Der allgemeine O2 VVL Thread: Fragen zu Tarifen, Zeitpunkt etc. | Händler Fragen/Antworten zur pers. VVL im Werbethread

  • @ Steven


    Kann sein, dass ich doof oder blind bin aber ich finde das nicht


    Edit: Nur das:


    EU light
    Für nur 6 Cent pro Minute telefonieren.
     SMS für nur 6 Cent pro SMS versenden.
     Für nur 6 Cent pro MB im Internet surfen und E-Mails versenden.
     Kostenlos eingehende Anrufe entgegennehmen.
    Das Angebot der Tarifoption beinhaltet einen reduzierten Preis für abgehend



    Smartphone Day Pack
    Kostenlos rund um die Uhr bis zu 25 MB pro Tag in ausgewählten Ländern im Internet surfen.
     Nach Erreichen von 25 MB den restlichen Tag kostenlos mit max. 2 kbit/s weiter surfen.
     Berechnung des Optionspreises erst bei Nutzung des Internets im jeweiligen Land.

  • Wenn man auf dieser Seite: https://www.sim.de/tariffs unter Weitere Informationen schaut, findet man das PDF:
    "Informationen zum LTE Eins"


    https://www.sim.de/tarifpdf/8/tarifuebersicht
    Dort dann die Seiten 2+3


    Ist aber bei Drillisch Allgemein so mit den Optionen. Also diese EU-Optionen gibt's glaube bei allen Drillisch-Anbietern ;)

    Smartphone: Xiaomi 11T Pro 256GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (20GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • Die 5 € Gutschrift für die zurückgezogene Kündigung verfällt wenn man erneut gekündigt hat. Ist das schon länger so?
    Beim letzten mal war das noch nicht so und der letzte Mitarbeiter mit dem ich darüber gesprochen hatte, hat auch kein Wort darüber verloren.

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt

  • Zitat

    Original geschrieben von FRANKFURT
    Die 5 € Gutschrift für die zurückgezogene Kündigung verfällt wenn man erneut gekündigt hat. Ist das schon länger so?

    ob das wohl überhaupt mal anders gewesen ist ?
    ist doch eigentlich klar... alles andere wäre doch Krank und würde keinen Sinn ergeben ... :cool:

    O2 Blue All in L 5G 240GB

  • Na bei mir ist es das erste mal in gefühlt 3 Jahren mit Gutschriften der Kündigungsrücknahme.

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt

  • Zitat

    Original geschrieben von FRANKFURT
    Na bei mir ist es das erste mal in gefühlt 3 Jahren mit Gutschriften der Kündigungsrücknahme.


    War bei mir vor ungefähr einem Jahr auch so, grenzt m.E. an Betrug, da für die Gutschrift nur vereinbart war (ohne weitere Einschränkungen), dass ich die einmalige Kündigung zurückziehe. Eine erneute Kündigung ist rechtlich gesehen etwas komplett anderes. Ich bin aber sowieso die längste Zeit o2 Kunde gewesen, dieses Mal wird die Kündigung nicht mehr zurückgezogen. 10 Monate noch.

  • Reden wir hier von den jeweils identischen "Wirksamkeitsterminen" der Kündigung? Wenn ich eine Kündigung, die in 12 Monaten wirksam würde zurückziehe, dafür eine Gegenleistung erhalte und am nächsten Tag wieder zum gleichen Termin kündige, ist ja wohl klar, dass der Rabatt dann wegfällt. Das als Betrug zu bezeichnen, ist absurd.


    Anders ist es ggf. bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit, bei denen die erneute Kündigung dann auf einen anderen, späteren Termin geht.

  • Geht es denn hier um die Rücknahme des Rabatts für kommende Monate oder auch rückwirkend?


    Beispiel: Angenommen ich kündige am 01.03. zum 31.12. Am 01.02. erhalte ich 6x5€ Rabatt, also vereinfacht vom 01.02. bis 31.07. Wenn ich jetzt am 01.05. wieder zum 31.12. kündige, nehmen sie dann nur den Rabatt für Mai, Juni und Juli zurück oder für die gesamten 6 Monate?


    Als ich das das letzte Mal gemacht habe, hat man mir am Telefon gesagt, ich könne dann einfach nach der Rücknahme der Kündigung auch einfach später wieder auf den gleichen Termin kündigen…

  • Für den Laien mag dies sicherlich absurd scheinen, rechtlich gesehen handelt es sich meinem Verständnis nach (ohne Gewähr) aber bei zwei Kündigungen um zwei verschiedene Willenserklärungen.


    Das heißt ich gebe eine Willenserklärung (= Kündigung 1) ggü. o2 ab. In einem darauf folgenden Telefonat vereinbare ich mit o2 (ist übrigens wieder eine erneute Willenserklärung, dieses Mal keine einseitige) eine Verträgsänderung, dass ich für eine Dauer von n Monaten einen Rabatt von x Euro bekomme, wenn ich meine Willenserklärung zurücknehme (= Kündigung 1) - über zukünftige Willenserklärungen wird in dem Telefonat nicht gesprochen (dies wäre ja von o2 durchaus möglich, dass sie das dort angeben). Nun kündige ich erneut (= erneute, unabhängige Willenserklärung, Kündigung 2).


    Realistisch gesehen dürfte die Vereinbarung in dem Telefonat (über die Rücknahme der Kündigung) für den Kunden allerdings sehr schwer nachweisbar sein, dass o2 dort nicht mitgeteilt hat, dass es auch zukünftige Kündigungen betrifft. Und realistisch gesehen müsste man sich wohl auch fragen, wer würde schon wegen 30 Euro o2 verklagen.


    Es geht nur um die kommenden Monate, nicht rückwirkend (wäre ja noch schöner..)..

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