Rote Ampel überschritten / Gerichtsverfahren

  • Entscheidend ist - auch wenn das hier nichts zur Sache tut - wie lange die Ampel schon rot zeigt. Ist es weniger als 1 Sekunde nimmt der Gesetzgeber an daß jemand "noch schnell drüberhuschen" wollte und das wird glimpflicher bestraft als wenn die Ampel mehr als 1 Sekunde rot zeigt - dann ist es nämlich wirklich ein Rotlichtverstoß, der ein Fahrverbot nach sich zieht.


    In diesem Fall spielt das nur insofern eine Rolle als es hier wirklich um einen "regelrechten" Rotlichtverstoß geht, denn daß die Ampel mehr als 1 Sekunde lang auf rot stand ist ja unstrittig. Damit steht aber auch die Frage nach einem Fahrverbot - neben Punkten und einem Bußgeld - im Raum.


    Ich bin kein Rechtsexperte aber würde auch sagen daß die Haltelinie definiert wo man spätestens stehenzubleiben hat. Rollt man weiter vor - selbst wenn man stehen bleibt - bzw. rollt wie ihr langsam vorwärts ist das zwar weniger schlimm als wenn man ohne Wenn und Aber über die Kreuzung fährt. Allerdings halte ich den Tatbestand eines Rotlichtverstosses bei enger Auslegung dann auch für erfüllt. Weil: Wo will man sonst die Grenze ziehen?


    Sicherlich ist das Verhalten des Polizisten kleinlich und nach Menschenverstand ist es ja nicht dramatisch wenn man leicht rollt, solange man eindeutig nicht in die Kreuzung einfährt. Aber wie gesagt: es gibt eben eindeutige Grenzen und die Haltelinie ist nicht aus Jux und Dollerei auf die Straße gemalt worden.


    Ich will euch mal nichts unterstellen, aber man kann "so und so" vorwärts rollen. Wenn das einfach nur eine dezente, leichte Rollbewegung ist, man steht letztlich weit genug von allem entfernt, dürfte das auch Polizisten normalerweise kalt lassen.
    Es gibt aber auch - ich werde jetzt mal politisch unkorrekt - oft südländisch aussehende Mitbürger in aufgemotzten, tiefergelegten 3er BMW's, oft fragt man sich wer und wie 19jährige Bürschchen sich den Wagen leisten können, und dann stehen sie mit laut dröhnenden Motoren und viel unnötigem Zwischengas an der Ampel, so als wäre man auf ein Rennen mit Gleichgesinnten aus. Leute, denen das Auto die Penisprothese ist und die ein Verhalten und eine Ausstrahlung haben als ob die Straße ihnen allein gehört. Da habe ich dann ein gewisses Verständnis wenn ein Polizist die Regeln eng auslegt und sich denkt "den schnappe ich mir jetzt, der ist jetzt dran!".


    Deine Schilderung klingt sehr neutral. Wie wird der Polizist die ganze Szene schildern?
    Ich denke daß es wenig Sinn macht sich lautstark gegen die Polizei zu stellen, das wird von Dritten - z. B. dem Gericht - nur gegen einen ausgelegt. Je ruhiger und besonnener man sich gibt und je ruhiger man argumentiert um so besser. Ansonsten: abwarten was kommt und dann sachlich reagieren.


    Die Argumentation "man konnte die Ampel noch sehen" ist jedenfalls ziemlich verdächtig. Mal abgesehen davon daß mich das in keiner Weise überzeugen würde wenn ich Richter wäre hätte ich dann um so mehr das Gefühl daß ihr in der Tat seeeeehr weit vorgerollt seid, auch wenn ihr nicht in die Kreuzung eingefahren seid. Wie gesagt: Haltelinien werden nicht zum Spaß auf den Asphalt gemalt...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von afa2006
    ..........................aber ich versteh nicht...ich mein, das was ihm da vorgeworfen wird ist ja ne "Ansichtssache" würd ich jetzt mal vorsichtig ausdrücken.......................
    und wieso zum teufel ist der bulle son vogel und wartet 3 ampeln ab bevor er uns anhält?!


    das hat mich ja am meisten aufgeregt...


    naja...mal schauen

    Wieso? Weil er sehen wollte, ob daß ein einmaliger Ausrutscher war, was Dein Kumpel da abgezogen hat. Aber wer schon vorsätzlich drei mal den gleichen Blödsinn hintereinander macht, hat sich schon ne fette Anzeige verdient!!! :p

  • Mal ne kleine (vielleicht hilfreiche) Zwischenfrage:


    Wenn man an der Ampel geblitzt wird, dann wird doch immer 2x geblitzt, oder? Hab das damals so mitbekommen, dass die Induktion zwar den Blitzer auslöst, aber ein zweites Mal blitzt, um zu beweisen, dass man wirklich drüber ist! Und das auch länger als 1 sec und weiter als 1m... Also insofern scheint ja in gewisser Weise ein Spielraum zu bestehen.

