Rote Ampel überschritten / Gerichtsverfahren

  • Sorry aber das ist dein Kumpel selber schuld. Ich habe vorhin kurz getestet wie weit man hineinfahren kann damit die Ampel gerade noch sieht. Gut muss ja nicht der gleiche ABstand sein jedoch habe ich mit meiner ganzen vorderen Auto den kompletten Übergang für Fussgänger gesperrt. Stell dir vor ein Fahrradfahrer rast da noch schnell drüber. Ist zwar auch nicht erlaubt aber der knallt dann aufs Auto. Schuld hat zu 99% der Autofahrer.


    Ich sage es mal kurz und knapp. Es geschieht ihm Recht dass er seinen Führerschein verliert! Welchen solchen Spielchen kann es böse Unfälle geben!

  • Laut deiner Schilderung sieht es so aus dass es hierzu keine Regel gibt wo man sagen kann: „Das wird deine Strafe sein“.


    Es wurde hier etwas geschilderte was in einem gewissen Toleranzbereich geschehen ist. Solche Bereiche werden nach „Ermessen“ seitens der notwendigen Behörden/Gerichte verurteilt, bzw. bestraft. Das heißt dass dir hier im Forum niemand die 100%tige Strafe sicher darstellen kann.


    Warum wartete die Polizei ab ? Sie wollte sehen ob Ihr mit eurer Fahrweise dieses langsame „Anfahren“ nur einmal gemacht habt oder absichtlich sogar mehrmals. Schon da sieht man dass so ein Verstoß nicht sofort bestraft wird. Laut deiner Schilderung ist das mehrfach passiert, also absichtlich und bewußt eine Gefährdung in Kauf genommen. Daher wurdet Ihr angehalten.


    Mit Sicherheit wird es eine Strafe geben. Die Höhe wird allerdings, wie oben beschrieben, nach ermessen festgelegt und folgt keiner gültigen Linie.


    Ich zum Beispiel bin ein Gurtmuffel. Ich hab schon oft den Gurt vergessen (man mag es mr verzeihen). Normal kostet dass eine Strafe wenn ich erwischt werden. Oftmals war es aber so daß die Polizei neben mir oder hinter mir stand und mir einfach nur Zeichen gegeben hat daß ich mich anschnallen soll. Was ich dann auch tat. Keine Strafe gar nichts. Sowas nennt man erzieherische Maßnamen. Glücklicherweise waren es immer verschiedene Polizisten. Wenn ich mehrmals von der gleichen Streife angehalten würde, dürfte ich mich allerdings nicht wundern wenn es keine „Ermahnung“ mehr gibt sondern eine Strafe.


    Ich rate dir aus eigener Erfahrung folgendes: Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, was ich nicht glaube, dann verhalte dich vor Gericht so daß Du/Ihr den Fehler eingesteht und euch künftig an die „Regeln“ halten werdet. Das hilft oft mildernd. Auf keinen Fall auf „Stur stellen“ und sagen daß man doch niemand gefährdet hätte. In einem Verfahren wollen die Verkehrsrichter einfach sehen ob Ihr „lernfähig“ seid und die bestehenden Regeln akzeptiert. Gerade wenn Ihr jüngeren Alters seit.

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Klar müssen sich die Polizisten an geltendes Recht halten. Und ich glaube auch nicht das einfach mal so eine OWi absichtlich unterstellt wird. Nur kann ich es mir sehr schwer vorstellen das ein Richter bei 2 Polizisten und deren eindeutige Aussage einlenkt. Da muss man schon glück haben und an den richtigen geraten.


    Wenn vor Gericht geklärt wird, das eben kein Rotlichtverstoß vorliegt, sondern bestenfalls ein Überfahren der Haltelinie, so können diese Tatsache auch 10 Polizisten vor Gericht nicht ändern. Es sei denn sie sagen "er ist komplett drüber gefahren" Ansosnten spielt der Ablauf und die Argumentation des Beklagten und seines Anwaltes, so wie die Intapretation des Richters eine große Rolle!


  • Woher nimmst du deine Infos?
    20km zu schnell liegen nichtmal im Bereich der Punkte. Das kannst du ruhig 2mal machen, ohne das der Lappen weg ist!
    Du hast zwar Recht das immer, auch ohne einen Verstoß des Fahrers eine MPU angeordnet werden kann, wenn berechtigte Zweifel an der Eignung zum Führen eines KFZ vorliegen, aber das wird sich nicht bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, welche nichtmal Punkte nach sich ziehen ergeben.


