Gibt es eine zentrale TK-Abfragestelle für die Behörden?

  • Hi,


    eigentlich halte ich es für extrem unrealistisch aber: "Nichts ist unmöglich"


    der beste Kumpel eines Arbeitskollegen hat gerade folgende Behauptung aufgestellt:


    Durch seine neue Tätigkeit bei der Polizei im Bereich der Verfolgung von Kriminaliät in der Telekommunikation (lt. seiner Aussage Schwerpunkt Abhören) hat er angeblich Zugriff auf eine zentrale Datenbank in der er anhand weniger Daten von mir (z.B. Name oder Handynummer) meine sämtlichen bestehenden Handyverträge,-karten ermitteln kann.


    Das allein hielt ich schon für extrem unwahrscheinlich aber er setzte dem ganzen noch die Krone auf. Seine Behauptung: er können in dieser zentralen Datenbank auch jederzeit meine Telefonate abfragen, also wen ich angerufen habe und wer mich - meine SMS lesen usw.


    Also Baron Münchhausen ist doch nichts dagegen oder sind wir wirklich schon so weit? Er gibt an, dass er das selbstverständlich nur bei begründetem Tatverdacht oder richterlichem Beschluß darf aber er könnte die Abfragen auch jederzeit einfach so machen ...


    Mal ganz abgesehen davon dass das ja wohl ein gravierender Verstoß gegen das TKG darstellen würde kann ich mir irgendwie auch nicht vorstellen dass die Provider überhaupt so flexibel sind ein solches zentrales System zu erschaffen (wo doch sonst immer jeder sein eigenes Süppchen kocht)


    Aber wie gesagt "Nichts ist unmöglich" und ich lasse mich gern eines besseren belehren - wundern würde es mich in der heutigen Zeit jedenfalls nicht wirklich und ich möchte auch gar nicht wissen was mit Systemen wie Echelon möglich ist aber dass selbst deutsche Behörden da mittlerweile mitmischen kann ich mir nicht so wirklich vorstellen.


    Zumal der Typ ja auch erst seit ganz kurzer Zeit in diesem Bereich tätig ist und ich mir diesbzgl. auch nicht vorstellen kann dass selbst wenn es ein solches System gibt einem "Neuling" gleich solche Kompetenzen eingeräumt werden ...


    Na ja, bin mal gespannt was ihr von diesen Behauptungen haltet - ich bin ja eigentlich ziemlich überzeugt davon dass der Typ sich einfach nur wichtig machen will - nur mein Arbeitskollege ist am Zweifeln weil es lt. seiner Aussage ein so guter Kumpel wäre dass er sich nicht vorstellen kann dass er ihn anlügt ...


    Greetz

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)


  • Hab nur die betreffenden stellen zitiert. Wer alles wissen will, kanns hier nachlesen.


    Also es geht und im Gesetz steht nichts von Anrufen abhören oder SMS mitlesen. Das geht nur mit Richterbeschluss und nur in besonderen Fällen, siehe im § 100a StPO.


    Alles andere sind Märchen. Hoffe gehelft zu haben ;)

    Gruß
    teddy3


    z.Zt. Samsung Galaxy SII, Nokia N900

  • moin moin,...


    die beschriebenen Szenarien sind tatsächlich so möglich, auch ohne richterliche Erlaubnis oder Bestätigung. Die Abfragen nach TKG hinsichtlich der Anschlussinhaberdaten sind theoretisch, je nach Bundesland, bis auf die Sachbearbeiterebene möglich.
    Alles Weitergehende setzt mehr Technik voraus..., die, so sie verfügbar ist, ohne Probleme all die Daten zur Verfügung stellt, wie im ersten Posting genannt.


    Gruesse vom KURTi

  • Zitat

    Original geschrieben von H&S
    Alles Weitergehende setzt mehr Technik voraus..., die, so sie verfügbar ist, ohne Probleme all die Daten zur Verfügung stellt, wie im ersten Posting genannt.