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Also es gibt die Haltelinie.
    Überfahren dieser Haltelinie kostet 20-30€ und zieht nichtmal Punkte nach sich.


    Dann gibt es noch den geschützten Kreuzungsbereich. Denke mal, das dies schon eher im Bereich des Führerscheinverlustes liegt.


    Eine Rotlichtampel blitzt 2mal um zu schauen, ob du bei Rot drübe gefahren bist, oder vielleicht noch nach der Haltelinier zum Stehen kamst. Letzteres ist kein Rotlichtverstoß.


    Ich würde also einen Anwalt nehmen und die VErhandlung abwarten. Kann sein, das du gut weg kommst mit geringen kosten für das Überfahren der Haltelinie. Denn wenn du die rote Ampel noch gesehen hast, kannst du IMHO auch noch garnicht im geschützten Kreuzungsbereich gestanden haben....

  • Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Denn wenn du die rote Ampel noch gesehen hast, kannst du IMHO auch noch garnicht im geschützten Kreuzungsbereich gestanden haben....


    Dann stand er aber schon teilweise auf den Fußgängerüberweg und der gehört auch zum geschützten Bereich.

  • Für die Zukunft würde ich dir bzw. deinem Kumpel einfach raten, sich im Straßenverkehr unauffällig zu verhalten.


    Was soll das denn überhaupt darstellen bei Rot schon halb in der Kreuzung zu stehen? Ich finde dieses Verhalten genauso bescheuert wie von den Kameraden, die bereits gute 10 Meter vor der Haltelinie stehenbleiben (äußerst schlau in Seitenstraßen mit Anforderungskontakt).


    Ich hoffe, ihr habt wenigstens eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Ihr werdet definitiv den Kürzeren ziehen, die Frage ist nur wie kurz. ;)

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  • Der Polizist könnte behaupten das Schweine fliegen können und der Richter würde dem zustimmen. Egal was passiert, da habt ihr vor Gericht selbst mit dem besten Rechtsbeistand verdammt schlechte Karten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Der Polizist könnte behaupten das Schweine fliegen können und der Richter würde dem zustimmen. Egal was passiert, da habt ihr vor Gericht selbst mit dem besten Rechtsbeistand verdammt schlechte Karten.


    Nixda!
    Auch wenn den Aussagen der Polizisten normal mehr geglaubt wird, so müssen sich auch diese an geltendes Recht halten. Und wenn der Richter das geltende Recht in dieser Situation anders interpretiert, verbringen die Polizisten auch keine Wunder.
    Es kommt sehr oft vor, das Busgeldbescheide vor Gericht abgemildert werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Nixda!
    Auch wenn den Aussagen der Polizisten normal mehr geglaubt wird, so müssen sich auch diese an geltendes Recht halten. Und wenn der Richter das geltende Recht in dieser Situation anders interpretiert, verbringen die Polizisten auch keine Wunder.
    Es kommt sehr oft vor, das Busgeldbescheide vor Gericht abgemildert werden.


    Klar müssen sich die Polizisten an geltendes Recht halten. Und ich glaube auch nicht das einfach mal so eine OWi absichtlich unterstellt wird. Nur kann ich es mir sehr schwer vorstellen das ein Richter bei 2 Polizisten und deren eindeutige Aussage einlenkt. Da muss man schon glück haben und an den richtigen geraten.

  • Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Es kommt sehr oft vor, das Busgeldbescheide vor Gericht abgemildert werden.


    Noch viel öfters kommts aber vor, das die Gelder bestätigt werden, in einzelfällen, sollte der Richter ignorantes Verhalten und keinerlei Besserungswillen sehen, sogar verschärft werden.


    Sorry, aber 3x hintereinander den gleichen Verstoß - ob Sinnvoll oder nicht - das ist keine Unachtsamkeit, das is pure Absicht. Und mit Absicht begangene Ordnungswidrigkeiten werden nunmal RICHTIG heftig bestraft.
    Fährt man 1x 20km/h in der Ortschaft zu schnell, gibts ne Strafe, bei 2x hintereinander gibts den Lappen weg und beim dritten mal meistens sogar ne MPU hinterher.


    Wenn 3x das gleiche gemacht wurde, dann werden die in aller erster Linie nämlich, wie heissts so schön, anzweifeln ob der Fahrer auch die geistige Reife zum führen eines Fahrzeuges hat.
    Und, IMHO mit recht!


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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