3 x Reperatur dann Neues Handy bei E+?

  • Hi


    Mein Handy ist mir die Tage kaputt gegangen (K750i) und jetzt hab ich das zu E+ gebracht, wegen Joystick Problemen.


    Ich war mir sicher irgendwann einmal im internet gelesen zu haben, das man nach der dritten reparatur von E+ sich ein neues Handy aussuchen kann. Also kein K750i, sondern vllt dann ein W810i oder ein anderes.


    Jetzt meine Frage: Kann das einer bestätigen?


    Und wie genau funktioniert das auswählen eines neuen Handys genau, wenn das stimmt?


    Ich bitte um Hilfe, da ich auch gelesen habe, das das K750i desöfteren Joystick probleme haben soll. Deswegen denk ich mir ejtzt mal, das es wohl doch bestimmt nocheinmal passieren wird.


    Tschüss

  • Das Ganze nennt sich "Rücktritt vom Kaufvertrag" (früher: Wandlung) und ist gesetzlich in den §§434 ff. BGB geregelt.


    Wie das Ganze abläuft sagt Dir Dein Verkäufer.


    Du benötigst in der Regel die Kaufrechnung und die Reparatur-/Tauschbelege.


    Das bisherige Handy wird dann zurückgegeben, Du erhältst den Kaufpreis zurück. Dann kannst Du Dir ein neues subventioniertes Gerät aussuchen.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Da ein K750 schon etwas länger im Markt ist und bei normaler Nutzung auch keine Probleme auftreten bzw. nur selten wird das kaum klappen.
    Vermutlich ist das K750 auch schon einige Monate in deinem Besitz und nach 12 Monaten wird es bestimmt nicht mehr durch ein neues Modell ersetzt.
    Aber ich glaube eher, da sucht jemand einen Weg sich ein neueres Modell zu erschleichen.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Hallo,


    wie sieht das mit der Wandlung aus bei einem defekten Siemens-Gerät aus - ist 19 Monate alt?
    Siemens-Benq repariert bekanntlich nicht mehr.


    Wie ist nun der Händler (Verkäufer) in der Pflicht?

    Gruss tector
    suche NTsplit von Arcor 2.0
    suche Siemens Gigaset 4000L Tischladestation
    PN oder
    mailto:tector(at)arcor.de

  • Zitat

    Original geschrieben von tector
    wie sieht das mit der Wandlung aus bei einem defekten Siemens-Gerät aus - ist 19 Monate alt?
    Siemens-Benq repariert bekanntlich nicht mehr.


    Wie ist nun der Händler (Verkäufer) in der Pflicht?


    Hat das Gerät bereits das dritte Mal einen Mangel/Defekt?


    Wenn ja, hat das nichts mit dem Hersteller bzw. dessen Garantie oder Service zu tun.


    Wende Dich an Deinen Verkäufer. Der muss das Ganze abwickeln.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • at ganymed:


    Es ist der 1 Defekt, der Händler will damit nichts mehr zu tun haben.
    Er bietet "als Entschädigung" ein Prepaid-Gerät an, das ich 5 € billiger kriegen könnte.


    Damit lasse ich mich natärlich nicht abspeisen.


    Ich denke, er kriegt es freundlich schriftlich mit Fristsetzung 2 Wochen und Androhung Anwalt.

    Gruss tector
    suche NTsplit von Arcor 2.0
    suche Siemens Gigaset 4000L Tischladestation
    PN oder
    mailto:tector(at)arcor.de

  • Zitat

    Original geschrieben von tector
    Hallo,


    wie sieht das mit der Wandlung aus bei einem defekten Siemens-Gerät aus - ist 19 Monate alt?
    Siemens-Benq repariert bekanntlich nicht mehr.


    Wie ist nun der Händler (Verkäufer) in der Pflicht?

    Gilt nach der Zeit nicht nur noch die Gewährleistungsfrist über den Händler? D.h. in diesem Fall müsstest Du als Kunde nachweisen, dass das Handy bereits bei Herstellung so konstruiert war, dass es irgendwann defekt werden würde.

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Da ein K750 schon etwas länger im Markt ist und bei normaler Nutzung auch keine Probleme auftreten bzw. nur selten wird das kaum klappen.


    Wieso sollte das Problem bei normaler Nutzung nicht auftreten ? Grade die Joystick-Problematik ist doch ein so bekannt bei S/E das man da auch nicht grade von "selten" sprechen kann...

    Zitat

    Vermutlich ist das K750 auch schon einige Monate in deinem Besitz und nach 12 Monaten wird es bestimmt nicht mehr durch ein neues Modell ersetzt.


    Also ich weiß nicht wie E-Plus das handhabt, aber bei VF und o2 hat man nach dem dritten Austausch die Möglichkeit ein neues Gerät zu bekommen, egal ob der Kauf des Alten einen oder dreiundzwanzig Monate her ist...

  • Der "erleicherterte" Mängelrücktritt wegen Fehlschlagens der Nachbesserung ist bereits nach zweimalig erfolglosem Beseitigungsversuch des Mangels möglich.


    Was dabei gerne unterschlagen wird:


    1. Es muss sich hierbei jeweils um einunddenselben Mangel handeln. Ist einmal das Display defekt gewesen und wurde nicht korrekt instandgesetzt, das nächste Mal der Joystick, der nicht richtig repariert wurde stellt das kein Fehlschlagen der Nachbesserung dar.


    Natürlich kann sich bei einer Vielzahl diverser, schlecht repararierter Mängel eine Unzumutbarkeit der Nachbesserung einstellen, die ebenfalls zum fristlosen Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.



    2. Der Mangel muss auch erheblich sein, nur unerhebliche Mängel berechtigen nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.



    3. Im Rahmen des Rückgewährschuldverhältnisses muss für die Gebrauchsvorteile am genutzen Handy Wertersatz an den Verkäufer geleistet werden.


    Wie genau man es bei E+ mit diesen Voraussetzungen nimmt bzw. welche Ansprüche E+ im Gegenzug geltend macht ist natürlich unbekannt.


    Bei einem 19 Monate alten Gerät ist der Verkäufer nur theoretisch in der Pflicht. Praktisch wird dem Käufer der Nachweis der Mangelhaftigkeit des Handys schon zum Zeitpunkt der Übergabe nicht mehr gelingen.


    Da dann die die Haftungs des Verkäufers eröffnenden Umstände nicht nachgewiesen werden können, ist dieser regelmäßig fein raus.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • zu 1) Stimmt nicht


    zu 2) korrekt


    zu 3) Ist umstritten und wird in der Praxis sowie von der herrschenden Meinung nicht gefordert. Als Argument wird genannt, dass ja aufgrund des gegenseitigen Rückgewährschuldverhältnisses der Verkäufer ansonsten auch die Nutzungen am Geld (=Zinsen) heraus geben müsste

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

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