Offene WLANs werden teuer

  • Falls ich den Thread zum Thema überlesen habe, bitte hier zumachen oder zusammenführen, ansonsten wunderts mich, dass noch niemand was drüber geschrieben hat.


    Wie hier nachzulesen ist, ist es nach einer Entscheidung des LG Hamburg von nun an ein Risiko, ein offenes WLAN zu betreiben. Verurteilt wurde eine Frau, die ein offenes (nicht verschlüsseltes) WLAN betrieb, über welches Unbekannte (so sagt sie jedenfalls) illegales Filesharing betrieben hatten.


    Die Begründung des Gerichts sagt im Prinzip, dass wer zu dumm ist, die Verschlüsselung eines WLAN-Routers zu aktivieren, halt selber Schuld ist. ;)


    Einen extrafaden Beigeschmack erhält die ganze Sache dadurch, dass der Kläger einmal mehr ein Musikrechteinhaber ist.


    Das Ganze wirft IMHO eine Reihe interessanter Fragen auf. Z.B.: Was ist mit Internet-Cafés, wo Menschen ebenso anonym surfen können? Was ist mit Projekten wie dem kürzlich im Werbeforum viel diskutierten FON.COM, wo User, die sich in einen Access Point einklinken wollen, zwar mit Username/Passwort authentifizieren müssen, der Besitzer des APs allerdings trotzdem keinerlei Kontrolle darüber hat, wer sich nun genau auf seinen AP draufwählt und was er damit macht?


    Nur auf den ersten Blick nicht betroffen sind Betreiber von kommerziellen Hotspots, wie man sie an öffentlichen Plätzen oder in Hotels findet. Hier muss man zwar praktisch immer zahlen und ist dadurch identifizierbar, allerdings werden die dabei gespeicherten Daten ja auch irgendwann gelöscht, und dann ist der Nutzer nicht mehr identifizierbar. Was dann?


    Und noch was ganz Hypothetisches: Was passiert, wenn sich jemand mittels eines Akkustikkopplers von einer Telefonzelle aus ins Internet einwählt und dort irgendwas Illegales macht? Haftet dann T-Com? ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • stimmt schon..da muss ja dann ne regelung getroffen werden, wäre ja sonst blöd...


    arme frau mit dem wlan,was für eine "strafe" hat sie bekommen?



    by the way: was heißt eigentlich IMHO ?


    mfg
    afa2006

  • Hallo,


    Zitat

    Das Ganze wirft IMHO eine Reihe interessanter Fragen auf


    Die Antwort daruaf ist sehr einfach - der Anschlussinhaber ist verantwortlich für das was mit seinem Anschluss passiert - da ist nicht neu, wurde nur jetzt erstmalig durch ein Urteil bekräftigt.


    Der Inhaber eines Internetcafes oder Accesspoint ist somit dafür verantwortlich, zu kontrollieren und besser nocht, zu verhindern, das illegale Sache über seinen Anschluss gemacht werden. Im Fall von Filesharing ist dies einfach, da werden halt per Firewall die Ports dicht gemacht oder Aktionen per Proxy zu protokollieren.


    Bei öffentlichen Hotspots wird genaus dies sowieso gemacht, da ist alles was ausser eMail und Web und ein paar unkritische andere Dienst ein Risiko sein kann, sowieso in der Firewall dicht gemacht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Der Inhaber eines Internetcafes oder Accesspoint ist somit dafür verantwortlich, zu kontrollieren und besser nocht, zu verhindern, das illegale Sache über seinen Anschluss gemacht werden. Im Fall von Filesharing ist dies einfach, da werden halt per Firewall die Ports dicht gemacht oder Aktionen per Proxy zu protokollieren.


    Das ist einfacherer gesagt, als getan. Man muss dahinter nämlich den Aufwand rechnen. Ports lassen sich tunneln, so dass es dir erstmal nichts bringt Ports zu sperren. Des weiteren kann ich zwar einen Proxy kontrollieren, jedoch nicht live und 24/7. Das kann ich höchstens am Ende des Tages machen.


    Alles in allem wird es nur immer schwieriger überhaupt irgendwelche Dienste anzubieten, wenn man gleich der schuldige ist.

