schon lustig, wie du behauptungen als fakten darstellst. leider bleibst du z.b. fuer deine behauptungen wie "die rechtslage ist eindeutig" die beweisfuehrung voellig schuldig. das finde ich nicht wirklich serioes. oder arbeitest du zufaellig an der o2-hotline? ![]()
dieses behoerdenargument steht bislang als pure behauptung voellig unbewiesen im raum. bewiesen ist hingegen der tarfiwechsel zu den zwischen beiden vertragspartnern vereinbarten konditionen.
und wenn der netzbetreiber den fehler macht, dem kunden vertragskonditionen einzuraeumen, die nicht mit moeglichen behoerdenvorgaben konform gehen, muss er selbst die zeche zahlen. - die aussagen der hotline sind hier ganz klar vertragsbestandteil. - da kannst du noch so sehr anderer meinung sein...
p.s. einziger ausweg fuer o2 waere hier uebrigens die rueckabwicklung des vertragswechsels und herstellung des status quo "genion card" vor dem 28.11.