Guten Tag,
ich habe folgendes Problem.
Bei der Abrechnung der Betriebskosten im WJ 2005 für das WJ 2004 habe ich dem Mieter eine Vorauszahlung auf die Nebenkosten angerechnet die er aber nicht geleistet hat.
Dadurch hat er ein Guthaben in Höhe von 70 Euro.
Sonst ewäres eine Nachzahlung in höhe von 2 Euro gewesen (alles gerundet).
Der Mieter besteht nun per Anwalt auf die Auszahlung des Betrages.
Zu recht?