ZitatOriginal geschrieben von southy
Hat hier jemand einen entsprechenden Vorgang evtl. mal erfolgreich durchgezogen und kann mir ein paar Tipps geben? (Referenzen auf Urteile o.ä.)...?
Der Hinweiß der Verbraucherzentrale steht hier irgendwo auch als Link im Thread.
Man brauch ganz sicher keine juristische Ausbildung, um o2 nachzuweisen, dass es am heimischen Standort nicht funktioniert.
Fang einfach z.b. heute an Protokoll zu führen. Datum, Uhrzeit, was genau du machen wolltest und was nicht funktionierte. Das Ganze über einen Zeitraum von ca. 3 Wochen (so schrieb es auch die VZ). Dann schickst du das Protokoll an o2, zusammen mit der außerordentlichen Kündigung.
Wichtig wäre noch, dass o2 bereits jetzt schriftlich (Fax mit Bestätigung) davon unterrichtest, dass du permanente Störungen hast und denen eine Frist mit Datum zur Nachbesserung gibst. Diese Frist kannst du ja bereits jetzt setzen, währenddessen du fein Protokoll schreibst.
Ein bekannter von mir hat dies genauso gemacht und wurde dann "kulanterweise und natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" aus dem Vertrag entlassen.
Was soll o2 auch machen? Die kennen doch ihr Problem und solange du denen nachweisen kannst, dass du zahlen sollst, obwohl eine Leistung nicht vollbracht wird, hast du auch juristisch ganz sicher einen Joker in der Hand.
Gutes Gelingen!


