Fragen zu Kfz.-Vollkasko Versicherung

  • Hi,


    denke mir das hier mit Sicherheit auch ein paar Versicherungsleute sind :) Bei googel bin ich nicht fündig geworden.


    Zu dem Problem: Ein guter Freund hat eine Vollkaskoversicherung und hatte vor einer Woche einen Kaskoschaden ( auf glatter Strasse gegen die Leitplanke geruscht. )


    Jetzt wollte er die Vollkasko kündigen, die Haftpflicht aber weiter behalten.


    Die Versicherung sagt aber das ein wechsel erst zum Ende des Jahres möglich ist, er könnte zwar nach dem Schaden das Sonderkündigungs Recht in Anspruch nehmen aber das trotzdem bis Ende des Jahre die Prämien weiter zahlen :flop:


    Ich dachte immer das man die Vollkasko auch beenden kann und das nicht nur zum Ende des Jahres ?? Dann finde ich das heftig, wenn er jetzt kündigen möchte nach dem Schaden, das er trotzdem noch bis Ende des Jahres zahlen muss ???!!!


    Hat da jemand einen guten Tip ??


    Gruß


    Maretzky

  • Kommt mir komisch vor,
    mit Ende der Versicherung endet auch die Beitragspflicht.
    Es gibt zwar Zuschläge für unterjährige Verträge, das käme aber nur in Betracht wenn er die Versicherung erst seit weniger als 12 Monaten hat, und dann sind das vielleicht 2 Monatsbeiträge.
    Wenn er im ADAC ist kann er dort kostenlos Rat einholen, ansonsten Vertragsbedingungen genau lesen und wenn da nichts in der Richtung drinsteht noch mal den Sachbearbeiter oder dessen Chef vornehmen.
    Da die Rückstufung erst zum Jahresende erfolgt macht eine vorzeitige Kündigung aber eigentlich eh nur eingeschränkt Sinn, das erspart in diesem Fall, auch wenn er im Recht ist, Stress, und er hat noch länger Vollkasko.

  • hallo,


    die frage hatte ich auch mal: lt. meinem schatzi: kündigung ist möglich, aber die beiträge werden wirklich nicht zurückgezahlt ---> zumindest bei r + v.

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • NoIdea: Die Versicherung endet aber im geschilderten Fall nicht. Das Versicherte Wagnis bleibt bestehen. Man könnte die Vollkasko natürlich beenden indem man das Fahrzeug abmeldet bzw. einen Fahrzeugwechsel vornimmt. Da es aber beim selben KFZ bleibt, hat das Versicherungsunternehmen ein anrecht auf die komplette Jahresprämie der Vollkaskoversicherung. Der VN wäre somit besser gestellt indem er die VK bis zum Ende des Jahres bestehen läßt und erst zum 01.01 des nächsten Jahres ausschließt. Evtl. sollte er ab dem heutigen Zeitpunkt die VK mit einer SB von 1000€ vereinbaren. Somit würde er bisschen Beiträge sparen.

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Ciao,


    also so ähnlich war es bei meinem Bruder auch.
    Er mußte weiter zahlen. Allerdings konnte er die Prämien direkt fürs nächste Auto (sein alter war Totalschaden) anrechnen bzw. verrechnen.
    Das war bei der DAS.


    Ciao Vito

    Der Mann mit den Hochzeiten

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