GenionCard Sonderangebote ohne Flat

  • TM1


    schon lustig, wie du behauptungen als fakten darstellst. leider bleibst du z.b. fuer deine behauptungen wie "die rechtslage ist eindeutig" die beweisfuehrung voellig schuldig. das finde ich nicht wirklich serioes. oder arbeitest du zufaellig an der o2-hotline? ;)


    dieses behoerdenargument steht bislang als pure behauptung voellig unbewiesen im raum. bewiesen ist hingegen der tarfiwechsel zu den zwischen beiden vertragspartnern vereinbarten konditionen.


    und wenn der netzbetreiber den fehler macht, dem kunden vertragskonditionen einzuraeumen, die nicht mit moeglichen behoerdenvorgaben konform gehen, muss er selbst die zeche zahlen. - die aussagen der hotline sind hier ganz klar vertragsbestandteil. - da kannst du noch so sehr anderer meinung sein...


    p.s. einziger ausweg fuer o2 waere hier uebrigens die rueckabwicklung des vertragswechsels und herstellung des status quo "genion card" vor dem 28.11.

  • Zitat

    Original geschrieben von svonk


    und wenn der netzbetreiber den fehler macht, dem kunden vertragskonditionen einzuraeumen, die nicht mit moeglichen behoerdenvorgaben konform gehen, muss er selbst die zeche zahlen. - die aussagen der hotline sind hier ganz klar vertragsbestandteil. - da kannst du noch so sehr anderer meinung sein...


    Genau das hat o2 ja auch getan - allen die eine solche Zusage im anfänglichen Trubel bekommen haben und sich dann beschwert haben wurde eine Kulanzgutschrift erteilt.
    Mittlerweile wird kein Hotliner mehr so etwas zusagen.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • TM1


    dann sind wir ja einer meinung, dass o2 gutschriften zu erstellen hat. wobei das mit "kulanz" nichts zu tun hat...

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Genau das hat o2 ja auch getan - allen die eine solche Zusage im anfänglichen Trubel bekommen haben und sich dann beschwert haben wurde eine Kulanzgutschrift erteilt.
    Mittlerweile wird kein Hotliner mehr so etwas zusagen.


    Gewechselt am 1.12., Gebühr berechnet trotz Hotlinerzusage "kostenlos". Am 27.1.2 wurde mir noch bei meiner Beschwerde zugesagt (Hotline), dass die Gebühr ein Fehler sei und sie die von meiner Rechnung streichen wollte, da Abbuchung erst am 4.1.
    Wie fast zu erwarten, wurde nichts verringert, auch keine Gutschrift bisher ersichtlich.
    Deshalb gehts jetzt in die nächste Runde :D . Aber nicht mehr telefonisch oder Mail, sondern Faxe nach Nürnberg
    (0911-6896-3053).
    Achja- bisher hat mir gegenüber noch keiner von O2 mit der BNA argumentiert. Mal sehen, ob sie sich das auch schriftlich trauen.

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Genau das hat o2 ja auch getan - allen die eine solche Zusage im anfänglichen Trubel bekommen haben und sich dann beschwert haben wurde eine Kulanzgutschrift erteilt.
    Mittlerweile wird kein Hotliner mehr so etwas zusagen.


    zum einen klingt es ja danach, als hättest du einblick in gesetze oder verordnungen, die o2 verpflichten, die gebühr zu erheben. darauf warten einige hier schon lange vergeblich.


    ich persönlich habe die zusage eines kostenlosen wechsels "im anfänglichen Trubel bekommen", habe mich nun beschwert und sehe die chancen für meine kulanzgutschrift nicht sehr rosig.

  • Zitat

    Original geschrieben von svonk
      TM1


    dann sind wir ja einer meinung, dass o2 gutschriften zu erstellen hat. wobei das mit "kulanz" nichts zu tun hat...


    Natürlich ist es auch dann Kulanz wenn die Zusage trotz gegenteiliger Rechtslage erfolgte und damit ohnehin nicht rechtsverbindlich sein kann.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • TM1


    die "rechtslage" hatte ich in meinen vorhergegangenen post erlaeutert - und die spricht eindeutig gegen o2. stichhaltige gegenargumente konnte ich deinen posts nicht entnehmen. von daher ist es keine "kulanz", wenn o2 den fraglichen kunden gutschriften erteilt.


    letztendlich ist es mir aber egal, ob o2 das "kulanz" oder gar geburtstagsgeschenk nennt, solange gutgeschrieben wird ... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Natürlich ist es auch dann Kulanz wenn die Zusage trotz gegenteiliger Rechtslage erfolgte und damit ohnehin nicht rechtsverbindlich sein kann.


    Also wenn die Zusage nicht rechtsverbindlich sein kann, ist auch keine rechtsverbindliche Tarifänderung zustandegekommen- also wie svonk schrieb- Rückwandelung des Vertrages in genion-card von vor 28.11. mit Gewährung der 5 EUR Gesprächsguthaben/Monat für die 2 Jahre.


    Schliesslich haben wir das von der Hotline gemachte Angebot angenommen- und wenn die sich irren, ist es keine Kulanz mehr, sondern mein gutes Recht, nicht für fremde Fehler zahlen zu müssen. Ja wo sein merdenn hier?

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