinen Grund zu T-Mobile und dann in den GK Bereich zu wechseln (Service brauche ich eh nicht)...


    Ich war mir sicher, dass ich die auf der Seite angegebenen Nettopreise zahlen muss, nicht mehr, nicht weniger. Dass die MWST für GK auch noch drauf kommt enttäuscht etwas.

  • Zitat

    Original geschrieben von zwuncki
    Ich war mir sicher, dass ich die auf der Seite angegebenen Nettopreise zahlen muss, nicht mehr, nicht weniger. Dass die MWST für GK auch noch drauf kommt enttäuscht etwas.


    Im GK-Bereich ist es üblich, die Nettopreise anzugeben. Natürlich fällt dort auch die Mehrwertsteuer an, die mancher Geschäftskunde vom Finanzamt erstattet bekommt. ;)


    Bei den Datentarifen sind die Preis in PK und GK identisch. Oft sind die Gerätepreise bei GK günstiger.

  • Zitat


    Bei den Datentarifen sind die Preis in PK und GK identisch. Oft sind die Gerätepreise bei GK günstiger.


    Erdenbewohner,
    eine Expertenfrage zum BusinessProfi von T-Mobile im Rahmenvertrag:


    Gilt Deine obige Aussage auch für Daten-OPTIONEN?
    Soll heißen: gibt es für GK keine "Prozente" / Rabatt?
    Speziell beim BusinessProfi gibt es doch z.B. beim BusinessCompact auch 100% - also "kostenfrei".
    Die Höhe des Rabatts ist wohl vom Rahmenvertrag abhängig; gilt dies so auch für hinzugebuchte DATEN-OPTIONEN, insbesondere die HandyFlat? Oder ist das Verhandlungssache?


    Vorab vielen Dank für Deine qualifizierte Auskunft!


  • Ich habe bei einer dreistelligen Anzahl von Rahmenverträgen die einzelnen Rabattierungen gesehen. Dabei ist mir noch nie ein Rahmenvertrag mit einem Rabatt für die Handyflat begegnet. Sogar bei extrem gut rabattierten Rahmenverträgen ist bei der Handyflat nichts hinterlegt.
    Die einzigen Datenoptionen, die in manchen Rahmenverträgen rabattiert sind (dann aber meist auch nur 10%), sind Data 5 und Data 30.


    Beim Business Profi gibt es in manchen Rahmenverträgen 100%-Rabattierungen auf die Compact-Option und/oder auf Inklusivminuten für Gespräche in bestimmte Netze.


    Als Nutzer des Vertrags kannst Du nicht über Rabatte verhandeln. Für alle Verträge, die in einem bestimmten Rahmenvertrag eingebunden sind, gelten dieselben Konditionen. Der Nutzer kann diese Konditionen nur so hinnehmen wie sie sind.
    Verhandeln kann nur der Rahmenvertragsinhaber. Das muss er dann jedoch mit dem Vertrieb aushandeln.

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