Mieterhöhung zum Einzug?

  • Hallo,


    ich habe nun eine Wohnung in Frankfurt gefunden, in die ich zum 01.01.2007 einziehen kann.


    Laut Auskunft des aktuellen Mieters beträgt die Kaltmiete 454 Euro im Monat. Er selber ist dort erst vor 5 Monaten eingezogen (und muss nun wegen bestimmter Umstände in eine andere Stadt umziehen). Also ist die Miethöhe noch relativ aktuell.


    Doch zwischenzeitlich gab es wohl einen Eigentümerwechsel. Da nun der aktuelle Mieter auszieht, will der neue Eigentümer dies ausnutzen und vom Neumieter (das bin ich) gleich 50 Euro pro Monat mehr verlangen. :eek: Das wären im Jahr gleich 600 Euro mehr!! :mad: ...einfach so. ...ohne dass er etwas getan hat. Keine Renovierung, keine neue Einbauküche, kein neues Bad oder dergleichen. Wenn dem so wäre, hätte ich ja auch kein Problem damit. Aber er verlangt vom zukünftigen Mieter einfach so 50 Euro mehr. :(


    Kann er das einfach machen? Er ist zwar der Eigentümer, aber darf er sich auch wirklich alles erlauben? Muss ich mich dem EGT beugen, wenn ich unbedingt in diese Wohnung will?


    Für Auskünfte, Tipps und Ratschläge wäre ich euch sehr dankbar! :)


    Gruß

  • Willkommen im Land der Vertragsfreiheit.


    Ein Jurist möge mich verbessern, aber solange die Whg nicht irgendwie mietgebunden (Sozialbau...) ist, darf der Vermieter genau das verlangen, was er für richtig hält. Er hat etwas, Du willst genau dieses etwas. Wo Ihr Euch einigt, liegt nur zwischen Euch.

  • Zitat

    Original geschrieben von holden
    Willkommen im Land der Vertragsfreiheit.


    Ein Jurist möge mich verbessern, aber solange die Whg nicht irgendwie mietgebunden (Sozialbau...) ist, darf der Vermieter genau das verlangen, was er für richtig hält. Er hat etwas, Du willst genau dieses etwas. Wo Ihr Euch einigt, liegt nur zwischen Euch.


    Naja, leider oder auch nicht (Ansichtssache) ist das im Mietrecht gerade nicht so!


    Der Vermieter muss sich an den ortüblichen Mietspiegel orientieren und darf nicht wesentlich mehr verlangen. Nur wenn man ihm so kommt, kann man sicher sein, dass er mit jemand anderem den Mietvertrag abschließt.


    Prüfe am besten erst einmal wie hoch denn nun tatsächlich die ortsübliche Kaltmiete ist (Mieterschutzbund o. ä.). Du musst auch das Viertel/Lage, den Bauzustand, die Ausstattung usw. dabei berücksichtigen. Sollte die geforderte Miete von rund 500 Euro in diesem Rahmen liegen, dann kannst du wenig machen.


    Wenn die ortsübliche Miete wesentlich überschreitet, dann kannst du ihn freundlich und verhandlungstaktisch geschickt darauf hinweisen. Bitte versuch es nicht mit plumpen Sprüchen und verschweig am besten den Mieterschutzbund, sonst macht er mit jemand anderem den Vertrag. Du kannst ihm erzählen, dass ein Bekannter von dir in der Nähe wohnen würde und nur xy Euro pro Quadratmeter zahlen würde und die Wohnung sogar besser wäre, weil z. B. frisch renoviert usw.. Und ihn daraufhin fragen, wie/womit er seinen höheren Preis rechtfertigt.


    Es obliegt also deinem Verhandlungsgeschick ob und zu welchem Preis du die Wohnung bekommst. Wenn er tatsächlich wesentlich zu viel verlangt, kann man dagegen evtl. rechtlich vorgehen. Nur eins ist dann sicher, dich nimmt er nach so einer Aktion auch nicht mehr als Mieter!