    Da ist das deutsche Recht viel zu lasch.


    Es gibt aber tatsächlich eine ähnliche Regel, welche besagt, das 2 Verstöße innerhalb eines Jahres mit mehr als 24km zu viel zum Fahrverbot führen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Frank
    Sorry aber das ist dein Kumpel selber schuld. Ich habe vorhin kurz getestet wie weit man hineinfahren kann damit die Ampel gerade noch sieht. Gut muss ja nicht der gleiche ABstand sein jedoch habe ich mit meiner ganzen vorderen Auto den kompletten Übergang für Fussgänger gesperrt. Stell dir vor ein Fahrradfahrer rast da noch schnell drüber. Ist zwar auch nicht erlaubt aber der knallt dann aufs Auto. Schuld hat zu 99% der Autofahrer.


    Ich sage es mal kurz und knapp. Es geschieht ihm Recht dass er seinen Führerschein verliert! Welchen solchen Spielchen kann es böse Unfälle geben!


    Sowas wie du schilderst ist aber zunächst ein Überfahren der Haltelinie und wird wegen dem Stören von Fahrradfahren und Fussgängern auch mit einer Geldstrafe geandet! Jedoch nicht mit Fahrverbot und Punkten!


    Sollte es wirklich so gewesen sein, hat man vor Gericht Chancen.
    Aber ohne Anwalt sollte man das nicht versuchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Ich rate dir aus eigener Erfahrung folgendes: Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, was ich nicht glaube, dann verhalte dich vor Gericht so daß Du/Ihr den Fehler eingesteht und euch künftig an die „Regeln“ halten werdet. Das hilft oft mildernd. Auf keinen Fall auf „Stur stellen“ und sagen daß man doch niemand gefährdet hätte. In einem Verfahren wollen die Verkehrsrichter einfach sehen ob Ihr „lernfähig“ seid und die bestehenden Regeln akzeptiert. Gerade wenn Ihr jüngeren Alters seit.


    Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es meist automatisch, wenn man Einspruch auf den Busgeldbescheid einlegt.
    Den kann man allerdings jederzeit zurückziehen und so der Verhandlung folgenlos entgehen. Dann bleibt es bei der alten Strafe.


    Aber ohne Anwalt würde ich nicht vor Gericht ziehen.


    edit:
    Sorry für den Quad, mir ist das erst hinterher aufgefallen. Ich habe die Posts "abgearbeitet" :)

  • Wo steht aber eigentlich (wurde ja schon mehrfach geschrieben) dass hier überhaupt ein Rad/Fußweg vorhanden war der behindert werden konnte/wurde?


    Der könnte auch gar nicht vorhanden gewesen sein oder so weit weg dass er dadurch nicht behindert wurde ...


    OT: ein "Quad"post? :flop:

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es meist automatisch, wenn man Einspruch auf den Busgeldbescheid einlegt.
    Den kann man allerdings jederzeit zurückziehen und so der Verhandlung folgenlos entgehen. Dann bleibt es bei der alten Strafe.


    Aber ohne Anwalt würde ich nicht vor Gericht ziehen.


    Eine Verhandlung ist immer ein Risiko. Die Strafe kann so bleiben wie sie ist, oder höher ausfallen, weil man sein Verhalten vielleicht „anders“ interpretiert als der Richter ;)


    Wie schon geschrieben kann euch keiner empfehlen was ihr machen sollt da es hier im Toleranzbereich liegt. Vielleicht ein Tip: Sofern das Bußgeld kein Fahrverbot beinhaltet, dann einfach schlucken und gut ist und so ein Blödsinn (in meinem Augen) nicht wieder machen. Vor Gericht könnte (muß aber nicht) es schlimmer kommen.

  • Wartet am besten erstmal den Bescheid ab! Bei 20 Euro würde ich mir gar keine Gedanken machen...


    Kannst Du mir mal den Sinn des Vorrollens erklären? Ich gehe mal davon aus, dass die Straße nicht abschüssig war. Ich halte sowas auch für Quatsch uns sehe eigtl nur Prol's, die sowas machen.

    Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen.
    (Dieter Hildebrandt)

  • Abgesehen von der rechtlichen Frage muss ich mich fragen was es einem Autofahrer eigentlich bringt, wenn er schonmal vor ne roten Ampel gebremst hat, noch bei Rot loszurollen?


    Bei Rot über die Ampel fahren kann ich mir ja noch erklären, den so wird ne Bremsung und erneute Beschleunigung vermieden, aber wenn man schonmal steht bringt das doch eh nichtsmehr.

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