Ähhh ... sorry, ich wäre an der Stelle des Verkäufers schon beim Anwalt gewesen.
Warum ? Weil ich prinzipiell mittlerweile alles zum Anwalt trage, was Unstimmigkeiten bei ebay betrifft.
Geht ums Prinzip, ich mag es nämlich auch besonders gerne, wenn jemand sogar nachfragt, bietet und dann anfängt sich zu beschweren ... :eek:
Und zumindest einen netten Brief an den Käufer kann mein Anwalt schreiben, um die rechtliche Seite klarzustellen und einer evtl. negativen Bewertung vorzubeugen...
Ich habe auch schon mails bekommen " eyh kollega lasse ich mich nix veraaschen, isse schei... hantie, will ich meine geld zuruck".
Und sowas betrachte ich dann auch als Beleidigung und Drohung - mein Anwalt übrigens auch.
Wie es in deinem Fall aussieht - den Verkäufer unterschwellig als Betrüger zu bezeichen - ich wäre da vorsichtig ...
Er hat auf den Fehler hingewiesen, Du hat es trotzdem gekauft - ergo nicht sein Problem, sonder deines ![]()
Sollte es sich um das Handy aus deiner Signatur handeln, finde ich das übrigens sehr grenzwertig, das auch noch unter dem Post zum Verkauf anzubieten - mit Aufschlag, ohne Hinweis auf den defekt, der ja genauso spontan, wie er verschwunden ist, auch wieder auftauchen kann ... ![]()