ZitatOriginal geschrieben von YKC
bei der bahn.... bin berechtigt ne ermäßigte zu kaufen.
Erklär doch - um weitere Rückfragen zu vermeiden - gleich noch, warum Du berechtigt bist. ![]()
Du bist also Student, Azubi, Zivi o.ä.
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ZitatOriginal geschrieben von YKC
bei der bahn.... bin berechtigt ne ermäßigte zu kaufen.
Erklär doch - um weitere Rückfragen zu vermeiden - gleich noch, warum Du berechtigt bist. ![]()
Du bist also Student, Azubi, Zivi o.ä.
Ich schätze mal, er zu einer der folgenden Gruppen gehören. ![]()
Zitat2.2.4 Eine nach Nr. 2.2.3 ermäßigte BahnCard 50 erhalten (i) Senioren, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, (ii) Personen, die wegen Erwerbsunfähigkeit eine Rente beziehen, (iii) schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70, (iv) Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 17 Jahre und (v) Kinder im Alter von 18 bis einschließlich 26 Jahre, sofern sie sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden und dies durch geeignete Nachweise (z. B. Schüler-, Studentenausweis, Kindergeldbescheinigung) belegt wird. Maßgebend ist stets das Lebensalter der Kinder am ersten Geltungstag der BahnCard 50.
2.2.5 Ehe- und Lebenspartner von Inhabern einer BahnCard 50 (Hauptkarte) erhalten bei Nachweis eines gemeinsamen Hauptwohnsitzes (z. B. Personalausweis) ebenfalls eine nach Nr. 2.2.3 ermäßigte BahnCard 50 (Zusatzkarte), welche auch für eine niedrigere Wagenklasse als die Hauptkarte erworben werden kann. Die ermäßigte BahnCard 50 kann – auch bei nachträglicher Bestellung – nur mit der gleichen Geltungsdauer wie die Hauptkarte erworben werden.
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