ZitatOriginal geschrieben von Martyn
(...)(Wobei am zusätzlich anmerken muss das es um einen Diebstahl von läppischen 4400€ geht und nicht um Mord oder Totschlag) (...)
Weisst Du, was ein Pakistani im Schnitt pro Stunde verdient? Nein, weisst Du natürlich nicht, deshalb erläutere ich es Dir mal:
Hochgerechnet auf den durchschnittlichen Verdienst eines Deutschen Arbeitnehmers von 15,45 €/Stunde entspricht die gestohlene Summe von "läppischen" 4.400 €, bei einem durchschnittlichen Stundenlohn in Pakistan von 2,00 $, also 1,66 €, einer Summe von ~40.000 € auf Deutschland projeziert. Ich denke also nicht, dass man (Dich ausgenommen) dabei noch von "läppisch", geschweige denn einem minderschweren Verbrechen sprechen kann.
Ob nun lächerliche 3.000 €, die Du aus dem Handgelenk schütteln würdest, oder 40.000, 400.000 oder 4.000.000 €, rechtfertigt nach dem rechtsempfinden geistig gesunder Menschen selbstverständlich keine körperliche Verstümmelung, nur bei der Definition von "läppisch" oder nicht, wäre es vielleicht angebracht, mal die eigene Situation ausser Acht zu lassen und auch zu bedenken, dass es in anderen Ländern andere finanzielle Strukturen gibt.
Stefan