Nummernschild geklaut/Wie verhalte ich mich?

  • Soeben stellte ich fest, dass mein Nummernschild(nur vorn) geklaut wurde. Wie verhalte ich mich als nächstes? Kann ich so fahren? Wo bekomme ich ein neues, denn es ist auf meine Firma in Tübingen zugelassen und ich wohne in Berlin.


    Danke im vorraus


    Gruß André

  • polizei! Aber sicher das es geklaut wurde? Vielleicht hast du es nur verloren? Ausser, es sind beide Schilder weg.


    Ein neues wirst du nur in dem Bundesland bekommen, indem er angemeldet ist. Immerhin muss das siegel ja drauf ...

  • Das Auto ist 3 Monate alt und das Kennzeichen wurde von der Leasingfirma (vermutlich Profis im Kennzeichen monieren) montiert. Aber auschließen kann ich einen normalen Verlust natürlich nicht.

  • Hi,


    als Erstes zur Polizei, dort Anzeige erstatten. Das Kennzeichenschild wird dann bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben. Mit der Bescheinigung, dass du eine Anzeige wegen Kennzeichendiebstahls erstattet hast, musst du bzw. jemand von deiner Firma zur zuständigen Kfz-Zulassungstelle. In der Regel werden komplett neue Kennzeichen vergeben, daher musst du eine Versicherungsbescheinigung (früher Doppelkarte genannt) mitnehmen. Falls du vorher mit dem PKW fährst, die Bescheinigung der Polizei nicht vergessen, da du diese vorlegen musst, falls du wegen dem fehlenden Kennzeichen angehalten wirst.


    Viele Grüße


    Blacky

  • Zitat

    Original geschrieben von z3r0
    Das Auto ist 3 Monate alt und das Kennzeichen wurde von der Leasingfirma (vermutlich Profis im Kennzeichen monieren) montiert.


    Tatsächlich mal ein lustiger Schreibfehler ;)


    Zum Thema hat Blacky alles gesagt.

  • Das ist mir auch einmal passiert. Hatte vorne kein Nummernschild mehr. Bin zur Polizei, hab eine Anzeige wegen Diebstahls gemacht und ein paar Tage gewartet. Das Kennzeichen wurde tatsächlich gefunden, und beim Autohändler meinten sie, dass der Nummerndschildhalter defekt wäre.
    Also vielleicht kein Einzelfall. Das Auto war übrigens ebenfalls neu.
    Ach ja, ich glaube, Du musst vor allem eine neue Kennzeichenkombination beantragen, Deine alte wirst Du nicht mehr benutzen dürfen, falls das Nummernschild nicht wieder auftaucht.
    Viel Glück!

  • Kennzeichenkombination darf man schon behalten, da hat man sogar ein verbrieftes Recht drauf, und dafür gibt es ja extra die Duplikatenkennzeichen mit dem A dahinter.


    Also wenn zu bischer die Kombination TÜ-AB 12 hattest dann bekommst du als Duplikatenkennzeichen TÜ-AB 12A. Damit musst du dann eine gewisse Zeit (imho 6 Monate) rumfahren, und danach gibts wieder die normalen Kennzeichen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Kennzeichenkombination darf man schon behalten, da hat man sogar ein verbrieftes Recht drauf, und dafür gibt es ja extra die Duplikatenkennzeichen mit dem A dahinter.


    Also wenn zu bischer die Kombination TÜ-AB 12 hattest dann bekommst du als Duplikatenkennzeichen TÜ-AB 12A. Damit musst du dann eine gewisse Zeit (imho 6 Monate) rumfahren, und danach gibts wieder die normalen Kennzeichen.

    Gibt's das irgendwo nachzulesen? Nicht dass ich Dir nicht glauben wollen würde, aber so ein Nummernschild habe ich noch nie gesehen. Ich kenne Buchstaben am Ende nur von Oldtimern o.ä.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

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