  • Was auch noch ungeklärt ist: nehmen wir mal an, die Frau/Angeklagte hätte doch an ihrem Router die WEP-Verschlüsselung mit 128bit gewählt. Wer sich auskennt - und ich kenne mich nicht groß aus, weiß aber trotzdem zumindest, dass es das gibt ;) - kennt die Methoden, mit denen man innerhalb weniger Minuten den Schlüssel geknackt hat und trotz Verschlüsselung munter mitsurfen kann.
    Wie will man dem Gericht beweisen: a) dass man nicht selbst Filesharing betrieben hat? b) dass der Access Point mit Verschlüsselung geknackt wurde?


    Aber unser rollendes Staatssicherheitsministerium hat bestimmt schon ausgeklügelte Ideen, wie z.B. eine 18monatige Protokollierungspflicht auch für Privatanwender von W-LAN-APs nebst Datenspeicherung und -zugänglichmachung des Routerprotokolls ;) :D Schließlich könnten ja auch finstere Kräfte über meinen WEP128-verschlüsselten Router Bauanleitungen für explosive Substanzen aus dem Evilnet ziehen oder sich in fremden Sprachen darüber in Foren austauschen... Die (Musik)Industrie schreibt noch schnell eine neue beschlussfertige Gesetzesvorlage, die mit absoluter Mehrheit durchgewinkt wird, damit die Abschreckung - das ist ganz wichtig!!! - verschärft wird und die wahren Täter ihres Gewinneinbruchs vom Scheißeverkauf zu ihrem neuen lukrativen Geschäftsmodell beitragen :D



    [small](Sorry, aber in dieser Paragraphenrepublik kann ich nur noch zum sarkastischen Zyniker werden...)[/small]

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    [...] der Anschlussinhaber ist verantwortlich für das was mit seinem Anschluss passiert - da ist nicht neu, wurde nur jetzt erstmalig durch ein Urteil bekräftigt.


    Unterscheidet das Gesetz da eigentlich zwischen "Telefon-" und "Internetanschluss", oder gilt das grundsätzlich für jeden Telekommunikationsanschluss? D.h. ist der Inhaber eines Telefonanschlusses auch für das verantwortlich, was mit dem Anschluss passiert - das Internet mal außen vorgelassen?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!


  • Sehr geile Aussage ! Das unterschreib ich glatt -> DUSA-2772 for President !!!

  • Wie das mit der Verantwortlichkeit geregelt ist weis ich nicht, aber vielleicht kann man das in etwa mit einer nicht verschlossenen Haustür vergleichen.

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Wenn ich mir die aktuellen Gerichtsentscheidungen und die entsprechenden Gesetze , die wohl offensichtlich einer 1:1 Umsetzung der Forderungen der Musikindustrie entsprechen so ansehe, wundert mich nichts mehr .... ich stelle allerdings mal die kühne Behauptung auf, das ich als Inhaber eines Telefonanschlusses bessere Karten habe, zumindest so ich glaubhaft nachweisen kann, das mit meinen Anschluß Mißbrauch getrieben wurde.
    Ich habe da Urteile im Hinterkopf, in denen Gerichte aufgrund des Nachweises das der Beklagte die Telefonate nicht führen konnte, da z.B. im Urlaub gewesen zum fraglichen Zeitpunkt, die Rechnung nicht zahlen mußte.
    Schätze, das wird hier ähnlich sein ... vor allem, da bei einem Telefonanschluß ja auch nicht die komplette 0900 / 0190 er Branche dahintersteht und dem Gestzgeber dringend empfiehlt, auch Babys, Kleinkinder und Taube Omas gestzlich zur Zahlung jeder beliebigen geforderten Summe ohne Klagemöglichkeit zu verpflichten :D


    Bei der MU und Filmbranche sieht es offenbar mittlerweile so aus, das die mich wohl schon als Raubkopierer sehen, wenn ich meine gekauften CDs und DVDs aus der Verpackung nehme .... :mad:
    Und der Gesetzgeber übernimmt deren Aberwitzigen Vorschläge auch noch :rolleyes:
    Alleine beim Gedanken daran, das es Massenhaft gescheiterte Rechtsanwälte und Möchtegern-Columbos gibt, die im Auftrag der Industrie das Netz nach Raubkopien durchsuchen, wird mir anders ... ich dachte in meiner Grenzenlosen Naivität mal, das das hier ein Rechtsstaat wäre und die Verfolgung von Straftaten Sache von Polizei und Staatsanwaltschaft wären ... :mad:


    So, ich geh jetzt mal vor die Tür, Strafzettel verteilen - was die können, kann ich schon lange :D

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