Rohrbruch - wer haftet? Theoretischer Fall.

  • Hi Leute,
    ich hatte gerade ein kurzes Gespräch mit einem Freund bezüglich eines Rohrbruchs. Ich bin mir nicht 100%ig sicher ob ich unter oder er überversichert ist.


    Folgender Fall:
    Ich wohne in einer Mietwohnung und bei mir entsteht ein Rohrbruch der den Mieter unter mir trifft, indem die Decke nass wird oder ggf. ein PC kaputt geht.


    Wer haftet nun?
    Die Wohngebäudevesicherung des Vermieters oder muss ich eine Hausratversicherung abschließen? Soweit ich weiß trägt die Wohngebäudeversicherung die Schäden am Gebäude.


    - Was ist bei dem fiktiven Fall, dass der PC beim Mieter unter mir beschädigt wird durch einen Rohrbruch, den ich nicht verursacht habe? Zahlt das auch die Wohngebäudeversicherung oder muss ich als Mieter eine Hausratversicherung abschließen und diese in Regress nehmen?


    Gruß,
    Dominik

  • Der Rohrburch und die Schäden die im Rahmen der Suche und Beseitigung entstehen übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Schäden am Inventar also PC übernimmt die Hausratversicherung des Mieters. Diese verrechnet das dann in der Regel mit der Wohngebäudeversicherung des Vermieters.


    Hat der Mieter keine Hausratversicherung kann er sich an den Vermieter wenden.

  • Welcher Mieter braucht denn die Hausrat? Der unter mir (für seine Schäden) oder muss ich eine abschließen, damit die Schäden des unter mir Wohnenden abgedeckt sind?

  • IMO greift die Hausratversicherung nur bei Schäden in der Wohnung des Versicherungsnehmers (Einbruch, Feuer, etc.).


    Für Schäden an anderer Leute Eigentum: deine Haftpflicht (ob der skizzierte Fall ein Haftpflichtschaden ist, kann ich dir aber nicht beantworten :D )

  • Der unter Dir bracht ne Hausratversicherung in welcher auch Leitungswasserschäden mitversichert.


    Da der Schaden durch ein gebrochenes Rohr entstanden ist wäre es auch möglich, dass ggf. die Haftpflichtversicherung des Vermieters zahlen muss. Hierfür muss der unter Dir jedoch ein Verschulden beim Vermieter nachweisen z.B. keine Wartung/Kontrolle oder ähnliches. Solange Du mit dem kaputten Rohr nix zu tun hast, wird Deine Haftpflichtversicherung nix zahlen sondern den Schaden abwehren....


    Zu beachten ist, dass der unter dir übe die Haftpflichtversicherung nur den "Zeitwert" der Laptops ersetzt bekommt, die Hausratversicherung ist in der Regel eine Neuwertversicherung.... Alles besser ist man hat ne Hausrat :)

  • Um das also nochmal festzuhalten:


    Wenn ein Rohrbruch auftritt und bei ihm steht die Hütte unter Wasser (+ Laptop/Router etc. schaden) zahle ich auf keinen Fall irgendetwas, sondern entweder


    a) die Gebäudeversicherung meines Vermieters (weil der Schaden von seinem OBjekt kommt)
    b) die Hausratversicherung des Mieters unter mir.


    So korrekt?

  • Korrekt. Du bist auf jeden Fall raus.
    Interessant könnte es eher werden, wenn Du Deine Badewanne überlaufen lässt, und deswegen die Wohnung unter Dir nass wird. Aber bei einem Rohrbruch hast Du keine Probleme.


    CU, Cheesy

  • Zitat

    Original geschrieben von Cheesy
    Interessant könnte es eher werden, wenn Du Deine Badewanne überlaufen lässt, und deswegen die Wohnung unter Dir nass wird.


    Nun, das ist dann ein Fall für die private Haftpflicht, die man sowieso haben sollte.

  • Zitat

    Original geschrieben von LarryT78
    Der Rohrburch und die Schäden die im Rahmen der Suche und Beseitigung entstehen übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Schäden am Inventar also PC übernimmt die Hausratversicherung des Mieters. Diese verrechnet das dann in der Regel mit der Wohngebäudeversicherung des Vermieters.


    Hat der Mieter keine Hausratversicherung kann er sich an den Vermieter wenden.


    So, das muss mal wieder hoch. Mein Fall:


    3x im Bad Rohrbruch. Das vorletzte Mal Anfangs dieses Jahres, das letzte Mal vor paar Tagen. Wohnung stand teils unter Wasser.


    So, jetzt habe ich ein Schreiben an die Wohnungsbaugesellschaft geschrieben, dass die mir doch den Schaden (an Möbel & C0) ersetzen sollen, aber man verwies mich an die eigene Hausratversicherung, die ich nicht habe.


    Kann ich mich jetzt mit einem Widerspruch an den Vermieter wenden, dass er dafür zuständig ist?


    Hier nochmals was aus dem Netz, welches ich dem Vermieter auch mitgeteilt habe:


    "Wenn in der Wohnung ein Schaden entsteht, den der Mieter nicht selbst zu verantworten hat, hat er noch lange nicht automatisch Ersatzansprüche gegenüber dem Vermieter. Ein Rohrbruch und seine Folgen ist ein ganz typischer Fall. Dabei genügt es aber nicht, dass ein Schaden entstanden ist. Dem Vermieter muss zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs auch noch ein Verschulden nachzuweisen sein. Um beim Beispiel zu bleiben: Wenn die Rohre alt und marode sind, in immer kürzeren Abständen Rohrbrüche auftreten, die der Vermieter jedes Mal provisorisch flicken lässt, und man schon darauf warten kann, dass wieder ein Rohrbruch auftritt, wird die Situation völlig anders zu bewerten sein, als wenn aus unvorhersehbaren Umständen plötzlich ein Rohr bricht. Im ersten Fall weiß der Vermieter um die Gefahren und er kommt seiner Instandhaltungspflicht nicht ausreichend nach. So trifft ihn auch bei Schäden, die der Rohrbruch verursacht, ein Verschulden und er muss dafür einstehen. Anders im zweiten Fall, wo der Rohrbruch nicht vorhersehbar war: Da der Vermieter nicht ständig damit rechnen muss, dass eventuell ein Rohr brechen könnte, träfe ihn zum Beispiel bei einer relativ neuen Anlage und keinerlei vorwarnenden Hinweisen am Rohrbruch auch keine Schuld, so dass der Mieter auf seinem Schaden sitzen bliebe und allein dafür aufkommen müsste."


    Was nun?

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Wie du schon gesagt hast, der Vermieter haftet für Schäden an deinem Eigentum nur, wenn ihn ein Verschulden trifft (§ 536a BGB).


    Ob das vorliegend der Fall ist, lässt sich aus der Ferne nicht sagen.


    Entsteht der Rohrbruch ohne Verschulden des Vermieters, bleibst du auf dem Schaden sitzen, wenn du keine Hausrat hast.

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