Rauchverbot während der Arbeitszeit - zulässig?

  • Ich arbeite in einer Firma, in der Rauchverbot herrscht. Allerdings gibt es Orte an denen geraucht werden darf (außerhalb). Bisher war das auch während der Arbeitszeit möglich. Ab nächster Woche darf nur noch in den Pausen geraucht werden. Allerdings gibt es bei uns nur eine und das auch erst nach 5 Stunden. Als ehemaliger Raucher weiß ich, wie schwer es einigen meiner Kollegen fallen dürfte das einzuhalten. Inwieweit darf unser Chef das durchsetzen? Ist es rechtens einen Mitarbeiter zu kündigen, wenn er beim Rauchen erwischt wird. Darf unser Chef so tief in die Bedürfnisse des AN eingreifen?


    Ich möchte jetzt keine Grunddiskussion zum Thema Rauchen, sondern möglichst klare Aussagen mit Paragraphen.

    "To be continued..."

  • Re: Rauchverbot während der Arbeitszeit - zulässig?


    Zitat

    Original geschrieben von Bratwursthorst
    Inwieweit darf unser Chef das durchsetzen? Ist es rechtens einen Mitarbeiter zu kündigen, wenn er beim Rauchen erwischt wird. Darf unser Chef so tief in die Bedürfnisse des AN eingreifen?


    Ich möchte jetzt keine Grunddiskussion zum Thema Rauchen, sondern möglichst klare Aussagen mit Paragraphen.


    Da es sich beim Rauchen um ein "privates Vergnügen" handelt, würde ich als Chef es auch nicht unbedingt gutfinden, wenn die Arbeitszeit um zig Zigaretten geschmälert wird. Letztlich ist die Rechnung recht einfach:


    Die Firma zahlt für einen Mitarbeiter beispielsweise 20€ pro Stunde. Wenn pro Stunde eine Zigarette geraucht wird, dauert das sagen wir mal 4 Minuten -> es ergeben sich 1,33€ pro Stunde "Ausfall", d.h. 1,33€ pro Stunde kostet der Mitarbeiter das Unternehmen, ohne, dass er für die Firma produktiv ist. Bei 8 Stunden Arbeit und einer Zigarette pro Stunde sind das knapp über 10€ pro Tag, bei 10 Rauchern somit 100€, multipliziert mit 20 Arbeitstagen also 2000€, die pro Monat "verqualmt" werden.

  • Das sehe ich ja auch ein. Aber kann er rein rechtlich ein generelles Rauchverbot während der AZ verhängen? Zumal die eine Pause erst nach 5 Stunden ist. Im übrigen hat er auch das Essen verboten. Aber das ist ein anderes Thema. Außerdem erleidert er keine Verluste da die Maschinen weiterlaufen. Da übernimmt dann halt mal der Kollege.


    :edit


    Bei 20€ Stundenlohn würde ich wahrscheinlich auch so einiges hinnehmen. Aber bei den Hungerlöhnen die bei uns gezahlt werden streite ich mich gern ;) .

    "To be continued..."

  • Zitat

    Original geschrieben von Bratwursthorst
    Aber kann er rein rechtlich ein generelles Rauchverbot während der AZ verhängen?


    Warum sollte er das nicht dürfen?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zwischen dem Lohn den du auf die Hand bekommst und dem was du dem Arbeitgeber kostest (das ist nicht nur der Lohn sondern auch Fortbildungen etc) ist aber ein himmelweiter Unterschied!

    Viele Grüße
    Martin

  • Re: Rauchverbot während der Arbeitszeit - zulässig?


    Zitat

    Original geschrieben von Bratwursthorst
    Ich arbeite in einer Firma, in der Rauchverbot herrscht. Allerdings gibt es Orte an denen geraucht werden darf (außerhalb). Bisher war das auch während der Arbeitszeit möglich. Ab nächster Woche darf nur noch in den Pausen geraucht werden. Allerdings gibt es bei uns nur eine und das auch erst nach 5 Stunden. Als ehemaliger Raucher weiß ich, wie schwer es einigen meiner Kollegen fallen dürfte das einzuhalten. Inwieweit darf unser Chef das durchsetzen? Ist es rechtens einen Mitarbeiter zu kündigen, wenn er beim Rauchen erwischt wird. Darf unser Chef so tief in die Bedürfnisse des AN eingreifen?


    Ich möchte jetzt keine Grunddiskussion zum Thema Rauchen, sondern möglichst klare Aussagen mit Paragraphen.


    Raucherpause
    Eine Verpflichtung des Arbeitgebers rauchenden Arbeitnehmer eigene Raucherpausen zu gewähren, besteht nicht.


    Gesetzliche Bestimmungen
    Die Ruhepausen sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), insbesondere in § 4 und § 7 geregelt. Die Sonderregelungen für jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren finden Sie im Jugendarbeitsschutzgesetz, die für werdende und stillende Mütter im Mutterschutzgesetz.