  • Es geht hier um Neuvermietung, nicht um ein Mieterhöhungsverlangen.


    Nur bei letzterem dient ein qualifizierter örtlicher Mietspiegel als eine Begründungsmöglichkeit für eine Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete. Das betrifft also nur bestehende Verträge, wo der Vermieter mehr Kohle will.


    Bei einer Neuvermietung kann der Eigentümer einer "freien" Wohnung die Miete innerhalb der üblichen Grenzen ( § 138 BGB - Sittenwirdrigkeit aka Wucher) beliebig gestalten.


    Holden liegt da ganz richtig.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Bei einer Neuvermietung kann der Eigentümer einer "freien" Wohnung die Miete innerhalb der üblichen Grenzen ( § 138 BGB - Sittenwirdrigkeit aka Wucher) beliebig gestalten.


    Wir hätten auch noch den § 242 BGB im Angebot! :D


    Für den § 138 BGB sind die Hürden sehr hoch, damit der greift müsste es sich im konkreten Fall schon um eine Hundehütte für 500 Euro kalt im Monat handeln. Aber im Ernst du hast Recht, bei Neuverträgen kann der Vermieter nahezu jeden Preis vereinbaren. Die Schutzwirkung der ortsüblichen Miete soll sich nur bei Mieterhöhungen durch den "raffgierigen" Vermieter entfalten.


    Solange man nicht mehr Einzelheiten (qm, Lage, Zustand usw.) weiß, kann man die Sache ohnehin nicht aufklären.


    Selbst wenn rechtlich etwas möglich wäre, bringt das den TE tatsächlich zum gewünschten Ziel, da der Vermieter sich sicher nicht einen "Prozesshansel" in die Wohnung setzen will. Also entweder geschickt verhandeln oder aber andere Wohnung suchen.

  • Wenn du noch nichts unterschrieben hast, such dir eine andere Wohnung. Selbst wenn er jetzt klein bei gibt, wird er den nächstmöglichen Grund finden um die Miete zu erhöhen.


    Erspar dir den Streß.

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Erspar dir den Streß.


    Wieso Streß?


    Klar, wenn die Wohnung die +50 Euro nicht wert ist, dann such Dir was anderes.


    Aber man kann doch nicht aus dieser Anpassung interpretieren, dass der Vermieter ein Unmensch ist...


    Wenn ich eine vermietete Wohnung übernehme, ist doch quasi die einzige Gelegenheit die vertraglichen Gegebenheiten (neben der Miethöhe auch Rennovierungsmodalitäten etc.) nach meinen Vorstellungen zu gestalten, wenn der Vormieter des Vorbesitzers auszieht. Ich kann daran nichts verwerfliches finden.


    Und "Wucher" o.ä. scheidet IMHO sowie so aus, dafür ist eine Erhöhung um rund 10% doch niemals ausreichen (es sei denn die Whg war vorher schon völlig überteuert)...

  • Was ich nicht verstehe, ist, dass man sich über die Erhöhung aufregt? Es gibt einen freien Markt und jeder kann für seine Ware und Dienstleistungen verlangen, was er will. Wer das nicht akzeptieren will, muss eben in ein sozialistisches Land ziehen und "auf Platte" wohnen, dort ist der Preis dann fix und der Vermieter ist kein "Unmensch". Alternativ sucht man sich eine günstigere Wohnung. Wenn der Vermieter meint, er bekommt die Wohnung für 50 Euro mehr weg, dann soll er es versuchen. Gibt der Markt das nicht her, bleibt er darauf sitzen und macht Miese. So läuft das mit der Marktwirtschaft. Wer die Marktwirtschaft nicht erträgt, für den gibt es Sozialsysteme, der es auch den Schwächeren ermöglicht, eine Wohnung zu bezahlen.

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