Klage wg. vermeintlicher Beleidigung wg. eines Ebay-Artikels?

  • Ähhh ... sorry, ich wäre an der Stelle des Verkäufers schon beim Anwalt gewesen.
    Warum ? Weil ich prinzipiell mittlerweile alles zum Anwalt trage, was Unstimmigkeiten bei ebay betrifft.
    Geht ums Prinzip, ich mag es nämlich auch besonders gerne, wenn jemand sogar nachfragt, bietet und dann anfängt sich zu beschweren ... :eek:
    Und zumindest einen netten Brief an den Käufer kann mein Anwalt schreiben, um die rechtliche Seite klarzustellen und einer evtl. negativen Bewertung vorzubeugen...
    Ich habe auch schon mails bekommen " eyh kollega lasse ich mich nix veraaschen, isse schei... hantie, will ich meine geld zuruck".
    Und sowas betrachte ich dann auch als Beleidigung und Drohung - mein Anwalt übrigens auch.
    Wie es in deinem Fall aussieht - den Verkäufer unterschwellig als Betrüger zu bezeichen - ich wäre da vorsichtig ...


    Er hat auf den Fehler hingewiesen, Du hat es trotzdem gekauft - ergo nicht sein Problem, sonder deines :rolleyes:


    Sollte es sich um das Handy aus deiner Signatur handeln, finde ich das übrigens sehr grenzwertig, das auch noch unter dem Post zum Verkauf anzubieten - mit Aufschlag, ohne Hinweis auf den defekt, der ja genauso spontan, wie er verschwunden ist, auch wieder auftauchen kann ... :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    PS: Außerdem verkaufst Du das Teil nun hier bei TT für noch mehr Geld, wenn ich so in Deine Signatur hier gucke. :eek: :flop:


    Jau! Im angegebenen Foto-Verzeichnis liegen noch die Orignial-Bilder aus der angegebenen eBay-Auktion. Außerdem bist Du "Angemeldet als privater Verkäufer". Kaufen, aufpeppen und wieder verkaufen ist aber geweblich. :flop:

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Re: Klage wg. vermeintlicher Beleidigung wg. eines Ebay-Artikels?


    Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace

    Also bat ich ihn, den Artikel an den Zweithöchstbietenden zu verkaufen, der ja nur 10 Cent weniger als ich geboten hatte - dafür gibt es extra die Ebay-Funktion "Angebot an unterlegenen Bieter unterbreiten". Meiner Ansicht nach also weder ein außergewöhnlicher noch unmöglicher Wunsch.


    Diese Funktion ist der Witz des Jahres, da für die unterlegenen Bieter keine Kaufverpflichtung besteht!


    Vermutlich wird der Nächstplazierte dann versuchen, den Preis ordentlich nach unten zu drücken, mit dem Ergebnis, der Artikel muß neu eingestellt werden.


    Meine Sympathie gehört auch ganz klar dem Verkäufer.


    Edit: Das Gerät dann hier mit einem Aufschlag anzubieten, die Bilder des eBay-Verkäufers zu stehlen und die vorhandenen Schäden am Gerät nicht zu erwähnen, ist natürlich mehr als mies!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Die Aussage seit dem letzten Firmwareupdate muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass es mit dem Firmwareupdate zusammenhängt. Ein findiger Anwalt wird Dich in den Schriftsätzen bzw. in der Verhandlung richtig auseinandernehmen. Ich würde mich nur auf einen Streit einlassen, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte.

    "Jeder, der wie ich ein fanatischer Liebhaber der Kleinelektronik ist, weiß, dass man Geräte alle paar Wochen wechseln muss, will man den Zustand tiefer Befriedigung erhalten, den diese Objekte in frischem Zustand erzeugen." Dieter Nuhr - wie recht er doch hat!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Ich frage mich die ganze Zeit, wo du seinen Ruf geschädigt hast :D ? Wenn du SEINE Mail veröffentlichen würdest - bestimmt...aber so?
    Des Weiteren glaube ich kaum, dass sich ein Staatsanwalt dieser Sache annehmen würde. Ich erkenne da beim besten Willen kein öffentliches Interesse?!


    Beispielsweise durch die Veröffentlichung hier im Forum?
    Rein theoretisch nun für jeden Erdenbürger mit Computer & Internet zugänglich! ;)

    Some experiences only impress you once.
    The special ones do it again and again.

  • Ich habe mir mal Deinen Account angesehen. Wenn der "Privatbankier" Dir eins auswischen will, schwärzt er Dich noch beim Finanzamt an. Dann muss Ebay Deine sämtlichen Daten rausgeben und auch schon vergangene Auktionen werden verfolgt. Dann darfst du eventuell noch mit einem Steuerverfahren rechnen. Und denk daran: er hat Deine Adresse und damit auch Dein zuständiges Finanzamt. Also Vorsicht! ;)

    "Jeder, der wie ich ein fanatischer Liebhaber der Kleinelektronik ist, weiß, dass man Geräte alle paar Wochen wechseln muss, will man den Zustand tiefer Befriedigung erhalten, den diese Objekte in frischem Zustand erzeugen." Dieter Nuhr - wie recht er doch hat!!

  • Warte erst mal ab und trinke in Ruhe Tee!


    Schreiben kann man viellll, wenn der Tag lang ist.


    Und wegen 35,- Euro läuft da nicht sofort jemand zum RA.

  • Zitat

    Beispielsweise durch die Veröffentlichung hier im Forum?


    Hast Recht...ich zitiere mich mal selber:


    Zitat

    Wenn du SEINE Mail veröffentlichen würdest - bestimmt...aber so?


    Das hat er ja nun getan... :apaul:

  • Dein Verhalten ist auf keinen Fall dem VK gegenüber löblich gewesen. Er hat den Defekt aufgezeigt, auf die Frage noch einmal ganu darauf geantwortet und Du kaufst trotzdem. Was erwartest Du eigentlich?


    Über die Gebrauchsspuren kann man streiten, aber passieren wird trotzdem nichts. Ich würde Dir jetzt schon aus Trotz nichts erstatten, wenn ein paar Kratzerchen mehr drauf sind, als Du erwartest hast, bzw. Deinem Empfinden bzgl. leichter Gebrauchsspuren entspricht.


    Was allerings immer mehr zur Farce wird, ist das zum Verkauf stehende Gerät. Auffälligkeiten sind vorhanden und sicherlich auch nicht von Hand zu weisen.
    Werten will ich das nicht - da bist Du dran zu handeln und Konsequenzen daraus zu ziehen.
    Merkwürdig finde ich allerdings die Qualität der Bilder im Vergleich zu denen Deines 6230i, das ebenfalls verkauft wird. Passt alles zu gut ins Bild.... ;)


    Anyway.... Viel Glück mit dem vermeindlichen 'Handlungsbevollmächtigten einer großen Privatbank' - LOL :D

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Der Verkäufer wird recht bekommen und hoffentlich ordentlich um sich schlagen, denn was du machst, ist nicht die feine englische Art. Und dann noch bei 35 €. :apaul:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!