Falls ich den Thread zum Thema überlesen habe, bitte hier zumachen oder zusammenführen, ansonsten wunderts mich, dass noch niemand was drüber geschrieben hat.
Wie hier nachzulesen ist, ist es nach einer Entscheidung des LG Hamburg von nun an ein Risiko, ein offenes WLAN zu betreiben. Verurteilt wurde eine Frau, die ein offenes (nicht verschlüsseltes) WLAN betrieb, über welches Unbekannte (so sagt sie jedenfalls) illegales Filesharing betrieben hatten.
Die Begründung des Gerichts sagt im Prinzip, dass wer zu dumm ist, die Verschlüsselung eines WLAN-Routers zu aktivieren, halt selber Schuld ist. ![]()
Einen extrafaden Beigeschmack erhält die ganze Sache dadurch, dass der Kläger einmal mehr ein Musikrechteinhaber ist.
Das Ganze wirft IMHO eine Reihe interessanter Fragen auf. Z.B.: Was ist mit Internet-Cafés, wo Menschen ebenso anonym surfen können? Was ist mit Projekten wie dem kürzlich im Werbeforum viel diskutierten FON.COM, wo User, die sich in einen Access Point einklinken wollen, zwar mit Username/Passwort authentifizieren müssen, der Besitzer des APs allerdings trotzdem keinerlei Kontrolle darüber hat, wer sich nun genau auf seinen AP draufwählt und was er damit macht?
Nur auf den ersten Blick nicht betroffen sind Betreiber von kommerziellen Hotspots, wie man sie an öffentlichen Plätzen oder in Hotels findet. Hier muss man zwar praktisch immer zahlen und ist dadurch identifizierbar, allerdings werden die dabei gespeicherten Daten ja auch irgendwann gelöscht, und dann ist der Nutzer nicht mehr identifizierbar. Was dann?
Und noch was ganz Hypothetisches: Was passiert, wenn sich jemand mittels eines Akkustikkopplers von einer Telefonzelle aus ins Internet einwählt und dort irgendwas Illegales macht? Haftet dann T-Com? ![]()