Nochmal kurz zu dem Satz
ZitatZu Ihrer Info: ich bin Handlungsbevollmächtigter...
Was ich damals in einer kfm Ausbildung gelernt habe:
Handlunsvollmacht ist eine von jedem Kaufmann im Rahmen seines Geschäftsbetriebes erteilte Vollmacht, die nicht Prokura ist.
Ergo: Theoretisch könnte es ein Auszubildender in einer Bank sein. So lange er die Vollmacht hat den Müll auszuleeren.. ![]()
Alles wurde vielleicht ein wenig heiß gekocht, wobei ich die etwas steife Haltung des Verkäufers auch verstehen kann - in der Bucht fliegt man nur einmal auf die Fre**e, dann wehrt man sich dagegen und boxt sich durch. Die schwammigen Formulierungen sind zwar nicht fair, aber wie hier schon öfter gepostet auch keine Grundlage für eine Rechtssprechung.