Wegen Mobilvertrag, was wird verkauft . Handy oder Vertrag ?

  • Folgendes:


    Hab meine Frau ein W800i kaufen lassen, leider war Speicherkarte von Anfang an defekt.


    Seit Februar schreiben wir nun Händler an und schicken nach mal Handy , mal Speicherkarte ein.


    Donnerstag habe ich mal wieder angemahnt und da wurde gesagt Karte ist unterwegs und sollte heute oder morgen ( Donnerstag oder Freitag letzte Woche ) da sein.


    Bis heute nichts.


    Hab ich heute wieder angerufen und 2 Tage Frist gesetzt um Karte zuzusenden, ansonsonsten per Anwalt Wandlung des Vertrages.



    Antwort: Vertrag sie ja erfüllt da wir ja telefonieren können.


    Seh ich aber anders. Vertragspartner ist Talkline, wer dort hingeht sieht wie Handy beworben werden. Walkkmanhandy fur x Euro zzgl. Vertrag.


    Sprich Handy + Vertrag, nicht bei Vertrag gibts Handy.


    Von Walkmanhandy kann bei uns bei über 6 Monaten und 4 Anfragen nicht die Frage sein da wir keinen Speicherpaltz für Musik haben und somit das Handy zwar ein Handy ist aber kein Walkman.


    Sehen wir das nun verkehrt oder was sagt Ihr dazu ?

  • Ich als Laie würde sagen, dass es sich hierbei um zwei eigenständige Verträge handelt. Einmal, ein Dienstleistungsvertrag über den "Dienst" des Telefonierens (der ist ja immer gewährleistet seitens Talkline) und auf der anderen Seite der Kaufvertrag über das Handy. Dass die beiden Verträge nun doch zusammenhängen, sieht man ja an dem Preis des Endgerätes, was nur durch Abschluss des Vertrages ermöglicht wird.


    Meines Erachtens darfst du nach dem dritten, erfolglosen Reparaturversuches seitens Talkline eine Wandlung fordern.



    Gruß,
    Sebi

  • In jedem Fall ist es nicht möglich den ganzen Vertrag komplett zu "wandeln" (d.h. Rückgabe des Handys + Kündigung Mobilfunkvertrag)
    Wandlung des Handys ist zwar theoretisch möglich, praktisch aber eher problematisch. (Du willst sicher nicht das Telefon zurückgeben, deinen einen Euro zurückbekommen und auf dem Vertrag sitzten bleiben... ;))

  • Die Suche hätte auch hier geholfen.


    Mobilfunkvertrag und Handyvertrag sind bei subventionierten Handys eine rechtliche Einheit. Erfüllt der Händler seinen Vertrag nicht, kann man auch vom Mobilfunkvertrag zurücktreten oder fristlos kündigen.
    Meist gilt dreimalige erfolglose Reparatur als Grund. Auch wenn der Händler etwas versprochen hat, was er nicht halten konnte und man dieses Versprechen beweisen kann.
    Der Mobilfunkanbieter sollte ebenfalls bei Rücktritt vom Kauf informiert werden.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Die Suche hätte auch hier geholfen.


    Mobilfunkvertrag und Handyvertrag sind bei subventionierten Handys eine rechtliche Einheit. Erfüllt der Händler seinen Vertrag nicht, kann man auch vom Mobilfunkvertrag zurücktreten oder fristlos kündigen.
    Meist gilt dreimalige erfolglose Reparatur als Grund.


    So siehts aus, das dürfte in manfredjuergens Fall wohl bald soweit sein wenn der Service weiterhin so mies ist... Ist echt schade sowas. :flop:

    Freunde der Sonne

  • Seid ihr euch in der Sache sicher? Ich meine zu wissen daß ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Vertrag eben gerade nicht möglich sei nur weil das Handy nicht funktioniert.


    Schließlich wird die Mobilfunkleistung erbracht, das Netz steht zur Verfügung, und wenn ich das richtig verstanden habe funktioniert auch das Handy - es geht hier nur um die Speicherkarte. Jetzt kann nicht jede Funktion des Handys benutzt werden, der Speicherplatz ist beschränkt und das ist auch ein Mangel, aber grundsätzlich funktioniert die Telefoniererei ja.


    Normalerweise geht's in dem Mobilfunkvertrag nur um den Handyvertrag, das Gerät wird meistens mit gesonderter Rechnung verkauft - eben gerade um die beiden Dinge rechtlich voneinander zu trennen, und dann ist es eben nicht so daß ein defektes Gerät zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


    Es ist klar daß die Anbieter subventionierte Geräte nur bei "gleichzeitigem Abschluß eines Vertrags" verkaufen - schon die Formulierung zeigt das Kunden, die ein Gerät kaufen wollen ohne einen Vertrag zu machen, mehr bezahlen. Deswegen sind Vertrag und Handyverkauf aber keine Einheit.


    Ich denke man muß sich hier überlegen wie man die defekte Karte reklamiert und würde da mit einer schriftlichen Fristsetzung arbeiten. Gleich den ganzen Vertrag kündigen dürfte aber wohl kaum gehen, insbesondere da das Gerät insgesamt funktioniert und das Netz auch vorhanden ist.


    Man kann auch nicht gleich ein Auto zurückgeben weil 1 Glühbirne durchgebrannt ist...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Mobilfunkvertrag und Handyvertrag sind bei subventionierten Handys eine rechtliche Einheit. Erfüllt der Händler seinen Vertrag nicht, kann man auch vom Mobilfunkvertrag zurücktreten oder fristlos kündigen.


    Begründe bzw. belege das mal.


    Also "verbundene Verträge" iSd §358 III BGB sind in meinen Augen der Kaufvertrag (Handy) und der Dienstleistungsvertrag (SIM) nicht.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Ne ist klar, ihr Hobbyjuristen würdet natürlich auch den Mobilfunkvertrag ohne das subventionierte Handy abschließen. Klar, warum auch nicht.


    Und der Händler verkauft euch gern das Handy ohne Mobilfunkvertrag.


    Ist klar, nech?


    ;)

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