Klage wg. vermeintlicher Beleidigung wg. eines Ebay-Artikels?

  • Nochmal kurz zu dem Satz


    Zitat

    Zu Ihrer Info: ich bin Handlungsbevollmächtigter...


    Was ich damals in einer kfm Ausbildung gelernt habe:
    Handlunsvollmacht ist eine von jedem Kaufmann im Rahmen seines Geschäftsbetriebes erteilte Vollmacht, die nicht Prokura ist.


    Ergo: Theoretisch könnte es ein Auszubildender in einer Bank sein. So lange er die Vollmacht hat den Müll auszuleeren.. :D


    Alles wurde vielleicht ein wenig heiß gekocht, wobei ich die etwas steife Haltung des Verkäufers auch verstehen kann - in der Bucht fliegt man nur einmal auf die Fre**e, dann wehrt man sich dagegen und boxt sich durch. Die schwammigen Formulierungen sind zwar nicht fair, aber wie hier schon öfter gepostet auch keine Grundlage für eine Rechtssprechung.

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • Hallo,


    sagt mal - es wurden zwei handies verkauft, dass ist doch nicht gewerblich. Schaut lieber mal hier


    klick

  • Na wenn das mal nicht das Handy ist, welches er anschließend dir verkauft hat.


    Nach Ansicht des AG Kehl könntest du den Kaufvertrag dann wegen arglistiger Täuschung anfechten.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.


  • Jawoll, sauber. Wegen Leuten wie dir kommen auch Anwälte auf die Idee, durchs Internet zu streifen und Foren abzumahnen und nach unerlaubten Landkartenausschnitten zu fahnden.


    Wenn ich das nächste Mal einen Brief von meiner Versicherung bekomme, dass die Beiträge steigen müssen werde ich sicherlich an dich denken.


    Wie man in dem Satz "eyh kollega lasse ich mich nix veraaschen, isse schei... hantie, will ich meine geld zuruck" Beleidigung und Drohung erkennen will, ist mir schleierhaft, aber ein Anwalt der ständig (?) Zeit für solche Briefe hat spricht imho ja schon für sich.


    Achja: Warst du nicht der, der in einem anderen Thread mal geschrieben hat, dass er seine Kinder zum zurück schlagen erzieht? Hoffentlich trägt das mal niemand zum Anwalt, das ist bestimmt Anstiftung zu einer Straftat mit terroristischem Hintergrund. Glaubst du nicht? Ich auch nicht, aber ich frag mal deinen Anwalt :p

  • Zitat

    Original geschrieben von booner


    Nach Ansicht des AG Kehl könntest du den Kaufvertrag dann wegen arglistiger Täuschung anfechten.


    Wo ist denn da die arglistige Täuschung, worüber wurde Azad denn getäuscht?

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Wo ist denn da die arglistige Täuschung, worüber wurde Azad denn getäuscht?


    Das AG Kehl sah in dem Verkauf einer Sache aus zweiter Hand ohne den Käufer darauf hinzuweisen eine arglistige Täuschung "durch Unterlassen". Diese wird relevant, weil der Verkäufer wegen des in den ebay-AGB aufgestellten Grundsatzes, dass alle zu verkaufenden Artikel wahrheitsgemäß und vollständig vor allem unter Angabe aller für die Kaufentscheidung relveanten Angaben zu beschreiben sind, zu dieser Angabe verpflichtet sei.



    Aus meiner Sicht aber problematisch, da die ebay-AGB nicht unmittelbar das Verhältnis Verkäufer-Käufer wirken. Außerdem setzt eine arglistige Täuschung subjektive Komponenten voraus, die m.E. noch nicht erfüllt sind, wenn ich einen Artikel in fahrlässiger Weise nicht AGB-konform anbiete (z.B. weil ich fahrlässigerweise den entsprechenden AGB-Passus gar nicht kenne).


    Vor allem wären, folgt man dieser Rechtsprechung, bestimmt die Hälfte aller ebay-Verkäufe anfechtbar. Und: Wenn ich auf ebay etwas gebraucht kaufe, und wieder "ordnungsgemäß" verkaufen möchte, woher solle ich dann wissen, dass die Sache wirklich "erst aus zweiter Handy" stammt?


    Zusätzlich hat der Verkäufer im Prozess gar nicht bestritten, dass die "Täuschung" auch kausal für den Kaufentschluss war. Ansonsten hätte der Käufer nachweisen müssen, dass er die Sache nur gekauft hat, weil er dachte, sie stamme aus erster Hand.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Da die Sache nun gegessen ist und die Veröffentlichung seiner Mail laut euren Aussagen seinen Ruf schädigen könnte (was ich nicht nachvollziehen kann), habe ich seine Antworten nun rauseditiert.


    Das SL55 habe ich in TT per Abholung verkauft.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)


  • ... und ich bin auch der, der mal an das Gute im Menschen geglaubt hat.
    Hat mich einmal in Zusammenhang mit ebay knapp 120 Euro gekostet. :mad:
    Verkaufspreis waren 35 Euro, den Rest hat der Anwalt der Gegenseite kassiert.
    Ich bin damals nicht zum Anwalt gegangen, sondern wollte die Sache bis zuletzt selbst klären.
    Hab es als Lehrgeld verbucht und bin daher bei unberechtigten Beschwerden oder Beleidigungen mittlerweile auch sehr schnell beim Anwalt ... ich kann acuh nix dafür, das ebay aus dem Ruder gelaufen ist :rolleyes:


    Und ich steh immer noch dazu : Ich fände es immer noch schlecht, wenn meine Kinder z.B. mit blauen Augen und ohne Jacke nach Hause kommen würden - da bin ich durchaus der Meinung, das das hinhalten der Nase wenn man schon aufs Auge bekommen hat, keine Ideallösung darstellt ... zurückschlagen fände ich da irgendwie angemmesener :rolleyes:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!