Das habe ich ja noch nie gehört, das bei Weiternutzung eines Internet Zugangs die Kündiging automatisch aufgehoben wird. Bezahlen muss der Kunde für die Leistung, nur der Vertrag ist grundsätzlich beendet.
Gekündigte o2-Karte immer noch aktiv?
-
-
-
Zitat
Original geschrieben von BrainKoeln
Verstehe ich jetzt nicht,Lieben Gruß
BrainDas ist das erste Mal, daß Du bei mir "vertrauenswürdig und ehrlich" rüber kommst...
Medienwissenschaft - naja, dann kann es nur noch aufwärts gehen und um die Zukunft unseres Landes brauche ich mir dann keine Sorgen mehr machen... :top:Alles wird gut!! :cool:
-
Zitat
Original geschrieben von BernieP
Na ja, als absoluten Quatsch würde ich das nicht bezeichen......Ich schon. Wenn man sich dann doch von einem Anbieter mit irgendwelchen waghalsigen Begründungen über den Tisch ziehen lässt, hat man es auch nicht anders verdient.
-
Zitat
Original geschrieben von Hamburger
Ich schon. Wenn man sich dann doch von einem Anbieter mit irgendwelchen waghalsigen Begründungen über den Tisch ziehen lässt, hat man es auch nicht anders verdient.Ich möchte wirklich zu gerne einmal wissen, warum es hier scheinbar schon ein Sport geworden ist, andere Forumsteilnehmer anzugreifen, als dämlich und dumm hinzustellen oder gar zu beleidigen, nur weil sie von ihren Erfahrungen berichten. Das nervt hier manchmal ganz gewaltig!
Noch einmal zum Thema: Natürlich sind das waghalsige Begründungen. Und natürlich versuchen solche Anbieter den Kunden über den Tisch zu ziehen. Aber wo lässt sich der Kunde bewusst über den Tisch ziehen, wenn er solche Machenschaften gar nicht bemerkt und schon gar nicht erwartet? Und hat man es als Kunde dann wirklich nicht anders verdient? Eine reichlich seltsame (Hamburger?) Logik.
-
-
Zitat
Original geschrieben von BernieP
Ich möchte wirklich zu gerne einmal wissen, warum es hier scheinbar schon ein Sport geworden ist, andere Forumsteilnehmer anzugreifen, als dämlich und dumm hinzustellen oder gar zu beleidigen, nur weil sie von ihren Erfahrungen berichten. Das nervt hier manchmal ganz gewaltig!Noch einmal zum Thema: Natürlich sind das waghalsige Begründungen. Und natürlich versuchen solche Anbieter den Kunden über den Tisch zu ziehen. Aber wo lässt sich der Kunde bewusst über den Tisch ziehen, wenn er solche Machenschaften gar nicht bemerkt und schon gar nicht erwartet? Und hat man es als Kunde dann wirklich nicht anders verdient? Eine reichlich seltsame (Hamburger?) Logik.
Was ist dein Problem?
Wen habe ich angegriffen?
Wen habe ich beleidigt?
Wen habe ich als dämlich oder dumm bezeichnet?
Wenn Du nicht in der Lage bist, einen Text zu verstehen bzw. ihn so interpretierst, wie es dir gerade in den Kram passt, kann ich eigentlich nur annehmen, dass Du einer von denen bist, die über den Tisch gezogen worden sind.
Aber 1. kann ich nichts dafür und 2. wenn Du meinst jemanden anpöbeln zu müssen, such dir einen anderen.
Im übrigen finde ich es schon sehr dreist, wenn Du Leute, die aus welchen Gründen auch immer, über den Tisch gezogen worden sind, als dämlich oder dumm titulierst.
-
Hä? Sag mal, ist noch alles in Ordnung?
Aber natürlich kann man jede Äußerung auch in ihr Gegenteil verkehren. Darin scheinst du ein Meister zu sein. -
Um mal zum Thema zurueckzukommen:
Eine Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen ueber den Kuendigungszeitraum hinaus wurde in der Vergangenheit von einigen Anbietern und im nachfolgenden Klageverfahren auch von einigen Amtsrichtern als "konkludente" (also stillschweigende und einvernehmliche) Vertragsverlaengerung interpretiert.
Das ist nunmal so und es gibt Urteile dafuer und auch dagegenIn der Regel ist das aber nicht der Fall, dass sich ein Anbieter darauf beruft. Das kommt meist eher bei den etwas "schlitzohrigen" Anbietern vor. Aber ein Gesetzesverstoss ist es auf keinen Fall und letztenendes kommt es darauf an, wie das der jeweilige Amtsrichter sieht.
Viele Gruesse.... -
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von shausch
Um mal zum Thema zurueckzukommen:Eine Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen ueber den Kuendigungszeitraum hinaus wurde in der Vergangenheit von einigen Anbietern und im nachfolgenden Klageverfahren auch von einigen Amtsrichtern als "konkludente" (also stillschweigende und einvernehmliche) Vertragsverlaengerung interpretiert.
Das ist nunmal so und es gibt Urteile dafuer und auch dagegenIn der Regel ist das aber nicht der Fall, dass sich ein Anbieter darauf beruft. Das kommt meist eher bei den etwas "schlitzohrigen" Anbietern vor. Aber ein Gesetzesverstoss ist es auf keinen Fall und letztenendes kommt es darauf an, wie das der jeweilige Amtsrichter sieht.
Viele Gruesse....Da sollte vielleicht doch mal jemand bis zum BGH gehen.

-
Zitat
Original geschrieben von Hilden
Da sollte vielleicht doch mal jemand bis zum BGH gehen.
Geht meist nicht - Streitwert zu gering
Tja...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!