    Rechtsratgeber


    Ruhepausen


    Definition: Ruhepausen sind im voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten braucht.


    Dauer der Ruhepausen
    Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf regelmäßige Ruhepausen. Die Dauer der Ruhepausen ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden muss die Arbeit durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten unterbrochen werden. Beträgt die Arbeitszeit mehr als neun Stunden täglich, so muss der Arbeitgeber spätestens nach sechs Stunden eine Pause von 45 Minuten gestatten, da Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden dürfen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber von einzelnen Arbeitnehmern verlangen, auf eine oder mehrere Ruhepausen zu verzichten. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor bei vorübergehenden Arbeiten in Not und in außergewöhlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind. Das Gesetz nennt insbesondere die Fälle, in denen Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnissen zu misslingen drohen. Ferner kann der Arbeitgeber den Verzicht auf Ruhepausen verlangen, wenn eine verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern vorübergehend mit Arbeiten beschäftigt wird, deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge haben würden und bei Forschung und Lehre, bei unaufschiebbaren Vor- und Abschlussarbeiten sowie bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen oder zur Behandlung und Pflege von Tieren an einzelnen Tagen. In den beiden letztgenannten Fällen jedoch nur dann, wenn dem Arbeitgeber andere Vorkehrungen nicht zugemutet werden können.


    In Schicht- und Verkehrsbetrieben kann die Gesamtdauer der Pausen auf "Kurzpausen von angemessener Dauer" aufgeteilt werden. Kurzpausen sind Pausen unter 15 Minuten, wobei eine Pause mindestens 5 Minuten lang sein muss. Im Gegensatz zu den Ruhepausen werden Kurzpausen zur Arbeitszeit gerechnet.


    Lage der Ruhepausen
    Beginn und Ende der Pausen bestimmt das Gesetz nicht. Sie legt der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts fest. Besteht ein Betriebsrat, so hat dieser dabei ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Die konkreten Pausenzeiten müssen von vorneherein feststehen und können sich an den Bedürfnissen des Betriebes orientieren. Ausreichend ist, dass ein Zeitrahmen wie bei einer Gleitzeitregelung bestimmt wird (z. B. 12 bis 14 Uhr), in dem die Pause zu nehmen ist.


    Ort der Ruhepausen
    Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich frei darüber entscheiden, wo und wie er seine Ruhepausen verbringt. Eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kann jedoch abweichende Regelungen treffen, insbesondere, dass die Arbeitnehmer den Betrieb nicht verlassen dürfen.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Moin!


    laudanum: danke für Deine tolle Übersicht! Quelle (rein interessehalber)?


    Ich kann nur aus eigener Erfahrung in der Firma berichten: zwei (externe) Kollegen sind starke Raucher, und die sind so ca. jede bis alle 1 1/2 Stunden am Qualmen. Die Pausen dauern dann minimal 15 Minuten - meist deutlich länger! Und das sind (leider) keine Übertreibungen :rolleyes:
    Da ich mit dem einen Kollegen recht eng zusammenarbeite, kommt es mehrfach am Tag vor, daß ich was von ihm brauche, ihn aber nicht an seinem Schreibtisch antreffe. In 99% der Fälle brauche ich nur ins Raucherzimmer zu gehen und finde ihn dort.


    Jetzt kann sich jeder selber ausrechnen, was da an Zeit/Geld dabei draufgeht. Bei so drastischen Fällen kann man durchaus mal auf die Idee kommen, daß man zum Rauchen "ausstempeln" muß.
    Gut, ich hole mir auch drei- oder viermal am Tag eine Tasse Kaffee am Automat, aber damit gehe ich dann zurück an meinen Schreibtisch und trinke ihn, während ich weiterarbeite.


    Gruß, Diet

  • Ich kenne das von meinem früheren Arbeitsplatz auch. Da verschwanden die Leute in Heerscharen einmal die Stunde für 5-10 Minuten zum qualmen. Hab ich damals schon nicht verstanden, dass die Firma das durchgehen lässt; da hab ich Null Verständnis für.


    Der AG kann sicher nicht explizit das Rauchen als solches verbieten (natürlich darf er es aber auf bestimmte Räumlichkeiten begrenzen). Was er aber selbstverständlich kann, ist, darauf zu bestehen, dass die Leute während ihrer Arbeitszeit gefälligst arbeiten und eben keine Rauchpausen machen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • laudanum


    Danke. Die Quelle wäre interessant. Weil das mit den Pausenzeiten sieht unser Chef auch nicht wirklich richtig. So gibt es in der Spätschicht nur 15 min Pause und in der Nacht gar nicht. Die AZ beträgt 7,75h.


    Zum anderen Thema. Wie ich schon geschrieben habe, läuft die Produktion trotz des Rauchens weiter, also ist kein Ausfall da.

    "To be continued..."

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