    Klar, von der reinen technischen Möglichkeit her gesehen ist so ziemlich alles möglich. Aber rein rechtlich ist es eben nicht so einfach. Ich will nicht wissen, welcher Mitarbeiter eines Providers nur so zum Spaß sich mal in die SMS-Kommunikation einklinkt und mitliest. Nur ist das bei den Strafverfolgungsbehörden eben nicht so einfach, weil die eine Schnittstelle zum Provider bräuchten und der garantiert Geld dafür haben will (selbst wenns nur eine Pauschale ist).
    Von daher ist die Äußerung, es stünden alle Daten zur Verfügung, nicht so ohne weiteres richtig.


    Allerdings muss ich zugeben, dass die Telekommunikation, soweit sie bisher grundrechtlich geschützt war (Art. 10 GG), so langsam dabei ist in Wohlgefallen aufzulösen. Ich denke hierbei an das neue Urteil des BVerfG zum Mail- und Handyverkehr. :rolleyes:

    Gruß
    teddy3


    z.Zt. Samsung Galaxy SII, Nokia N900

  • Und die könnten dann wirklich den Text einer SMS lesen ? Der wird auch gespeichert ? :eek: da kommt doch ganz schön was zusammen, oder betrifft das dann wieder nur die Leute die "unter Verdacht" stehen ?

  • Also so einfach gehts ja auch nicht.


    Erstens braucht man einen hinreichenden Tatverdacht einer Katalogstraftat Des weiteren darf die Anordnung nur bei Gefahr im Verzug von der Staatsanwaltschaft erlassen werden. Ansonsten ist eine richterliche Anordnung erforderlich.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • moin moin,...


    natürlich bedarf es zum Abhören von Gesprächen und für das Mitlesen von SMS / MMS in allen Fällen eine richterliche Anordnung, und wenn sie, z.B. wegen Gefahr im Verzug , erst nachträglich eingeholt wird.


    Steht die entsprechende Hardware dem ermittelnden Beamten zur Verfügung "könnte" er jedoch ohne größere Probleme beliebige Anschlüsse mithören/lesen. Natürlich wäre dass dann entsprechend unrechtmäßig... .


    Es werdenaber nicht pauschal alle Kurzmitteilungen protokolliert. Es muss schon für einen speziellen Anschluss aktiviert werden.


    Der Trend geht jedoch mittlerweile dahin, dass nicht mehr ein "Anschluß" angezapft wird, vielmehr wird auf die technische Möglichkeit zurückgegriffen, eine entsprechende IMEI zu tracken und anzuzapfen.


    Gruesse vom KURTi

  • Zitat

    Original geschrieben von H&S
    Es werdenaber nicht pauschal alle Kurzmitteilungen protokolliert. Es muss schon für einen speziellen Anschluss aktiviert werden.


    Der Trend geht jedoch mittlerweile dahin, dass nicht mehr ein "Anschluß" angezapft wird, vielmehr wird auf die technische Möglichkeit zurückgegriffen, eine entsprechende IMEI zu tracken und anzuzapfen.


    Das wollte ich wissen...


    Aber worauf bezieht sich der zweite Teil, heißt das man zapft nicht die Nummer sondern das Gerät direkt an und die SIM-Karte die dadrin liegt wird eben protokolliert ?


    Diese Fragen sind rein interessehalber, ich habe nix zu verbergen... :o

  • moin moin,...


    genau so läuft das, wenn den Ermittlungsorganen die entsprechende Hardware zur Verfügung steht. Wenn,...


    Es wird quasi die IMEI im Netz gesucht, geloggt und mit dem darin verwendeten sim abgeglichen. Somit kann also der "Verbrecher" weiterhin geortet und abgehört werden, obwohl er z.B. sein sim wechselt. So lange er nicht gleich sein mobile mit wegtauscht, ist er stets im Auge des BigBrother.


    Nun kann man sich die Frage stellen, warum der Eine oder Andere in bestimmten "HandyFlashPoints" darum bittet, diverse Geräte mit ein und derselben IMEI zu beschreiben... . ;-)


    Gruesse vom KURTi

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