Problem Mietrecht

  • Guten Tag,


    ich habe folgendes Problem.


    Bei der Abrechnung der Betriebskosten im WJ 2005 für das WJ 2004 habe ich dem Mieter eine Vorauszahlung auf die Nebenkosten angerechnet die er aber nicht geleistet hat.


    Dadurch hat er ein Guthaben in Höhe von 70 Euro.


    Sonst ewäres eine Nachzahlung in höhe von 2 Euro gewesen (alles gerundet).


    Der Mieter besteht nun per Anwalt auf die Auszahlung des Betrages.


    Zu recht?

  • Hallo,


    also ,wenn er die Zahlung nicht geleistet hat,und Du hast Sie versehentlich Angerechnet, kann er aber keinesfalls die Auszahlung verlangen, da Er ja diesen Betrag nicht gezahlt hat !


    Gruß
    Kay :cool:



    Im Zweifelsfall schau mal unter http://www.recht.de ( Forum , Mietrecht ) :top:

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Ich würde ihm das Guthaben auszahlen. Vorausgesetzt, er bringt Dir einen Nachweis, dass er die Vorauszahlung geleistet hat. ;)


    Der Anwalt muss Dir ja erstmal nachweisen können, das ein Rechtsanspruch auf Auszahlung wegen zuviel entrichteter Vorauszahlungen besteht.
    Kann aber nicht mal die Höhe der bereits geleisteten Vorauszahlungen rechtssicher belegt werden, würde ich dem ganzen mehr als nur gelassen entgegensehen.
    Zudem würd ich mir bei so einem Kasperl die Zeit bis zum Gerichtstermin mit dem Verfassen einer Kündigung vertreiben...


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Ist bei ungerechtfertigter Bereicherung auch der Versuch schon strafbar? ;)

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Vielleicht sind Rechnungen ab ab einer bestimmten Frist gueltig und es ist egal, ob falsch abgerechnet wurde oder nicht. Z.B. duerfen Vermieter nach Einspruch gegen die Betriebskosten, diese auch nicht nochmal erhoehen, weil ja damals etwas anderes falsch berechnet wurde.
    Kommt wie immer auf die genaue Sachlage an....

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Das wäre aber dann die Berechnung. Es geht lediglich um die Anrechnung der Vorauszahlungen!

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  • Hi zusammen,


    eine Freundin und ihre Mitbewohnerin haben seit heute ein Problem mit ihrem Vermieter. Sie haben vor 2-3 Wochen ihre Wohnung zum 30.04.06 gekündigt. Ab 01.03.06 ziehen sie in eine neue Wohnung. Der Vermieter hat ihnen letzte Woche mitgeteilt, dass eine andere Mieterin in die Wohnung einziehen will, weil sie sich von ihrem Mann scheiden lassen will. Die Frau wollte so schnell wie möglich einziehen, am besten sofort. Nun, der Vermieter hat es meiner Freundin letzte Woche mitgeteilt, und sie gebeten die Wohnung so schnell es geht zu räumen und der Nachmieterin für den Februar keine Miete anteilig zu verlangen, da sie sich ja eigentlich glücklich schätzen können 2 Monatsmieten zu sparen. Die Mietbewohnerin hat dann am Freitag/Samstag die Wohnung komplett geräumt. Lediglich ein paar Sachen meiner Freundin sind noch in der Wohnung.


    Heute ruft die Frau des Vermieters an, und teilte ihr mit, dass die Frau sich mit Ihrem Mann vertragen hat und doch nicht einziehen wird. Also müssen sie die Wohnung weiterzahlen bis ein anderen Nachmieter gefunden ist.


    Schriftlich haben sie nichts darüber erhalten. Die Abmachung erfolgte mündlich. Muss meine Freundin nun tatsächlich bis Ende April die Miete weiterzahlen, oder gibt es eine rechtliche Grundlage zu ihren Gunsten? Ich mein, ganz ehrlich, ist doch Bullshit was der Vermieter da fabriziert.


    Gruss und Danke.

  • ...Ein Schwein, wer böses dabei denkt ;)


    Im Ernst, das hört sich für mich eher nach "Ätsch, reingefallen, früher leergeräumt!" an, als nach nem wirklichen Grund.
    Wie heissts so schön: Nur wer schreibt, der bleibt. Deine Freundin dürfte wohl nix in der Hand haben. Käme es zum Streitfall, dürfte das besagte Gespräch wohl nie stattgefunden haben...


    Charlie

    --
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  • Problematisch ist natürlich, dass es nichts schriftliches gibt.


    Wenn man sich da vor Gericht streitet wird der VM behaupten nie was von Auszug gesagt zu haben. Eigentlich gelten mündliche Abreden schon, nur wie will man das beweisen?


    Ich würde an Stelle Deiner Freundin den VM anrufen ihm sagen das Aufgrund seines Wusches die Wohnung bereits geräumt wurde/wird und er soll doch nen Termin für die Übergabe machen. Punkt.


    Weigert er sich hat sie da i.d.R. schlechte Karten, aber bloß nicht zu defensiv sein.


    CH

  • Hab auch ein Mietproblem:


    Einzug lt Vertrag 1.3.06


    Nur:
    War letzten Freitag noch nichts gefliest, tapeziert und kein Laminat verlegt - ist zwar nur ne 48m² Wohnung aber trotzdem


    desweiteren ist die Fassade nicht fertig und das Treppenhaus sowie der Keller auch noch sogut wie "roh"


    Termin wurde bereits vor Mietvertragsunterschrift um einen monat auf 1.3.06 verschoben...


    Was kann man machen falls die Vermietung den Termin nicht halten kann?
    Muss ich mit Baulärm leben?

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